Liebe/-r Experte/-in,
wird die gesetzliche Rente (Witwenrente, eigene Altersrente, Rente einer Berufsgenossenschaft) monatlich im voraus oder nachschüssig bezahlt?
Also: Wenn die Rente Ende September überwiesen wird, ist es die Rente für den abgelaufenden Monat September oder schon für Oktober?
Es ist doch so, dass alles was man bekommt, erst nachträglich bezahlt wird und das was man zahlen muss, „darf“ man im Voraus bezahlen - dies ist bei der Rente doch sicher auch so?
Meine Schwiegermutter ist am 27.9. leider verstorben; ihre Renten wurden immer am Monatsende überwiesen: Gestern hat der sog. „Deutsche Post Rentenservice“ den Großteil der lt. Kontoauszug als Oktoberrente bezeichneten Rente als Überweisung zurückgeholt (diese Überweisung hat keiner der bezugsberechtigten Kinder
veranlasst und es wurde auch keine Lastschrift erteilt!)
Wenn man die Rentenbeträge durch 30 Tage teilt und dann auf den zurückgeholten Betrag kommen will, klappts nicht.
Wenn es die Oktoberrenten betrifft, müsste doch der Gesamtbetrag der Renten zurückverlangt werden - ist es aber nicht!
Sind es die Septemberrenten, dann müsste anteilig der Betrag für die 4 Tage (27. - 30.9.) zurückgefordert werden, die sie leider nicht mehr erleben durfte.
Aber dieser Betrag passt auch nicht.
Was ist nun richtig?
Danke und Grüße
Heinz