Rentenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
danke für eure Mühen!!!

Folgender Fall:

Person A hat sich als Versicherungskaufmann mit nur einem Auftraggeber im August 2006 selbstständig gemacht.
Das ganze im Rahmen einer GbR die aus 2 Personen besteht.
Soweit glaube ich wäre die GBR samt Ihrer 2 GEsellschafter rentenversicherungspflichtig ( da nur ein Auftraggeber-> bitte um Korrektur falls falsch).

Diese GBR beschäftigt seit BEginn -> 01.08.2006 eine Sekretärin mit 405 Euro Monatsgehalt also rentenversicherungspflichtig.
Dadurch entfällt meines WIssens nach doch die rentenversicherungspflicht für beide GEsellschafter ,oder?
Ab dem 01.10.2009 beschäftigt die GBR nun eine Sekretärin die 800 EUro verdient.(DIe alte 405 Euro kraft entfällt,spielt aber glaube ich keine Rolle)

Kann mir jemand mal bitte detaillierte Auskünfte dazu geben, wann man als selbstst. VErsicherungskaufmann mit einem Auftraggeber versicherungspflichtig ist/wird und wann man befreit ist ?
Das Ganze natürlich unter dem Gesichtspunkt der GbR.

Ich bedanke mich schon jetzt vielmals für die Hilfe in diesem Forum.

Viele Grüße der itsab :wink:

Hallo,

Personen, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft,sind versicherungspflichtig in der Rentenversicherung (§ 2 Nr. 9 Sozialgesetzbuch 6).

Sobald Sie einen Arbeitnehmer mit mehr als 400,- EUR beschäftigen, oder auf Dauer einen weiteren Auftraggeber haben sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig.
Im Zweifel würde ich in jedem Fall empfehlen, bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren zu beantragen, da dann die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin einen verlässlichen Bescheid erteilt.
Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherungen helfen hier auch weiter mit Beratungen zu diesem Thema und dort erhalten Sie auch die notwendigen Antragsformulare.

Viele Grüße Harry61