Mein Opa ist 1982 für immer in die Türkei zurückgefahren, davor hat er ca. 10 Jahre in Deutschland gearbeitet und hat das Geld was er der Rentenversicherung gezahlt hat zurückbekommen, aber nur seinen Anteil, meine Frage gibt es eine Möglichkeit die Arbeitgeberanteile auch wiederzubekommen??
Hallo,
nein, das geht nicht, es wird immer nur der vom Arbeitnehmer gezahlte Beitrag erstattet, vgl. § 210 Abs. 3 SGB VI. Die Erstattung auch des Arbeitgeberanteils ist nicht vorgesehen.
gruß
Marot
Ich weiss nicht, hier geht es offenbar um die gesetzliche Rentenversicherung. Außerdem dürft der Vorgang jetzt verjährt sein. Also ich glaube nicht, dass es da noch Möglichkeiten gibt. Sprechen Sie die Bundesversicherungsanstalt an, die kann darüber Auskunft geben.