Rentenschaden

hallo!

Also mal angenommen, der rechtsanwalt eines erzeugers schreibt dem kind, das es die wehrzeit sowie den zeitpunkt des ausbildungsendes dem rechtsanwalt mitteilen soll, um die rentenhöhe zu ermitteln.

weiter teilt der ra mit dass das kind keinerlei finanzielle folgen dadruch hätte. weiterhin schreibt der ra, dass ohne die auskunft dem erzeuger einen rentenschaden entstehen könnte.

meine frage nun: wieso sollte sowas relevant für die rente des erzeugers sein? bei sowas geht es doch nur ums geld, ob das kind dem erzeuger finanziell was zu zahlen hat im falle von bedürftigkeit oder?

Moin, Martin,

wenn jemand eine Rente beantragt, dann möchte nicht irgend ein Anwalt solche Auskünfte, sondern der Rententräger. Wozu der Rententräger diese Angaben brauchen sollte, erschließt sich mir allerdings nicht. Die Rentenhöhe wird nur indirekt beeinflusst: Der Vater eines Kindes bezaht weniger Beitrag zur Pflegeversicherung.

Der Befragte könnte ja, gutwillig wie er ist, dem Erzeuger zusagen, Anfragen des Rententrägers zu beantworten.

Gruß Ralf