hallo zusammen.
Ich habe im Juni 2010 auf Anraten meines Orthopäden der mich seitdem AU geschrieben hat einen Antrag auf EU Rente gestellt, der abgelehnt wurde, weil meine Unterlagen/ Arztberichte nicht in Strahlsund angekommen sind. Auf meinen Widerspruch hin und die Bitte, mir die Unterlagen die zur Ablehnung geführt haben zu übersenden, wurde dann Mitte Dezember ein Gutachten bei meinen Ärzten eingeholt. Meine Frage: Wie lange kann sich die RV Zeit lassen um einen EU Antrag zu prüfen und gibt es eine Möglichkeit, den Entscheid zu beschleunigen? Die KK hat mich zum MDK geschickt, der bestätigte, dass ich AU bin, stellt aber eien erneute Begutachtung für die 3.Kalenderwoche 2011 in Aussicht.
Vielen Dank für die Antworten.
Hallo Schaddie,
Aus meiner Sicht gibt es zur Beschleunigung eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente nur eine Möglichkeit. Alle denkbar benötigten Unterlagen (die verlangten zuerst) die für die Entscheidung wichtig sein könnten, an den Rentenversicherungsträger unter Angabe der Versicherungsnummer schicken und hoffen daß etwas entschieden wird. Ich würde nicht drängeln, aber ich würde höflich dort mal anfragen (sowohl telefonich als auch schriftlich) ob Du noch mit etwas behilflich sein kannst.
Eine Forderung, die sollen dir was schicken, kann ich nicht unterstützen. Du bist derjenige der etwas haben will und Du mußt als erster das Interesse haben, daß die Leute die diesen Antrag bearbeiten, alle Unterlagen haben, die sie benötigen. Wenn die angeben, die hätten irgendwas nicht bekommen, würde ich das nochmal per Einschreiben schicken.
Was vielleicht auch noch gut wäre ist, daß Du Dir auf dieser Internet-Seite
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/Share…
einen Versichertenberater/-älteste (die arbeiten ehrenamtlich und kosten nichts) aus Deiner Nähe heraussuchst und diesen um einen Termin bittest. Der/die kann dann Deine Unterlagen vor Ort einsehen und Dir einen Rat geben, was man am besten machen kann, um die Sache zu beschleunigen.
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448
Hallo zusammen.
Ich habe im Juni 2010 auf Anraten meines Orthopäden der mich
seitdem AU geschrieben hat einen Antrag auf EU Rente gestellt,
der abgelehnt wurde, weil meine Unterlagen/ Arztberichte nicht
in Strahlsund angekommen sind. Auf meinen Widerspruch hin und
die Bitte, mir die Unterlagen die zur Ablehnung geführt haben
zu übersenden, wurde dann Mitte Dezember ein Gutachten bei
meinen Ärzten eingeholt. Meine Frage: Wie lange kann sich die
RV Zeit lassen um einen EU Antrag zu prüfen und gibt es eine
Möglichkeit, den Entscheid zu beschleunigen? Die KK hat mich
zum MDK geschickt, der bestätigte, dass ich AU bin, stellt
aber eien erneute Begutachtung für die 3.Kalenderwoche 2011 in
Aussicht.
Vielen Dank für die Antworten.
Hallo zurück und Danke für die Antwort
Allerdings hatte ich ja mitgeteilt, dass ich a l l e Unterlagen also ärztliche Befundberichte, Krankenausbescheide, Kurberichte, Arztberichte, Kernspinberichte Behindertenstatus von 50% und Ibannummer, sämtliche Formulare zum Antrag nach pers. Beratung in der RV Stelle ausgefüllt mit Angaben zum beruflichen Werdegang seit 1962,also alle Angaben, die der RV bei Antrag fordert in einem dicken Paket an die entspechende Geschäfsstelle in Münster zur Weiterleitung abgegeben habe. Es wurde ein Zweitantrag erstellt da festgestellt wurde, mein Antrag wäre im Haus- also ohne mein Verschulden nicht auffindbar- irgendwie toll!!
Ich wurde zum Orthopäden der RV einbestellt dem meine Kernspinaufnahmen und Berichte egal waren. Jedenfalls hat er sie nicht angesehen!
Dafür hat er 13!!! Röntgenaufnahmen erstellt- auf Kosten der RV und mit dem Verdacht auf „Körperverletzung“ da fundiert
Kernspinn und CTs, 6 Monate - 3 Wochen alt, vorlagen!
Die Ablehnung erfolgte aufgrund seines Berichtes.Gegen diesen habe ich Widerspruch eingelegt- und tel. sowie per Fax dem RV angeboten fundierte Unterlagen nochmals zuzuleiten. Dieses wurde abgeschmettert mit dem schriftlichen! Hinweis der Vorgang läge erneut zur Überprüfung beim Medizinischen Dienst des RV. Daraufhin habe ich auf rechtlicher Grundlage mit Benennung des § darum gebeten mir die Unterlagen zukommen zu lassen, die zu einerm ablehneden Entscheid geführt haben. Mein gutes Recht!
Die RV war zu einer schriftlichen Auskunft nicht in der Lage!
Ich möchte hiermit ausdrückliche festhalten: Ich bin der RV gegenüber nicht Bittsterer sondern habe verbriefte Rechte laut Versicherungsrecht, die auch ein ehrenamtlicher Rentenberater berücksichtigen sollte.Von daher finde ich die Antwort nicht befriedigend.
Mit freundlichen Grüßen Schaddie
iangboten, Unterlehabe ich - um Re.n die seitbnahsu
Lieber Schaddie,
Ich bedaure sehr, daß Du mit meiner Antwort nicht einverstanden warst. Allerdings bin ich davon ausgegangen, daß Du eine ehrliche Antwort von mir erwartet hast, die aufgrund meiner dreißigjährigen Erfahrung in meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Versichertenältester erfolgt ist. Meines Erachtens nützt es nichts, wenn ich Dir Honig um den Mund schmiere.
Ich habe den Fall jetzt allerdings erst nach Deiner nochmaligen Schilderung richtig verstanden und bin der letzte, der Dir nicht das was Dir rechtlich zusteht, auch zukommen lassen will. Die Frage ist, wie man das am besten erreicht und da gehen unsere Ansichten offensichtlich ein wenig auseinander.
Das Verfahren bei Erwerbsminderungsrenten ist so wie Du es beschrieben hast. Man mag das bedauern, daß die Rentenversicherungsträger ihren Vertrauensärzten mehr glauben als allen ärztlichen Attesten, aber so wie Du das beschrieben hast ist das in der Regel immer. Dafür gibt es ja auch die Möglichkeit des Widerspruchs und den Weg der Klage vor dem Sozialgericht. Kostet natürlich alles Zeit, das ist mir schon klar.
Ich glaube nicht, daß die Rentenversicherungsträger Unterlagen die zu einem ablehnenden Bescheid führen, herausgeben. Wie das bei einer Klage vor dem Sozialgericht ist, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
Wie gesagt, halte ich es für sinnvoll, daß Du mal mit Deinem Fall zu einem örtlich ansässigen ehrenamtlichen Versichertenberater gehst und dem den Fall persönlich besprichst. Per Internet kann man da schlecht einen individuellen Rat geben.
Wie gesagt, das ist meine ehrliche Meinung und genauso wie ich Deine Meinung akzeptiere, solltest Du auch das mit anderne Meinungen tun. Ich habe mir die Arbeit der ausführlichen Antwort gemacht, weil ich Dir helfen will und nicht um Dich zu ärgern.
Beste Grüße
Bernhard Maurer
Hallo zurück und Danke für die Antwort
Allerdings hatte ich ja mitgeteilt, dass ich a l l e
Unterlagen also ärztliche Befundberichte, Krankenausbescheide,
Kurberichte, Arztberichte, Kernspinberichte Behindertenstatus
von 50% und Ibannummer, sämtliche Formulare zum Antrag nach
pers. Beratung in der RV Stelle ausgefüllt mit Angaben zum
beruflichen Werdegang seit 1962,also alle Angaben, die der RV
bei Antrag fordert in einem dicken Paket an die entspechende
Geschäfsstelle in Münster zur Weiterleitung abgegeben habe. Es
wurde ein Zweitantrag erstellt da festgestellt wurde, mein
Antrag wäre im Haus- also ohne mein Verschulden nicht
auffindbar- irgendwie toll!!
Ich wurde zum Orthopäden der RV einbestellt dem meine
Kernspinaufnahmen und Berichte egal waren. Jedenfalls hat er
sie nicht angesehen!
Dafür hat er 13!!! Röntgenaufnahmen erstellt- auf Kosten der
RV und mit dem Verdacht auf „Körperverletzung“ da fundiert
Kernspinn und CTs, 6 Monate - 3 Wochen alt, vorlagen!
Die Ablehnung erfolgte aufgrund seines Berichtes.Gegen diesen
habe ich Widerspruch eingelegt- und tel. sowie per Fax dem RV
angeboten fundierte Unterlagen nochmals zuzuleiten. Dieses
wurde abgeschmettert mit dem schriftlichen! Hinweis der
Vorgang läge erneut zur Überprüfung beim Medizinischen Dienst
des RV. Daraufhin habe ich auf rechtlicher Grundlage mit
Benennung des § darum gebeten mir die Unterlagen zukommen zu
lassen, die zu einerm ablehneden Entscheid geführt haben. Mein
gutes Recht!
Die RV war zu einer schriftlichen Auskunft nicht in der Lage!
Ich möchte hiermit ausdrückliche festhalten: Ich bin der RV
gegenüber nicht Bittsterer sondern habe verbriefte Rechte laut
Versicherungsrecht, die auch ein ehrenamtlicher Rentenberater
berücksichtigen sollte.Von daher finde ich die Antwort nicht
befriedigend.
Mit freundlichen Grüßen Schaddie
Lieber Bernhard Maurer!
Vielen Dank für deine Antwort und Vorschläge.
Selbstverständlich akzeptiere ich deine Meinung und der Ratschlag mit dem ehrenamtlichen Versicherungsberater ist sicher unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll. Allerdings verhält es sich in meinem Fall so, dass ich auf den Rat eines Sozialanwalts gemäß § 25 Abs.1 SGB X Akteneinsicht in die ärztliche Stellungnahmen und Gutachten gefordert habe, die bei der Ablehnung meines Antrags maßgeblich waren, damit ich nach Durschsicht dieser Unterlagen meinen Widerspruch begründen kann. Denn nur so kann ich darlegen, dass der ablehnende Bescheid so nicht zutreffen kann.
Der RV wollte mir dieser Unterlagen im September 2010 zukommen lassen, teilte mir dann im Oktober jedoch mit, dass mein Antrag nicht abschließend bearbeitet werden kann und zur erneuten Prüfung dem med. Dienst vorgelegt wird.
Am 15.11.wurden dann ärztliche Befundberichte von meinem Orthopäden sowie Augenarzt angefordert. Alles Berichte, die ich meinem Antrag vom Juni 2010 beigelegt hatte.
Da ich seit Juni AU geschrieben bin, muckt nun natürlich die Krankenkasse und hat mich zum MDK geschickt. Der ist der Auffassung, dass ich weiter AU bin. Der KK ist bekannt, dass ich (Baujahr 1949) einen EU Rentenantrag gestellt habe, allerdings läuft die Krankengeldzahlung bald aus und wenn die Rentenversicherung sich noch lange Zeit lässt, stehe ich ohne Einkommen da. Daher meine Frage, ob man den Vorgang von Anfang Juni 2010 bis jetzt Anfang 2011 nach 7 Monaten Bearbeitungszeit nicht etwas beschleunigen kann.
Soll ich anrufen und nach dem Stand der Dinge fragen?
Oder zur RV in meiner Stadt gehen und da nachhaken lassen?
Vielen Dank für die Mühe und beste Grüße zurück
Schaddie
Lieber Schaddie,
Das ist in der Tat ein vertrackter Fall. Ich würde zwei Dinge machen.
1.) Dort beim Rentenversicherungsträger anrufen, die Lage von Dir vortragen und höflich nach dem Stand der Dinge fragen.
2.) Einen ehrenamtlichen Versichertenältesten vor Ort aufsuchen und dort auch den Fall und Deine Situation vortragen. Ob er helfen kann ist fraglich, aber ich meine der Versuch ist es wert.
Ich hoffe Deine Frage beantwortet zu haben und wünsche Dir auch diesmal viel Erfolg
Herzliche Grüße