Liebe/-r Experte/-in,
ich beziehe neben meinem Einkommen eine kleine
Witwerrente. Vor ca. 2 Jahren musste ich nach einem
Unfall und langer Krankheit eine Reha-Maßnahme in
Anspruch nehmen, während dieser Reha bezog ich
Übergangsgeld der Rentenversicherung und meine
Witwerrente erhöhte sich. Nach über einem Jahr (ich
arbeitete bereits wieder) bekam ich von der
Rentenversicherung eine Rückforderung in Höhe von 1.300
Euro für angeblich zu viel gezahlte Witwerrente. Da der
Rentenversicherer ja meine Reha und deren Dauer genehmigt
haben, ging ich davon aus, dass man meine Witwerrente
richtig berechnet hat. Man wirft mir nun vor, ich hätte
das Ende der Reha-Maßnahme selber dort anzeigen müssen,
habe davon aber vorher nichts erfahren.
Ich habe jetzt im Internet etwas über § 45 SGB gelesen,
dass es einen Vertrauensschutz bzgl. Verwaltungsakte gibt
und man nicht immer zu einer Rückzahlung verpflichtet
ist. (Vertrauensschutz).
Ich weiß allerdings nicht, wie ich das begründen sollte
und kann und bitte Sie mir evtl. einen Rat zu geben, ich
bedanke mich schon mal im vorraus!
Harry
Hallo Harry,
auf welche Rechtsgrundlage stützt die Rentenversicherung ihre Rückforderung ?
Von wann ist der Bescheid ?
Besteht die Möglichkeit, dass Sie mir die wesentlichen Passagen (die Passagen, mit denen die RV ihre Rückforderung begfründet) zusenden ?
Bis auf Ihre Antwort.
Gruß
Manfred1
Moin,
Leistungen aus eigener Versicherung: Reha, Übergangsgeld, eigene Rente
oder
Leistungen aus einer anderen Versicherung, nämlich aus der ihrer verstorbenen Ehefrau.
sind eben zwei verschiedene Sachen. Im Rentenbescheid für die Witwerrente sind Sie zur Meldung verpflichtet worden. Insofern scheidet ein Vertrauensschutz aus.
Da kann man sich juristisch auch kaum rausreden. Sie haben mehr Witwerrente bekommen. Wer hat das veranlasst?
Falls die Rentenversicherung von sich aus diese höhere Zahlung der Witwerrente veranlasst hat, könnte man sich auf diese verfahrensweise berufen.
Versuch auf jeden Fall starten.
Guten Morgen, ich möchte mich für die schnelle
Beantwortung herzlich bedanken!
Harry
Hallo,
entschuldige, dass ich erst so spät antworte- ich stecke mitten in einem Umzug.
Ich befürchte, dass Du um eine Rückzahlung nkicht herum kommst. In jedem Rentensbescheid steht als Textbaustein, dass Du Dich unaufgefordert melden musst, wenn sich Deine Einkommensverhältniss ändern/ wieder verbessern.
Die Reha-Stelle hat überhaupt nichts mit der Rentenstelle zu tun, die können voneinander nichts wissen.
Vertrauensschutz gibt es nur da, wo alle erforderlichen Angaben gemacht wurden (d.h. Meldung der neuen Situation!) und dann ein falscher Bescheid erteilt wurde.
Ingeborg