Rentenversicherung

Guten Tag,

Mein Opa ist 1982 für immer in die Türkei zurückgefahren, davor hat er ca. 10 Jahre in Deutschland gearbeitet und hat das Geld was er der Rentenversicherung gezahlt hat zurückbekommen, aber nur seinen Anteil, meine Frage gibt es eine Möglichkeit die Arbeitgeberanteile auch wiederzubekommen??

Mit freundlichen Grüßen

Bilgin

Hallo Bilgin,

nein, diese Möglichkeit gibt es nicht. Die Beitragserstattung betrifft immer nur die Versichertenanteile.

Sie müssen zugeben, dass es auch nicht richtig wäre, Beiträge erstattet zu bekommen, die man selbst nicht einbezahlt hat.

Viele Grüße

Florian

Hallo,
nein, das geht nicht, es wird immer nur der vom Arbeitnehmer gezahlte Beitrag erstattet, vgl. § 210 Abs. 3 SGB VI. Die Erstattung auch des Arbeitgeberanteils ist nicht vorgesehen.
gruß
Marot

Guten Tag,

es ist nicht möglich den Arbeitgeberanteil erstatten zu bekommen.

Sorry, viele Grüße

Peter Diegel

Ich weiss nicht, hier geht es offenbar um die gesetzliche Rentenversicherung. Außerdem dürft der Vorgang jetzt verjährt sein. Also ich glaube nicht, dass es da noch Möglichkeiten gibt. Sprechen Sie die Bundesversicherungsanstalt an, die kann darüber Auskunft geben.