Liebe/-r Experte/-in,
ich bräuchte einen Rat bezüglich meiner beiden klassischen privaten Rentenversicherungen von Generali. Einzelheiten: Beginn – 01.09.04, Ablauf – 01.09.32, garantierte monatliche Rente bei Ablauf: 185,16 Eur oder Kapitalabfindung von 44.438,-- Außerdem wird eine Gewinnrente (Überschuss Anteile) fällig. Die Rente wird lebenslang gezahlt. Es gibt ab dem Jahr 2017 die Möglichkeit gestaffelter Leistungsabrufe als verminderte Monatsrente oder Kapitalabfindung. Beim Ableben bis zum Rentenbeginn werden die eingezahlten Beiträge ohne Zinsen u. Ratenzuschläge zurückerstattet und das vorhandene Gewinnguthaben ausgezahlt. Die Versicherung ist mit einer Garantiezeit von 17 Jahren ausgestattet: Sollte ich nach Beginn der Rentenzahlung innerhalb der Garantiezeit sterben, so geht die garantierte Rente für die restliche Garantiezeit auf die begünstigte Person über. Außerdem wird eine Gewinnrente (Überschuss Anteile) fällig. Beim meinem Ableben nach dem Ablauf der Garantiezeit endet die Rentenzahlung und er Vertrag erlischt. Das Kapitalwahlrecht darf nicht vor Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss beantragt werden. Die Überschuss Anteile werden verzinslich angesammelt u. bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgezahlt. Rückkaufswert (abzügl.Kapitalertragssteuer u. Soli): 3.004,-- Euro. Die andere Versicherung hat die gleiche Laufzeit. Garantierte monatl. Rente bei Ablauf: 153,51 Eur oder 36.843,-- . Rückkaufswert: 3.108,–
Bis Juni 2004 habe ich monatlich 220,50 Eur in die Versicherungen (zusammen) eingezahlt. Von da ab, habe ich die Versicherungen für ein Jahr stilllegen lassen, wegen familiärer Veränderung. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich die monatliche Belastung von 220,50 Eur nicht mehr tragen und bin nun am Überlegen, ob ich die beiden Versicherungen kündigen und einen Altersfondsparplan anlegen soll oder die Versicherungen behalten, aber den monatlichen Beitrag z. B. auf insg. 100,-- Euro pro Monat heruntersetzen lassen soll. Ich bin 42, weiblich mit 2 minderjährigen Kindern.
Für Tipps/Anregungen wäre ich Ihnen sehr dankbar. MfG
Ich kann leider zu dem Thema nichts sagen, weil ich mich nur in der gesetzlichen Rentenversicherung auskenne.
Tut mir leid.
Bernardo
Hallo,
die Versicherungen zu kündigen macht wenig Sinn.
Vergleichen Sie einmal die bisher eingezahlten Beiträge mit den Rückkaufswerten. Dann ergibt sich ein sattes Minus.
Beie Verträge beginnen noch vor 2005, die Kapitalabfindung wird in Ihrem Fall komplett steuerfrei ausgezahlt.
Die Alternative Altersfondssparplan macht auch keinen grossen Sinn, da bei dieser Sparform Abfindungssteuer anfällt und Fonds in der Regel keinerlei Garantien beinhalten.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, was Sie mit den bestehenen Verträgen machen können:
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Beitragsfreistellung. Dann werden (sofern Mindestgrössen in den Verträgen bereits erreicht sind) die Verträge ohne Beitrag mit verminderten Summen weitergeführt und kommen dann zu den vereinbarten Zeitpunkten zur Auszahlung.
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Verringerung des monatliches Beitrags auf den Mindestbeitrag oder auf einen Beitrag, den Sie momentan verkraften können.
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Sie zahlen ein oder zwei Monatsbeiträge in der ursprünglichen Höhe und lassen den Vetrag dann wieder für ein Jahr ruhen. Ob dies möglich ist, müssten Sie mit der Generali besprechen.
Wenn Sie Anspruch auf Riesterförderung haben, wäre es eventuell auch interessant für Sie, einen Riester Vertrag abzuschliessen, Sie bekämen dann 524 Euro jährliche Förderung (Grundzulage für Sie 154 und zwei mal 185 für die Kinder, so lange diese kindergeldberechtigt sind. Allerdings ist die Höhe der Eigenleistung bei dieser Form von Ihrem Einkommen abhängig. Es müssten 4% Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagen als Eigenleistung eingezahlt weden.
Die Riester Rente wird allerdings auch voll versteuert und es kann nur eine Kapitalauszahlung in Höhe von maximal 30% des Guthabens als Auszahlung gewählt werden. Diese ist ebenfalls zu versteuern.
Ich hoffe, das hat Ihnen ein wenig geholfen.
Viele Grüße
Ralf Weinand
Hallo Herr Weinand, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe gerade mal ausgerechnet. Wenn ich monatlich weiterhin 220,-- für beide Vers. einzahlen würde, dann hätte ich nach 28 Jahren Laufzeit 73.920,-- eingezahlt. Die Versicherungen geben als Kapitalabfindung einmal 44.438,-- und 36.843,-- also zusammen 81.281,-- Euro am Ende der Laufzeit aus. Das wäre ein „Gewinn“ von 7361,–. Könnte man diese Summe in 28 Jahren auch mit andern Anlagen erzielen oder noch erhöhen? Was meinen Sie? Danke und Grüße [email protected]
Hallo Frau „Brockovich“,
selbstverständlich kann bei einem „Gewinn“ von 7361,-- nach 28 Jahren nicht wirklich von einer Rendite gesprochen werden, wenn Sie die Beiträge in der bisherigen Höhe weiterzahlen.
Allerdings handelt es sich hierbei ja um die GARANTIERTE Kapitalabfindung, also ohne die zusätzlichen Überschüsse, die nicht garantiert sind.
Der Betrag der tatsächlich zur Auszahlung kommt wird aller Voraussicht nach höher sein, als diese Garantiewerte. Rufen Sie doch mal bei der Generali an (Tel: 089-5121-0) und fragen Sie einmal nach der voraussichtlichen Ablaufleistung der Versicherungen.
Dann wissen Sie wie viel nach dem heutigen Stand der Dinge zur Auszahlung käme. Dies kann sich aber ändern, sowohl nach oben als auch nach unten, nie aber unter die genannten Garantiewerte, weil die Überschüsse jährlich neu festgelegt werden.
Wenn Sie dann diese Zahlen haben, kann man darüber nachdenken, ob mit einer alternativen Anlage eventuell ein höheres Kapital erwirtschaftet werden kann.
Hierbei ist aber immer noch zu berücksichtigen, dass Gewinne eine alternative Anlage in der Regel versteuert werden müssen, was bei der Kapitalauszahlung Ihrer Rentenversicherungen nicht der Fall ist.
Dies sollte unbedingt bei der Berechnung einer alternativen Anlage mit bedacht werden.
Viele Grüße.
Ralf D. Weinand
Hallo,
um ihre Frage besser zu beantworten bräuchte man eigentlich noch etwas mehr Informationen:
z.b
Sind sie zur Zeit berufstätig ?
Familienstand ?
Aufgrund ihrer Angaben gehe ich mal davon aus , dass keine weitere Anlagen zur Altervorsorge bestehen.
Wenn dies so ist, würde ich die Lebensversicherungen weiter ruhen lassen und eine Riester-Rente abschliessen
(ob als Fondssaprplan, Rentenversi oder Banksparplan wäre gesondert zu klären).
Da sie zwei Kinder haben wird der monbatliche Eigenbetrag nach Abzug der jährlichen Zulagen wahrscheinlich sehr gering sein.
Für Rückfragen können Sie mich gerne nochmal anschreiben.
Gruss
Börsenfan1968
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Getrennt lebend, auf Scheidung zusteuernd, z. Zt. Hausfrau, Riesterrente bereits mit Cosmos, aber seit 4 Jahren keine Einzahlung, da Auslandsaufenthalt bedingt durch Karriere des X-Mannes. Für private Altersvorsorge besteht noch eine Allianz LV, Laufzeit 1983 - 2027. Vielen Dank!!!
Hallo,
ich würde Ihnen raten die Lebensversicherungen weiter ruhen lassen und zuerst die Zahlungen in die Riester-rente wieder aufzunehmen.
Aufgrund der Zulagen/Steuervergünstigungen ist das die bessere Alternative.
Zudem ist die Riester-Rente vor dem Zurgiff des Staates bei Arbeitslosigkeit etc geschützt.
Schönen Sonntag noch
Börsenfan1968
Vielen Dank!! Sie meinen die Riesterrente könnte nicht beim ALG2 / Hartz IV angerechnet werden? LG
Hallo Herr Weinande,
ich habe bei der Generali angerufen.
Die voraussichtlichen Ablaufleistung der Versicherungen sind jeweils 64.965,-- und 49.321,–
Ich ziehe zwei Optionen in Erwägung:
- die Versicherungen beitragsfrei weiterlaufen lassen
- den monatl. Beitrag von 220 auf 100,-- herunterzusetzen
Dann würden sich natürlich die Ablaufleistungen vermindern.
Ich habe auch noch einen Riestervertrag bei Cosmos, der aber seit 5 Jahren auf Eis liegt, da ich die ganze Zeit „nur“ Hausfrau und Mutter war.
Zu überlegen ist auch, dass die Riesterrente „Hartz4-sicher“ ist, d. h. sie darf nicht als Vermögen angerechnet werden (soweit ich informiert bin), wobei die Privaterente angerechnet werden würde (außer man würde einen Verwertungsausschluß unterschreiben).
Haben Sie noch Gedanken dazu?
Danke und Grüße
A. Laule
Hallo Frau Laule,
gerade als „Hausfrau und Mutter“ hätte die Riester-Rente mit dem Sockelbeitrag weiterlaufen sollen. Dann hätten Sie jährlich einen Eigenanteil von 60 (bzw 120 Eruo je nach dem Mindestbeitrag der Versicherungsgesellschaft)eingezahlt und die volle Zulage (Eigenzulage und Kinderzulage) bekommen.
Die Riesterrente ist zwar Hartz 4 sicher, muss aber im Rentenbezug voll versteuert werden und ist im Leistungsbezug, also wenn die Rente dann irgendwann einmal ausgezahlt wird eben nicht mehr pfändungssicher.
Es gibt Freibeträge für Anrechnung von Vermögen bei Harztz 4. Ich glaube, bin aber nicht sicher, dass diese 150,-- Euro rpo Lebensjahr betragen. Mit 42 wäre also ein Vermögen von 6300 Euro eh Harzt 4 sicher.
Die Riesterrente würde ich jedenfalls reaktivieren, wenn dies möglich ist, besonders als „Hausfrau und Mutter“.
Wenn Sie die Generali Verträge beitragsfrei stellen, erkundigen Sie sich vorher über die Möglichkeiten und Fristen zur Wiederinkraftsetzung, falls Sie die Zahlungen doch noch einmal aufnehmen möchten.
Bei einer Reduzierung des Beitrags würde ich mich auch erkundigen, ob die Möglichkeit besteht, die Verträge wieder in den ursprünglichen Höhen weiter laufen zu lassen ohne, dass diese hierdurch steuerschädlich werden.
Viele Grüße
R. Weinand
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Bei Cosmos habe ich bereits letztes Jahr angerufen: Bei Riester ist es so, dass man die Zulagen erst bekommt, wenn man einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgeht. Als Hausfrau/Mutter bekommt man die Zulagen nicht - leider!!
Bei Generali werde ich wegen der Steuer nachfragen. Guter Tipp!!
Hallo,
ja genau.
Riester wird bei ALG2 / Hartz IV „nicht angerechnet“.
Es ist sogar so, dass in den Genuss der staatlichen Riester-Förderung auch Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II kommen, selbst dann, wenn
der Anspruch auf Arbeitslosengeld
wegen zu hohen Vermögens oder Einkommens
ruht kommen.
Siehe dazu auch vom GDV-
http://www.klipp-und-klar.de/dateien/dokumente/versi…
u.a Seite 11
Gruss
Börsenfan1968
Vielen Dank!
Wenn man aber überhaupt kein ALG II erhalten hat (wegen einer Kapital-LV, die als Vermögen angerechnet wurde), dann bekommt man die Riester Zulagen nicht, oder?
Was ich in der Broschüre noch gelesen habe:
geringfügig Beschäftigte, die auf
die Versicherungsfreiheit verzichtet
haben, sind auch zulagenberechtigt. Was bedeutet das? Könnte ich als Hausfrau/Mutter mit einem geringfügigen Job dann doch die Zulagen beantragen? Ich dachte immer man müsste versichderungspflichtig beschäftigt sein. So hat man mir dies bisher von verschiedenen Stellen bestätigt…