Hallo,
ich bin im Juli 09 an MS erkrankt! Habe meinen Job, den ich seit 9 Jahren hatte leider kündigen müssen, heute legt mir die nette Vermittlerin nahe, doch mal über eine Erwerbsminderungsrente nachdenken solle!!! Aber ich habe mal geschaut in meinen Unterlagen würde ich ca. 450,00 Euro bekommen…wer kann mir bei Miete und anderen Kosten helfen?? Wer ist dann zuständig?? Die Grundsicherung?? Sozialamt!!! Danke für eure Hilfe…bin 32 Jahre alt…;(((
Weiß ich leider nicht, sorry. Du hattest keine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Gruß
Dennis
Hallo,
bei dieser Frage kann ich leider nicht weiter helfen!
Sorry
MfG Thomas Wolter
Guten Tag,
die Reihenfolge ist folgende:
Sozoialversicherung + eigene Absicherung
Grundsicherung
Also in Ihrem abgebilderten Fall wäre die Sozialversicherung zzgl. eigener Versicherungen die este Anlaufstelle. Wie Sie sagten, würden Sie aus der Sozialversicherung eine Erwerbsminderungsrentevon 450,-- € bekommen. Weiter werden alle privaten Absicherungen zum Tragen kommen. Dannach ist die Grundsicherung zuständig, wenn Sie Ihren Lebensunterhlat nicht aus den Einnahmen der ersten Instanzen bestreiten können.
Frage ist, warum Sie gekündigt haben? Aus gesundheitlichen Gründen? Das ist nicht nur falsch sondern auch absolut nachteilig. Ihre Krankenkasse zahlt dann kein Krankengeld. Sie sind in diesem Moment selbst für die Anerkennung der Erwerbsminderung zuständig, während bei einem leufenden Beschäftigungsverhältnbis die zuständige Krankenkasse dies - im eigenen Interesse - anstrebt.
In Ihrem Falle
a) Anerkennung der ERwebsminderung
b) Berechnung der Rente zzgl privater Vorsorge
c) Gang zum Sozialamt, wenn keine Vosrogre getroffen wurde zur Beatragung der Grundsicherung
Ich hoffe geholfen zu haben.
Viel Erfolg und Grüße aus Köln
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Welchen GdB hast Du ? D.
Als erstes würde ich mit den Fragen die Arbeitsvermittlerin konfrontieren. Zudem steht nicht fest, ob der Rentenantrag bewilligt wird. Anspruch auf Grundsicherung besteht erst ab 65. Am Ende wird wohl das Sozialamt zuständig sein, das ähnlich wie bei Hartz IV die Rente aufstockt, um ein erträgliches Leben führen zu können. Die unterstützenden Leistungen der Krankenkasse sind zu erwähnen. Jedenfalls würde ich mich nochmals mit der Vermittlerin und Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzten.
mfg
Hallo,
hier ist meiner Meinung nach ausschließlich das Sozialamt zuständig, da es Erwerbsunfähigkeitsrente von staatlicher Seite nur noch für wesentlich ältere, die entsprechenden Wartezeiten erfüllende Arbeitnehmer gibt. Die genauen Wartezeiten weiß ich nicht, aber das Geburtsjahr muß mindestens vor dem Jahr 1960 liegen.
Welchen GdB hast Du ? D.
Vielen Dank erstmal für die Antwort! Aber ich verstehe die Frage nicht? Was bedeutet GdB???
Guten Tag,
die Reihenfolge ist folgende:
Sozoialversicherung + eigene Absicherung
GrundsicherungAlso in Ihrem abgebilderten Fall wäre die Sozialversicherung
zzgl. eigener Versicherungen die este Anlaufstelle. Wie Sie
sagten, würden Sie aus der Sozialversicherung eine
Erwerbsminderungsrentevon 450,-- € bekommen. Weiter werden
alle privaten Absicherungen zum Tragen kommen. Dannach ist
die Grundsicherung zuständig, wenn Sie Ihren Lebensunterhlat
nicht aus den Einnahmen der ersten Instanzen bestreiten
können.
Frage ist, warum Sie gekündigt haben? Aus gesundheitlichen
Gründen? Das ist nicht nur falsch sondern auch absolut
nachteilig. Ihre Krankenkasse zahlt dann kein Krankengeld. Sie
sind in diesem Moment selbst für die Anerkennung der
Erwerbsminderung zuständig, während bei einem leufenden
Beschäftigungsverhältnbis die zuständige Krankenkasse dies -
im eigenen Interesse - anstrebt.In Ihrem Falle
a) Anerkennung der ERwebsminderung
b) Berechnung der Rente zzgl privater Vorsorge
c) Gang zum Sozialamt, wenn keine Vosrogre getroffen wurde zur
Beatragung der GrundsicherungIch hoffe geholfen zu haben.
Hallo nach Köln
Erstmal vielen Dank für die Antwort!
Mal kurz dazu; Ich habe nicht wegen der MS gekündigt, das habe ich „leider“ erst NACH der Kündigung erfahren…ich habe gekündigt, weil ich nicht mehr im Schichtdienst arbeiten konnte, weil Alleinerziehend…und Wochenende, Spätdienst nicht mehr vereinbar waren…mir meine damalige Chefin nach 9 Jahren aber nichts anderes anbot…mit Absprache der Vermittlerin von Jobcenter hab ich dann gekündigt…ohne lange unkollegial auf „Krank“ zu machen…
Ganz ehrlich, bin ich gerade ratlos…was ist der sinnnvollste Schritt?? private Vorsorgen…werden gerade von Insolvenzanwalt geprüft…weil Scheidung läuft…und Bankrott auch noch…!! Aber ich kämpfe…irgendwann scheint auch wieder für mich die Sonne…!!!
Viel Erfolg und Grüße aus Köln
Hallo,
ich bin im Juli 09 an MS erkrankt! Habe meinen Job, den ich
seit 9 Jahren hatte leider kündigen müssen, heute legt mir die
nette Vermittlerin nahe, doch mal über eine
Erwerbsminderungsrente nachdenken solle!!! Aber ich habe mal
geschaut in meinen Unterlagen würde ich ca. 450,00 Euro
bekommen…wer kann mir bei Miete und anderen Kosten helfen??
Wer ist dann zuständig?? Die Grundsicherung?? Sozialamt??!!!
Danke für eure Hilfe…bin 32 Jahre alt…;(((
Hallo Jewel2008,
MS ist ein harter Schlag.
- Bei der Krankenkasse eine Stationäre Reha beantragen. Dort (Reha)bekommt man dann echte Unterstützung, weil die öfter mit Renten zu tun haben.
- Antrag auf Schwerbehinderung stellen.
http://www.schleswig-holstein.de/LASD/DE/Download/01…
Und über die Krankheit Googeln bis die Finger glühen.
Das ist kein Scherz. Oft wird man im Regen stehen gelassen. Ich habe 2 Arbeitskollegen geholfen, das sie 50 % Schwerbehinderung durch bekamen. Ihr Arzt, wie auch meiner ( habe jetzt auch 50%)hat da nie ´dran gedacht.
Seiten mit Hilfe bei Erwerbsminderungsrente:
http://www.bmas.de/portal/10376/erwerbsminderungsren…
http://www.versicherung-portal-1.de/berufsunfaehigke…
Ausschnitt:
Außerdem wird auch für diese Personen bei Berufsunfähigkeit nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Empfänger einer halben Erwerbsminderungsrente, die arbeitslos sind, weil kein Teilzeit-Arbeitsplatz zur Verfügung steht, erhalten unter Umständen die volle Erwerbsminderungsrente.
Bei Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr wird eine Zurechnungszeit voll bis zum 60. Lebensjahr gewährt.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
die Höhe einer möglichen Erwerbsminderungsrente kann der letzten Renteninformation entnommen werden.
Wenn von der Rente allein der Lebensunterhalt nicht bestritten kann, wird durch die Grundsicherung (wenn eine Rente unbefristet geleistet wird) oder die Hilfe zum Lebensunterhalt (bei einem befristeten Rentenanspruch) aufgestockt.
Zuständig ist in beiden Fällen das Sozialamte. Eine Antragstellung kann dort oder beim Rentenversicherungsträger erfolgen.
Im Rentenbescheid werden Sie bei einer geringen Rentenhöhe explizit darauf hingewiesen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
bin mir da nicht ganz sicher, aber wenn die Erwerbsminderungsrente nicht reicht, müsste meiner Meinung nach das Sozialamt für die übrigen Kosten aufkommen.
Solange die Erwerbsminderungsrente aber noch nicht bewilligt ist, auch nicht vorläufig, vermute ich, dass Du weiter als arbeitsfähig giltst - dann müsste das JobCenter mit ALG II für Miete und Heizung aufkommen, wenn das ALG I nicht reicht.
Vor allem solltest Du aber klären, ob medizinische Mehrbedarfe, die Du jetzt ja leider haben wirst, vom JobCenter oder evtl. vom Sozialamt bezuschusst werden, soweit Du die Kosten selbst tragen musst, d. h. falls die Krankenkasse und die Rentenversicherung diese Kosten nicht übernehmen.
Ich wünsche Dir alles Gute und hoffe, die Ideen in meiner Antwort helfen Dir zumindest ein bisschen weiter.
Viele Grüße
Robert
Hallo,
Hast du eine Berufsunfähigkeitsvers.? Wenn nicht wird das Sozialamt für dich aufkommen, am besten einmal bei denen Persönlich vorsprechen.
MfG
Koeck
Hallo
bei arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit einen antrag stellen - gleichzeitigt antrag auf EMR Rente bei _dt Rentenversicherung stellen - einfach mal dort anrufen - Bürgertelefon
Wenn Bedürftigkeit vorliegt greift ALG 2 . Ebenfalls bei Agentur für Arbeit melden ( Grundsicherung )
Achtund: Eine EMR REnte wird dann angerechnet
www.tuerk-versicherungen.de
Welchen GdB hast Du ? D.
Vielen Dank erstmal für die Antwort! Aber ich verstehe die
Frage nicht? Was bedeutet GdB???
Grad der Behinderung
ich bin laut Neurologe auf 30% eingestuft, aber habe kein Ausweis oder sowas…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das erscheint mir niedrig. Bestehen noch andere Erkrankungen ? W.
Hallo jewel2008,
leider kann ich dir auf deine Frage keine Antwort nennen. Tut mir leid!
LG