Rententeilung

Hallo,

ein Paar, schon im Ruhestand, trennt sich. Nur er war berufstätig und bekommt Rente bzw. Pension.

Wird dann das Ruhestandsgeld entsprechend dem Verhältnis von Ehejahren zu Gesamtarbeitszeit des Mannes aufgeteilt?

Ist die Summe der Teilbeträge, die beide bekommen, gleich des Betrages den sie erhalten würden, wenn sie sich nicht trennen würden? Oder kommt nach der Trennung im Saldo mehr raus?

Grüße
Carsten

Hallo,

Auch hallo!

ein Paar, schon im Ruhestand, trennt sich. Nur er war
berufstätig und bekommt Rente bzw. Pension.

Wird dann das Ruhestandsgeld entsprechend dem Verhältnis von
Ehejahren zu Gesamtarbeitszeit des Mannes aufgeteilt?

So - oder so ähnlich - kann man das bezeichnen. Das Ganze wird im Scheidungsverfahren durch den Versorgungsausgleich festgelegt. Hierzu lässt sich das Familiengericht sog. Eheauskünfte durch die Rentenversicherungsträger erstellen. Die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften werden dann gerecht aufgeteilt, d.h. hat der Mann in der Ehezeit Rentenanwartschaften in Höhe von 1.000,- Euro erworben und die Ehefrau nichts, werden 500,- Euro an der Rente des Mannes abgezogen und auf die Ehefrau übertragen; hierbei wird der übertragene Betrag dann in Entgeltpunkte umgerechnet. Die Ehefrau bekäme dann also in diesem Beispiel eine Rente in Höhe von 500,- Euro.

Das ist jetzt mal eine vereinfachte Darstellung; wie vieles im Rentenrecht ist das bzw. kann das sehr kompliziert werden.

Ist die Summe der Teilbeträge, die beide bekommen, gleich des
Betrages den sie erhalten würden, wenn sie sich nicht trennen
würden? Oder kommt nach der Trennung im Saldo mehr raus?

Mehr kann dabei nicht herauskommen. Das wäre ja auch nicht logisch, denn wer sollte diese Differenz denn tragen?

Grüße
Carsten

Gruß,
Robert

Ist die Summe der Teilbeträge, die beide bekommen, gleich des
Betrages den sie erhalten würden, wenn sie sich nicht trennen
würden? Oder kommt nach der Trennung im Saldo mehr raus?

Mehr kann dabei nicht herauskommen. Das wäre ja auch nicht
logisch, denn wer sollte diese Differenz denn tragen?

Gruß,
Robert

Hallo Robert, ist es logisch, daß der Teilbetrag bei Tod der früheren Ehefrau verloren ist, oder sollte er nicht wieder dem früheren Rentenbeitragszahler zugeschlagen werden? Erst dann würde es nämlich keine Differenz zu früher geben.
Gruß Fritz

Nochmal hallo,

hat der Mann in der Ehezeit Rentenanwartschaften in Höhe von 1.000,- Euro erworben und die Ehefrau nichts,
werden 500,- Euro an der Rente des Mannes abgezogen und auf die Ehefrau übertragen;

So sehe ich das auch, wenn beide die ganze Zeit lang verheiratet waren, die der Mann gearbeitet hat. Aber wenn er schon 10 Jahre gearbeitet hat, dann heiratet und die Ehe 30 Jahre währt - bekommt er dann 40/70 und sie 30/70?

Grüße
Carsten

Moin, Carsten,

wenn er
schon 10 Jahre gearbeitet hat, dann heiratet und die Ehe 30
Jahre währt - bekommt er dann 40/70 und sie 30/70?

da wird festgestellt, wieviele Punkte der Mann zum Zeitpunkt der Eheschließung erworben hatte, wieviele er zum Zeitpunkt der Scheidung angehäuft hat, die Differenz halbiert und diese Hälfte der Frau gutgeschrieben.

Aus dem Rentenverlauf lassen sich die Punkte zu jeder beliebigen Zeit direkt ablesen.

Gruß Ralf

Moin, Fritz,

ist es logisch, daß der Teilbetrag bei Tod der
früheren Ehefrau verloren ist

das ist weder logisch nocht gerecht, aber Gesetz. Davon profitert die Rentenkasse.

Gruß Ralf