Rentenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
kann mir jemand einen Link senden, in dem die Einkommensgrenze für Zuzahlungen bei ambulanter Reha über die Rentenversicherung angegeben ist. Alleinerziehend, 2 Kinder.

Danke
Gruß
Gitte

Hallo, hier: [http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_15…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_15158/SharedDocs/de/Inhalt/04 Formulare Publikationen/02 info broschueren/02 rehabilitation/med reha wie sie ihnen hilft,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/med_reha_wie_sie_ihnen_hilft)
dürfte sich etwas finden.
ansonsten bei der zuständigen DRV nachfragen, ob sie ein Info- Blatt zusenden können.
Gruß
Marot

Hallo Gitte,

Herzlichen Dank für Deine Frage. Leider weiß ich dazu keinen Link und kann Dir deshalb dazu nicht konkret helfen. Wie wärs denn, wenn Du den zuständigen Rentenversicherungsträger das einfach fragst ?

Herzliche Grüße
Bernhard

Hallo Gitte,

Zuzahlungen der Patienten

Bei stationärer Rehabilitation der GRV und der GKV beträgt sie aktuell bundesweit 10 Euro pro Tag. Die Zuzahlungsdauer wird unterschiedlich geregelt. Bitte sprechen Sie Ihren Kostenträger an.
Eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Zuzahlung ist vom eigenen Einkommen und/oder dem Familieneinkommen abhängig. Die Krankenkassen und die Rentenversicherungen haben zum Teil unterschiedliche Regelungen. Die Höhe der Zuzahlung ermittelt der jeweils zuständige Kostenträger und stellt sie entsprechend in Rechnung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuzahlungen aufgrund eines vorangegangenen Krankenhausaufenthaltes im selben Kalenderjahr angerechnet werden.
Bei ambulanter Rehabilitation in der GRV entfällt die Zuzahlung grundsätzlich.
Kinder bis einschließlich 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit.
Zuzahlungen, die damit begründet werden, dass durch die Ausübung Ihres Wunschrechts (Klinik Ihrer Wahl) höhere Kosten entstehen sind gesetzlich NICHT zulässig. Weitere Informationen und Formulare zur Ausübung des Wunschrechts finden Sie hier.
Eine Anrechnung von Urlaub für die Zeit der stationären und ambulanten Rehabilitation erfolgt nicht. Die Fehlzeiten gelten als arbeitsunfähig erkrankt.

gruß

www.tuerk-versicherungen.de

Hallo Gitte,

hier hilft der Rentenversicherer direkt, einfach mal anrufen, da gibt es Härtefallregelungen.

Gruß

Franjo