Rentenversicherung

Mir fehlen 10 Jahre Arbeitsnachweis in der DDR von 1961 - 1971 Habe 1974 Geheiratet und bin mit Familie 1976 in die
alten Bundesländer übergesiedelt,Die Arbeitsstellen in der
damaligen DDR sind nicht mehr nachzuweisen,darf meine Frau
die eidesstattliche Erklärung abgeben ? den wir waren zu der Zeit noch nicht Verheiratet sie war da zu der Zeit
noch Kind und kannte mich aber schon.

Mit freundlichen Gruß
11dina

Hallo.

diese Frage kann Ihnen nur die GRV beantworten!!!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_D41B88…

Gruß

www.thomas-wolter.eu

Hallo 11dina,

Was hast Du denn unternommen um die Nachweise zu finden oder zu bekommen ? Gibt es denn den Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung (das Arbeitsbuch) nicht mehr ? Gibt es diese Firmen nicht mehr, die vielleich noch Akten dazu haben ?

Wenn alle Stricke reißen, solltest Du das mit der eidesstattlichen Versicherung versuchen, ich fürchte allerdings, daß das nicht von Erfolg gekrönt sein wird. Aber laß Dich bitte von meiner Einschätzung nicht abhalten, diese eidesstattliche Versicherung (eigene und die von der heutigen Ehefrau) abzugeben. Man muß es auf alle Fälle versuchen. Man darf niemals die Flinte schon im vorneherein ins Korn werfen.

Mehr kann ich Dir dazu nicht schreiben.

Herzliche Grüße

Bernhard Maurer

Mir fehlen 10 Jahre Arbeitsnachweis in der DDR von 1961 - 1971. Habe 1974 Geheiratet und bin mit Familie 1976 in die alten Bundesländer übergesiedelt,Die Arbeitsstellen in der damaligen DDR sind nicht mehr nachzuweisen,darf meine Frau die eidesstattliche Erklärung abgeben ? den wir waren zu der

Zeit noch nicht Verheiratet sie war da zu der Zeit
noch Kind und kannte mich aber schon.

Mit freundlichen Gruß
11dina

Hallo,

Mir fehlen 10 Jahre Arbeitsnachweis in der DDR von 1961 - 1971
Habe 1974 Geheiratet und bin mit Familie 1976 in die
alten Bundesländer übergesiedelt,Die Arbeitsstellen in der
damaligen DDR sind nicht mehr nachzuweisen,

hast Du die Arbeitgeber denn beim RV-Träger angegeben? Die Archive der ehemaligen DDR waren nämlich recht gut erhalten und sehr genau, die meisten Arbeitszeiten haben sich daher - sogar unter Angabe der Höhe der beitragspflichtigen Entgelte! - durch Rückfrage des RV-Trägers in den Archiven nachweisen lassen.

Ist dies ergebnislos verlaufen?

darf meine Frau
die eidesstattliche Erklärung abgeben ? den wir waren zu der
Zeit noch nicht Verheiratet sie war da zu der Zeit
noch Kind und kannte mich aber schon.

Aus meiner Sicht: Nein! Deine Frau kann ja nicht bestätigen, dass Du tatsächlich dort arbeiten warst. Als Zeugen werden eigentlich nur ehemalige Mitarbeiter etc. anerkannt. Ist m.E. auch gut nachvollziehbar: Wer außer dem Chef und den Mitarbeitern kann denn tatsächlich bestätigen, dass Du gearbeitet hast. Deine Frau, noch dazu als Kind, kann zwar Geschichten o.ä. bestätigen, aber die direkte Arbeitsleistung wohl eher weniger.

Du kannst es probieren, sie als Zeugen anzugeben. Ich denke aber, dass es spätestens im Vergleich mit der Altersangabe an der Anerkennung scheitern wird. Also ich würde es nicht anerkennen, tut mir Leid.

Mit freundlichen Gruß
11dina

Schöne Grüße,
Robert

Hallo Dina 11,
zunächst denke ich das es mit einer „Zeugenerkärung“ auch geht, wobei mehrere Zeugen sicher sinnvoll wären.
Für die ehemaligen Arbeitgeber müssten doch eigentlich „Rechtsnachfolger“ zu ermitteln sein?? Ggf. über die örtliche Gemeindeverwaltung/Versicherungsamt
mal recherchieren. Eidesstattliche Versicherung macht man in „eigener Sache“, also du selbst für dich selbst.
Gruß B.

Danke für die Information.
MfG 11dina

Danke für die Information
MfG 11dina

sorry, da kann ich Dir nicht weiterhelfen

Danke für die Information
MfG 11dina.

Hallo,

für den Nachweis von Zeiten in der ehemaligen DDR für die man keinen Nachweis mehr hat, gibt es bei der Rentenversicherung besondere Formulare.
In diesen Formularen kann man diese Zeiten angeben.
Die Rentenversicherung wird dann auf Grund der Angaben in dem Formular eine Anfrage bei den sogenannten DISOS-Anstalten in den neuen Bundesländern machen.
Diese DISOS-Anstalten haben die Lohnunterlagen der ehemaligen DDR-Arbeitgeber übernommen und können dann zu diesen Zeiten evtl. noch Nachweise beschaffen.
Bevor sie über eine eidesstattliche Erklärung nachdenken würde ich zuerst einmal diesen Weg versuchen.
Das Formular (V700) finden sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…

LG
Harry61

Hallo,Danke für die Information.

MfG 11dina

Hallo

schwierige Frage mit der EV dann weiß ich nicht Bescheid.
Ich würde mal zur Beratungsstelle Rentenversicherung bei der Stadt oder Gemeinde gehen.
Gruß
Franjo