Rentenversicherung

hallo zusammen,
person x hat eine ich ag gegründet, diese person x wusste allerdings nicht,dass man verpflichtet ist diese zu bezahlen.

wie sieht es nun aus, wenn person x inzwischen eine zwangsvollstreckung hat?
normalerweise ist der beitrag auch gemindert, d.h. ca.70,-, doch bei der zwwangsvollstreckung wurde der satz auf 235,- angesetzt.

Kann die person x im nachhinein den beitragssatz noch auf 70,- setzen, trotz zwangsvolls.?

Servus,

vor der Zwangsvollstreckung gabs eine Vorgeschichte.

Was genau steht in dem Bescheid, der jetzt vollstreckt wird?
Wurde ein Nachweis des Einkommens zur Festsetzung der Bemessungsgröße angefordert (eventuell mehrfach) und ist nicht vorgelegt worden?
Wie genau kam es zur Veranlagung mit dem halben Regelbeitrag (und nicht dem einkommensgerechten Beitrag)?

Man könnte eventuell eine Situation finden, in der die Entscheidung für den einkommensgerechten Beitrag anstatt des jetzt veranlagten halben Regelbeitrages rückwirkend getroffen werden kann. Ist aber die (extreme) Ausnahme, wenn bereits alle Fristen verstrichen sind.

Schöne Grüße

MM

Wurde ein Nachweis des Einkommens zur Festsetzung der
Bemessungsgröße angefordert (eventuell mehrfach) und ist nicht
vorgelegt worden?

  • ja am anfang hatte sie es bekommen, doch sie dachte nicht das es pflicht ist, rv zu bezahlen, daraufhin hatten sie es einfach auf den betrag von 235,- festgesetzt

mit wem muss die person x nun kontakt aufnehmen bzw. mit wem muss sie das regeln? mit der rv oder der obergerichtsvollzieherin?

Hallo,

mit wem muss die person x nun kontakt aufnehmen bzw. mit wem
muss sie das regeln? mit der rv oder der
obergerichtsvollzieherin?

mit beiden:

Die Vollzieherin entscheidet und beurteilt den Fall nicht, sie vollzieht bloß. Sie sollte aber sinnvollerweise wissen, daß da noch was zu klären ist.

Mir ist nicht so ganz klar geworden, was alles an Anforderungen, Aufforderungen etc. schon gelaufen ist, bevor der Beitragsbescheid erlassen wurde und dann (da war vorher wahrscheinlich auch noch was) in Vollstreckung ging. Daher ist schwer einzuschätzen, ob an dem vorliegenden Bescheid noch was zu ändern ist. Für künftige Zeiträume wohl eher.

So oder so kann hier die Stelle, von der der Bescheid kam, der dann angemahnt wurde und zuletzt in Vollstreckung ging, weitere Auskunft über die bestehenden Möglichkeiten geben. Bei Kontaktaufnahme auf jeden Fall drauf hinweisen, daß da ein Betrag in Vollstreckung ist, und um Rückmeldung an die Vollzieherin bitten, damit die ein paar Tage stillhält, bis die Kiste geklärt ist.

Schöne Grüße

MM