Rentenversicherung

Liebe Experten,

ich bin seit einiger Zeit als Heilpraktiker in eigener
Praxis selbständig tätig. Ich habe keine Angestellten und
es ist keine Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis.
Unterliege ich der Beitragspflicht zur gesetzlichen
Rentenversicherung ? Wenn nein, muss ich dies extra
prüfen und mir bescheinigen lassen oder gibt es ein
entsprechendes Gesetz auf welches ich mich berufen kann ?
Hintergrund meiner Frage: ich brauche einen „Nachweis für
die Befreiung von der Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Rentenversicherung“ für die Auszahlung einer
Lebensversicherung.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe, und schöne
Weihnachten !!!..Thomas

Hallo Thomas,

Aus meiner Sicht bist Du der klassische Selbstständige. Heilpraktiker sind grundsätzlich nicht versicherungspflichtig, sofern sie selbstständig arbeiten wie Du. Du kannst Deinen Status aber vom zuständigen Rentenversicherungsträger überprüfen lassen, dann hast Du das schriftlich bestätigt. Für diese Überprüfung gibt es ein Formular, mit dem man die Überprüfung veranlassen kann.

Ein anderes Thema ist, ob Du die bereits erworbenen Rentenansprüche hast auszahlen lassen. Das Thema müssten wir detaillierter behandeln. Hast Du eine Versicherungsnummmer ? Was bezweckt die Lebensversicherung mit dieser Bescheinigung ? Wie alt bist Du ? Da gibt es noch viele Fragen. Mein Vorschlag wäre, Du rufst mich mal an (09131/13303) oder schickst mir eine Mail ([email protected]), dann müssen wir das hier nicht in aller Breite behandeln. Wenn ich weiß in welchem Ort Du wohnst, kann ich Dir auch die Adresse eines ehrenamtlichen Versichertenältesten der gesetzlichen Rentenversicherung vor Ort heraussuchen, den Du aufsuchen kannst und Dich persönlich beraten lassen. Kostet nichts, weil die alle ehrenamtlich tätig sind wie ich. Per Mail kann ich dir auch Broschüren (als pdf-Datei) zu dem Thema zuschicken.

Herzliche Grüße
Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448

Guten Tag,

Den Nachweis von der Befreiung kann Ihnen nur die gesetzliche Rentenversicherung erstellen. durch Nachweise, dass sie mehrere Aufrageber (verschieden Kunden), dass sie Werbung betreiben und nicht für einen anderen Unternehmer tätig sind, dürfte der Nachweis, dass Sie nicht Scheinselbständig sind leicht fallen. Gruß Konrad Margeth