Rentenversicherung

Hallo liebe w-w-w Gemeinde!

Ich habe da mal eine Frage bezüglich meiner Rentenversicherung KBS. Kann man irgendie aus der Rentenversicherung raus? Denn ich werde bald in Ausland ziehen und bin nicht mehr von der Rente abhängig. Probelm ist nun, dass mein Beitragskonto im Rückstand ist und ich nun nicht weiss, ob ich diese auch bezahlen muss.

Ich bitte um eure Hilfe und bedanke mich im vorraus.

Liebe Grüße-illuin

Hallo,

solange Rentenversicherungspflicht besteht, besteht auch eine Beitragszahlungspflicht. Wenn du ins Ausland ziehst und dort einer Arbteit nachgehst, wirst du nicht in Deutschland beitragspflichtig sein.

Jedoch musst du die bisher aufgelaufenen Beitragsrückstände begleichen. Und Flucht ist keine gute Idee… die KBS darf als Sozialversicherung z.B. deine Konten pfänden.

Grüße

Lars