Rentenrechtliche Zeiten

Hallo,

ich habe kürzlich von der Rentenversicherung meinen Versicherungsverlauf erhalten und musste feststellen, dass die Zeiten vor dem 17.Lebensjahr nicht berücksichtigt wurden. Ist dies korrekt?
In diesem Zusammenhang möchte ich noch angeben, dass ich sowohl vor als auch nach meinem 17. Lebensjahr Schülerin war.

Würde mich über eine Antwort freuen. Im Voraus besten Dank!

ich habe kürzlich von der Rentenversicherung meinen
Versicherungsverlauf erhalten und musste feststellen, dass die
Zeiten vor dem 17.Lebensjahr nicht berücksichtigt wurden. Ist
dies korrekt?

Ja, das ist korrekt.

Hallo,

Schulzeiten sind sog. Anrechnungszeiten. Dabei gilt generell: Schulzeiten werden erst ab dem 17. Lebensjahr im Versicherungsverlauf erfasst.

Viele Grüße
Florian

Hallo Sutti,

das habe ich auch gerade hinter mir. Am besten du guckst mal auf dieser Homepage nach ([https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/N…](https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/Navigation/Beratung/Kontoinformation node,https=1.html nnn=true)) und stellst dort online einen Antrag auf Kontenklärung. Oder du rufst direkt bei der Deutschen Rentenversicherung an (oder wer für dich zuständig ist) und bittest die, daß sie dir die Unterlagen für die Klärung des Versicherungsverlaufs zusenden.
Achtung, Versicherungsnummer bereithalten.

Die schicken dir dann ein paar Formulare zu, die du ausfüllst. Außerdem legst du bestätigte Kopien aller Schulzeugnisse nach dem vollendeten 16. Lebensjahr bei. Du mußt halt jeden Zeitraum belegen, bis du die ersten Einträge hast, die die schon kennen aus RV-pflichtiger Tätigkeit. Also auch eventuell Auszug aus dem Studienbuch mit Erstimmatrikulation und Exmatrikulation vorlegen, falls das zutrifft.

Die Bestätigung der Kopien mit den Originalen kann auf jedem Amt erteilt werden. Es muß keine (kostenpflichtigte) beglaubigte Kopie sein. Du kannst alternativ wohl auch zu einer Sprechstunde deines Rentenversicherers gehen und dort die Originale und einfach Kopien mitbringen. Das soll auch gehen.

Da Schulzeiten und Studium von den Schulen und Unis nicht gemeldet werden muß der Rentenversicherer ja zunächst mal annehmen, du hättest bis zu deiner ersten RV-pflichtigen Tätigkeit auf der faulen Haut gelegen :wink:

Viel Erfolg!
Eva

danke an alle (o.T.)
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