Hallo, nehmen wir mal an A hat einen Antrag zur Rentenrückerstattung gestellt und nun leider den Bescheid erhalten das die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, da die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten erfüllt ist. Im Klartext: hat A leider 64 Monate eingezahlt jedoch bekommt man die Erstattung lediglich bis zu einem Zeitraum von 60 Monaten ausgezahlt. A bekommt seine 40 Dienstjahre locker voll und wird nicht wirklich was von dieser „Rente“ haben.
Faustformel: tatsächliche Penison + VBL +gesetzl. Rente
Hallo,
tja, da bist Du leider nicht der Einzige 
Sobald ein Rentenanspruch besteht, ist es leider mit der Auszahlung vorbei. Das Geld ist ja nicht wirklich weg, sondern ggf. Teil Deiner Altersbezüge. Du kannst doch noch gar nicht absehen, ob Du tatsächlich die 40 oder 45 Jahre vollmachst, es gibt ja auch noch sowas wie vorzeitigen Ruhestand durch eine Erkrankung oder die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Ausserdem ist es schon etwas sehr optimistisch, davon auszugehen, dass Du tatsächlich noch in den Genuss der 71,75 % Deiner letzten Ruhegehaltsfähigen Bezüge kommst, wenn das noch 40 Jahre weg ist
Gewöhn Dich schon mal dran, dass Du geschworen hast, die Melkkuh der Nation zu werden und jedes Jahr einen lustigen Zettel von der DRB bzw. früheren BfA o.ä. über eine Rente von 60 oder 70 EUR pro Monat zu bekommen 
Gruß vom
Schnabel
Servus,
da gibts „draußen“ bei den Angestellten auch eine Menge Leute, die Beiträge zahlen und keine dazu passenden Leistungen bekommen: z.B. wenn sie ein Arbeitsleben lang nie arbeitslos sind oder ihr Leben lang nie ernsthaft erkranken und sich dann zuletzt pünktlich zum 70. per Herzschlag verabschieden.
So ist es halt mit Versicherungen.
Schöne Grüße
MM
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Das ist korrekt und geht jedem so allerdings hat man mit der vollen Pension auch keinen Grund sich zu beschweren. Rentner mit der normalen Rente haben sehr viel weniger und es wird auch bedeutend mehr abgezogen wo ein Beamter nichts dergleichen erfährt
Hallo
zunächst wenn noch nicht zu spät, Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Alles andere Bedarf dann der näheren Püfung der Unterlagen
Am besten durch einen Rentenberater
Hier ins blaue eine Einschätzung der rechtlichen Lage zu geben ohne weitere Fakten möcht ich hier nicht machen
Gruß
Danke für die zahlreichen Antworten
werde wohl erstmal Widerspruch einlegen müssen und die ganze Sache genauer Prüfen lassen.
Hallo,
Hallo, nehmen wir mal an A hat einen Antrag zur Rentenrückerstattung gestellt und nun leider den Bescheid erhalten das die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, da die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten erfüllt ist. Im Klartext: hat A leider 64 Monate eingezahlt jedoch bekommt man die Erstattung lediglich bis zu einem Zeitraum von 60 Monaten ausgezahlt. A bekommt seine 40 Dienstjahre locker voll und wird nicht wirklich was von dieser „Rente“ haben.
Macht doch nichts. Ich habe auch schon 20 Jahre lang jedes Jahr einen Beitrag für eine Kfz-Haftpflicht bezahlt. Und jedes Jahr hatte ich nichts davon. Ist eben eine Versicherung und keine Sparkasse.
Faustformel: tatsächliche Penison + VBL +gesetzl. Rente