Rentenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

guten Tag.

Ich bin seit langem Rentner und muß so weit es geht, mein Archiv verkleinern. Meine Aufrechnungsbescheinigungen waren schon mehrmals bei der BFA und nun habe ich den Packen wieder hier. Muß ich die nach eintreten der Altersrente nun noch aufheben oder kann ich die nun durch den Reißwolf schieben?

Desgleichen mit den ganzen Rentenanpassungsmitteilungen, die ebenfalls wegen einer langen BU-Rente einen Packen darstellen?

Für eine Auskunft wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Mark

Hallo Mark4711,

Also müßen tut man ja bekanntlich nur sterben und auf das Klo gehen. Zu Deiner Frage kann ich nur meine persönliche Meinung beisteuern, ob die richtig ist, wissen nur die Götter.

Also die Aufrechnungsbescheinigungen, Versicherungskarten, Meldebelege (DEVO/DÜVO/DEÜV) und alle Beitragsnachweise würde ich keinesfalls wegwerfen, weil man nicht wissen kann, was die Zukunft bringt. Auch nicht so Dinge wie Gesellenbrief, Ausbildungsnachweise, etc.

Was Du aber natürlich wegwerfen kannst, sind die Rentenanpassungsmitteilungen. Da brauchst Du natürlich nur die letzte Mitteilung.

Wie gesagt, nur meine persönliche Meinung und ich bin - zugegeben - ein vorsichtiger Mensch !

Schöne Grüße

Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448

Liebe/-r Experte/-in,

guten Tag.

Ich bin seit langem Rentner und muß so weit es geht, mein Archiv verkleinern. Meine Aufrechnungsbescheinigungen waren schon mehrmals bei der BFA und nun habe ich den Packen wieder hier. Muß ich die nach eintreten der Altersrente nun noch aufheben oder kann ich die nun durch den Reißwolf schieben? Desgleichen mit den ganzen Rentenanpassungsmitteilungen, die ebenfalls wegen einer langen BU-Rente einen Packen darstellen? Für eine Auskunft wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Mark

Hallo Mark,
bitte kontrollieren, ob auch wirklich alles richtig gespeichert ist: hierzu Aufrechungsbescheinigungen mit Versicherungsverlauf vom Rentenbescheid bzw. den versch, Rentenbescheiden vergleichen: Zeiträume, Entgelthöhen prüfen. Berufsausbildung: hier sollgte nicht nur „pFLICHTBEITRÄGE“ IM vERSICHERUNGSVERLAUF stehen sondern " Berufsausbildung" - falls dies fehlt, eine Neufeststellung der Rente unter Anerkennung der Berufsausbildung beantragen und Gesellen- bzw. Facharbeiterbried und falls noch vorhanden, auch Lehrvertrag beifügen.
Falls alles komplett, so können Aufrechungsbescheinigunngen m. E. vernichtet werden.
die Rentenanpassungsmitteilungen können Sie für weitwer zurückliegende Zeiträume getrost vernichten, sie sind nur noch als Einkommensnachweis interessant, die BEZOGENERentenhöhe kann IHnen der Versicherungsträger im Notfall auch noch bescheinigen.
Auch alte Versicherungsverläufe, Renteninformationen und Renntenauskünfte, eben alles vor dem ersten Rentenbescheid, können Sie getrost vernichten.
Theoretisch könnte es später noch Rentsänderungen geben, die verscheiedene Zeiten anders bewerten.
Nur: Eine Besserbewertung von Zeiten ist kaum zu erwarten - seit 1984 herrschen nur noch Einschnitte im Rahmen der Sparmaßnahmen vor, sodaß nachträgliche Besserbewertungen nicht zu erwarten sind. Auch deshalb können einmal im Rentenbescheid schon anerkannte Zeiten vernichtet werden, sofern sie nicht einen ERinnerungswert darstellen- hieraus sind halt auch die früheren Arbeitgeber zu erkennen: schenken Sie sie ggfs. Ihren KIndern oder Enkeln, falls Interesse.
Gruß
Marot