Hallo Mark4711,
Also müßen tut man ja bekanntlich nur sterben und auf das Klo gehen. Zu Deiner Frage kann ich nur meine persönliche Meinung beisteuern, ob die richtig ist, wissen nur die Götter.
Also die Aufrechnungsbescheinigungen, Versicherungskarten, Meldebelege (DEVO/DÜVO/DEÜV) und alle Beitragsnachweise würde ich keinesfalls wegwerfen, weil man nicht wissen kann, was die Zukunft bringt. Auch nicht so Dinge wie Gesellenbrief, Ausbildungsnachweise, etc.
Was Du aber natürlich wegwerfen kannst, sind die Rentenanpassungsmitteilungen. Da brauchst Du natürlich nur die letzte Mitteilung.
Wie gesagt, nur meine persönliche Meinung und ich bin - zugegeben - ein vorsichtiger Mensch !
Schöne Grüße
Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448
Liebe/-r Experte/-in,
guten Tag.
Ich bin seit langem Rentner und muß so weit es geht, mein Archiv verkleinern. Meine Aufrechnungsbescheinigungen waren schon mehrmals bei der BFA und nun habe ich den Packen wieder hier. Muß ich die nach eintreten der Altersrente nun noch aufheben oder kann ich die nun durch den Reißwolf schieben? Desgleichen mit den ganzen Rentenanpassungsmitteilungen, die ebenfalls wegen einer langen BU-Rente einen Packen darstellen? Für eine Auskunft wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Mark