Rentenvers. und ALG II

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo
Ich hätte gern mal gewusst, ob die ARGE eine Beratungspflicht hat, um Antragstellern vor dem Verlust von Vermögen zu schützen?
Folgendes Problem: Ich musste ALG II beantragen, hatte mir vorher alles genau durchgerechnet und wäre mit meinem Vermögen nicht über den Freibetrag gekommen. Aber die ARGE hat nun eine private Rentenversicherung mit ins Vermögen eingerechnet. Mir war nicht bekannt, dass ich diese Versicherung mit einem Verwendungsausschluss gemäß §168 Abs. 3 VVG versehen sein muss, um diese vor dem Zugriff der ARGE zu schützen. Hätte man mich nicht darauf aufmerksam machen müssen? Man kann doch nicht davon ausgehen, dass sich jeder Betroffene in den Gesetzen auskennt. Hat die ARGE da einer Beratungspflicht zu wider gehandelt?
Vielen Dank für eure Mühe.
Hummel2011

Hallo,

hallo leider kann ich dir nicht sagen, wie das rechtlich geregelt ist mit der PfLICHT - von der ARGE halten Sie genetell so, lieber nix sagen, sonst könntest du etl noch wissen was dir zusteht…

Also, generell ist das mit der Rentenversicherung leider richtig. Ob du dich da noch irgend wie mit der Versicherung arrangieren kannst und parallel der ARGE klar machst, wofür das Geld ist (sprich: später nicht auch weiter vom Amt leben) und wie hoch auch JETZT der Verlust ist… ist ein Versuch wert, aber kein MUSS von den Ämtern.

Sorry. Kann dir also nicht wirklich helfen.

Hallo,
die ARGE hat in diesem Fall keine Beratunspflicht.
Der Antragsteller hat vor Beantragung von SGB II-Leistungen dafür zu Sorgen, dass die Formulierung in dem Vertrag enthalten ist.
Diese Formulierung kann nachträglich in den bereits abgeschlossene Kapitallebensversicherungen oder private Rentenversicherungen mit Kapitalrecht aufgenommen werden. Sie muss aber v o r Beantragung der Hartz IV Leistung bereits Vertragsinhalt sein!

Ich würde mich noch einmal mit dem Sachbearbeiter in Verbindung sezten und die Problematik noch einmal durchsprechen. Evtl. lässt sich da doch noch was machen.

mfg

Ich danke dir für deinen Tip. Leider ist mit diesem Bearbeiter nicht zu reden, ich habe es schon versucht. Auch meine Begründung in dem darauf erfolgten Widerspruch wurde nicht akzeptiert. Man wird eben noch bestraft wenn man was für seine Altersvorsorge tut. Gruß Hummel2011

Hallo,
dann würde ich das Schreiben über den Leiter der ARGE laufen lassen. Dann ist der Sachbearbeiter aussen vor und es muss von oben her entschieden werden, ob man den Passus noch nachträglich einführen kann, sodass das Geld erst für die Rente zur Verfügung steht.

mfg