…mal wieder den Bescheid bekommen …und wieviel Rente das angebl mal gibt wenn weiter wie die letzten 5 Jahre einbezahlt wird…was geht davon noch ab ?
Steuern ? steigend bis 2035 (ungefähr Renteneintritt) ? oder kann man den Wert direkt mit seinem Netto vergleichen …
Sonstige Abgaben ? denn was die da angeben entspricht fast meinem derzeitigen Netto . Und so gut kanns ja fast nicht sein .
Guten Tag Rainer,
das was an der Renteninformation wirklich verbindlich ist, läßt sich einfach zusammenfassen:
Die Summe Ihrer bis Ende 07 eingezahlten Beiträge
Die Höhe Ihrer Entgeltpunkte nach heutigem Zählmodus
Die Höhe der Ihnen ab morgen zustehenden Erwerbsminderungsrente für
den Fall, dass Ihnen heute noch ein schwerer Gegenstand auf den
Kopf fällt.
Die Altersrentenhöhe in zweitausenüppsundneunzig aufgrund der bis
Ende 07 vorliegenden Daten und unter Berücksichtigung der bis dahin
unterlegten Entwicklung an Entgeltpunkten und absoluter „Steigerung“
ist das, was es ist: Schwarzer Toner auf weißem Papier.
Zur Frage der Steuerpflichtigkeit und des steuerlichen Handlings in
zweitausendüppsundneunzig aus heutiger Sicht gilt dasselbe.
Gruß
Günther
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die angegebenen Beträge sind immer Brutto. Davon gehen derzeit 1/2 des Krankenversicherungsbeitrags und 0,9% zusätzlicher Krankenversicherungsbeitrag (trägt der Rentner allein) sowie die Pflegeversicherung (trägt der Rentner auch allein) ab.
Wirklich aussagekräftig ist in der Renteninformation und Rentenauskunft allein der aktuelle Wert.
Wer hätte noch vor 20 Jahren an einen ALGII-Beitrag auf der Basis von 205 EUR mtl. gedacht? So plündert der Staat die Rentenkassen und drückt den Versicherten Alibi-Renten aufs Auge. Oder was meinen Sie, kann bei 40,80 EUR Monatsbeitrag für eine Rente erwartet werden? Die gesetzliche Rentenversicherung (Verwaltungskosten 1,4%) wird zudem systematisch zugunsten der großen Versicherungskonzerne (Verwaltungskosten bis über 20%) demontiert. Fragen Sie einmal in Großbritannien, was man dort vom Kapitaldeckungsverfahren in der Rentenversicherung hält. Gerade hat die Regierung mit Milliarden Steuermitteln die Verpflichtungen der zahlungsunfähig gewordenen privaten Gesellschaften übernommen.
Fragen Sie einmal
in Großbritannien, was man dort vom Kapitaldeckungsverfahren
in der Rentenversicherung hält. Gerade hat die Regierung mit
Milliarden Steuermitteln die Verpflichtungen der
zahlungsunfähig gewordenen privaten Gesellschaften übernommen.
Die Solvabilitätsbestimmungen in Großbrittanien sind mit denen in Deutschland nicht mal annähernd vergleichbar!