Liebe/-r Experte/-in,
Hallo
Ich hätte gern mal gewusst, ob die ARGE eine Beratungspflicht hat, um Antragstellern vor dem Verlust von Vermögen zu schützen?
Folgendes Problem: Ich musste ALG II beantragen, hatte mir vorher alles genau durchgerechnet und wäre mit meinem Vermögen nicht über den Freibetrag gekommen. Aber die ARGE hat nun eine private Rentenversicherung mit ins Vermögen eingerechnet. Mir war nicht bekannt, dass ich diese Versicherung mit einem Verwendungsausschluss gemäß §168 Abs. 3 VVG versehen sein muss, um diese vor dem Zugriff der ARGE zu schützen. Hätte man mich nicht darauf aufmerksam machen müssen? Man kann doch nicht davon ausgehen, dass sich jeder Betroffene in den Gesetzen auskennt. Hat die ARGE da einer Beratungspflicht zu wider gehandelt?
Vielen Dank für eure Mühe.
Hummel2011