Rentenverischerung gesetzliche KVdR

Hallo zusammen,

mich würde Interessieren wie hoch der Unterschied ist, wenn ein Rentner entweder gesetzlich oder freiwillig krankenversichert in der KVdR ist.

Nehmen wir an Person A bekommt 2500 Euro und der KV-Satz beträgt 14,6%.

Wenn gesetzlich Versichert dann wären dass 365 Euro / 2 = 182,50 Euro für den Renter
Freiwillig wären es 365 also besteht eine Differenz von 182,50 Euro.

Ist das in etwa korrekt so?

Danke

So einfach ist es nicht. Wer eine Rente aus der gesetzlichen Renteversicherung bezieht, z.B. von der DRV, bekommt auch als freiwillig Versicherter die Hälfte des KV-Beitrags, der aufgrund der DRV-Rente bezahlt werden muss, von der DRV ersetzt. Wenn in deinem Beispiel 2000 Euro Rente von der DRV kommen, dann müssen dafür 292 Euro KV-Beitrag bezahlt werden. Davon erstattet die DRV 50%.

Freiwillig Versicherte müssen aber auch auf anderes Einkommen KV-Beiträge bezahlen, z.B. Miet- und Kapitaleinkünfte. Wenn also in deinem Beispiel 500 Euro aus Mieteinnahmen o.ä. kommen, dann müssen die dafür anfallenden 73 Euro Beitrag komplett vom Versicherten bezahlt werden.

Hallo,
nicht ganz -
Beispiel 1 -
Rentner pflichtversichert in der KVdR mtl. Bruttorente 2000,00 € zzgl.Versorgungsbezug
500,00 €. Für die Rente erhält der Rentner einen Zuschuss von der Rentenversicherung in Höhe von 7,3 der Rente den Beitrag für den Versorgungsbezug muss er alleine tragen.
Er hat Kapitalerträge in Höhe von 1000,00 € mtl., welche in diesem Fall beitragsfrei sind.

Beispiel 2
gleicher Sachverhalt, was die Einkünfte betreffen, aber, da keine KVdR möglich ist, besteht eine freiwillige Versicherung. Auch hier erhält er von der Rentenversicherung (auf Antrag) einen Beitragszuschuss von 7,3% der Bruttorente. Den Beitrag für den Versorgungsbezug muss er alleine tragen, hier aber auch für die 1000,00 € Kapitalertrag, die nun beitragspflichtig sind.

Fazit -
Der Unterschied besteht in erster Linie darin, dass bei einer freiwilligen Versicherung sonstige Einnahmen, wie Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung auch bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig sind.
Gruss
Czauderna

Danke!

Aber das verstehe ich leider nicht.

Beispiel 1: wieso ein Versorgungsbezug? Bekommt der Rentner nicht „einfach“ 2500 Euro von der DRV? Warum noch eine Versorgungsbezug?

Also 2500 Euro * 14,6% = 395 Euro. Rentenversicherung zahlt davon 182,50 Euro.

Kapitalerträge von 1000 Euro bleiben beitragsfrei.

Beispiel 2:

Der Rentner erfüllt die Bedingungen für die Aufnahme in die Krankenversicherung für Rentner nicht, da er die zweiten Hälfte seines Erwerbslebens nicht zu 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen ist (wechselte mit 54 Jahren von der privaten in die gesetzliche KV).

Bruttorente 2500 Euro, 1000 Euro Kapitalertrag

Von den 2500 Euro bekommt er ebenfalls 7,3% also 182,50 Euro von der Rentenversicherung. Stimmt das wirklich?

Aber: 1000 * 14,6% = 146 Euro muss er noch dazu bezahlen. Macht also 182,50 + 146 Euro = 328 Euro.

Je höher also die Mieteinnahmen oder Kaptitalerträge desto hoher die Kosten also für die Krankenversicherung. Theoretisch müsste der Rentner also bei 5000 Euro Kapitalertrag 730 Euro zusätzlich in die Versicherung zahlen.

Ist das in etwa so richtig?

Gruss
Czauderna

Lieber Guenter,

doch doch, ich glaube dir. War nur überrascht weil ich das anders in Erinnerung hatte. Alles gut jetzt.

Und ja: dein Beispiel mit Versorgungsbezug ist besser.

Sorry, ich war etwa unfreundlich und gelobe Besserung.

Habe es jetzt verstanden.

Es ging sicherlich darum, FALLS es auch Versorgungsbezüge gibt. Es ist ja nur ein BEISPIEL. Stand auch darüber …

Inzwischen hat Günter auch geantwortet, ich finde die Antwort an einer Stelle missverständlich.

Das ist soweit richtig.

Nein. Und zusätzlich schon mal gar nicht. Die 14,6 % beziehen sich auf die gesamten Einkünfte, also in diesem Fall 5000 Kapitalertrag plus andere Einkünfte wie z. B. Rente. Der Betrag, von dem die 14,6 % berechnet werden, ist durch die Beitragsbemessungsgrenze gekappt, und diese liegt in diesem Jahr bei monatlich 4.837,50 Euro.

Gruß
Christa