ich habe folgendes Problem:
Ich bin seit dem 4.2 berufsunfähig in meinem Job als Altenpfleger.
Nun hatte ich ein GEspräch mit dem Rentenberater, dieser möchte mich in eine Qualifizierungsmaßnahme zum Autoteileverkäufer stecken.
Ich sagte daraufhin, das ich dies nicht möchte, da ich einen erlernten Beruf habe, und ich eine Qualifizierung mit einem Anlernen gleich stelle.
Daraufhin entgegnete dieser, das, wenn ich erst mal 2 Jahre in diesem Beruf arbeite, niemand mehr nach fragt, ob ich diesen BEruf erlernt habe.
Ich möchte dieses nicht, ich habe mal vor 20 Jahren eine Lehre zum KFZ-Mechaniker anbgefangen, dies aber nicht abgeschlossen.
Ich bin nun 36 Jahre alt, und möchte natürlich nicht irgendwo als Hilfskraft in irgendeinem Lager versauern.
Das Arbeitsamt meinte, ich solle wiederspruch einlegen, da dieser Berufszweig nicht gesucht wird, die das ebenso sehen mit der ungenügenden Ausbildung.
Wie formuliere ich so etwas?
Ich soll laut Arbeitsamt mit reinbringen, das Laut Paragraph 4 (war das glaub ich), ich nach einer Maßnahme ohne andere Ämter mein Lebensuntewrhalt bestreiten könne nsollte, dieses aber aufgrund des geringen Verdienstes als angelernte Kraft nicht möglich ist.
Ebenso wieß Sie mich auf Paragraph 9 hin, das ich selbst mitbestimmen kann, was ich amchen möchte.
Ich habe dem Rentenberater hgesagt, das ich gerne eine Fortbildung in meinem Beruf haben möchte, damit meine BErufserfahrung nun nicht ganz vergebens ist.
Dieses lehnte er ab, sagte, ich müsse ja auch Ahnung von Autos haben.
Hallo Sascha,
dass kann ich so nicht beantworten. Zunächst müsste ich wissen wogegen konkret Widerspruch eingelegt werden soll. Der Widerspruch ist nämlich schon ein förmliches Rechtsbehelfsverfahren (als Vorstufe zu einer Klage, wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird) dem auch ein (schiftl.) Bescheid (hier vielleicht ein Ablehnungsbescheid) vorausgegangen sein müsste. Auf Grund einer persönlichen Unterredung mit Vorschlägen des Beraters läuft das eigentlich nicht so ab. Die Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben - Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation wird ja auf bestimmten Vordrucken regulär beantragt. In diesen Antrag kann man durchaus seine eigenen Vorstellungen einbringen (wird sogar auch abgefragt). Auf diesen Antreg bekommt mann dann einen Bescheid, gegen den man dann ggf. Widerspruch einlegen kann. Ohne nähere Kenntnis dessen was da bisher gelaufen ist kann man leider keine Ferndiagnose stellen oder Rat erteilen.
Gruß Bernd
Hallo, nun, das war wohl nicht der R e n t e n -berater, sondern der Rehaberater der DRV.
Was haben Sie bisher beantragt? wohl eine berufliche Rehabilitaion/ Umschulung etc.
Haben Sie schon einen Bescheid bekommen? Falls ja,dann Widerspruch.
Falls noch nicht, dann entweder bei der DRV nachfragen, ob nicht ein erneutes Gespräch mit einem anderen Rehaberater möglich ist - bzw. Fall mit dem zuständigen Bearbeiter Ihres Antrags aus der Rehaabteilung besprechen - oder Bescheid abwarten.
Nun, Reha ist nicht mein Spezialgebiet, Berufl. Reha erst recht nicht.
ein Versuch:
Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen Ihren Bescheid vom …, Versicherungsnummer und Bearbeitungskennzeichen angeben.
Ich bin mit der vom Rehaberater vorgeschlagenen " Qualifizierungsmaßnahme" nicht einverstanden, weil es sich nicht um eine Qualifizierung im bisherigen Beruf handelt.
ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger, im Kfz-Bereich kann ich lediglich eine abgebrochene Lehre aufweisen, auf der sich nicht aufbauen läßt, weil ich seit Jahrzehnten mit diesem Fach nichts mehr zu tun habe.
Somit wäre der „Autoteileverkäufer“ für mich keine Qualifizierung" sondern ein Anlernjob weit unter meinem Niveau, mit dem ich auch finanzielle Einbußen hinnehmen müßte.
in meinem Beruf könnte eine Qualifizierung wie folgt aussehen: z. B. Leiter einer Pflegeeinheit, Stationspfleger etc mit nehr administrativen bzw. Verwaltungsaufgaben, oder eine WEiterbildung zu denjenigen, die z. B. die Pflegestufen einstufen vom medizinischen Dienst (MDK)oder…
Auch das Arbeitsamt ( Herr/ FRau… hat mir bestätigt, daß der Job des Autoteileverkäufers nicht gefragt ist am Arbeitsmarkt und ich auch aus diesem Grund finanzielle Einbußen zu befürchten habe.
ich bitte daher um Aufhebung des bisherigen Bescheides,bin gern auch zu einer Umschulung zum… oder zu einem Test einverstanden, bei dem herausgefunden wird, zu welchem neuem Beruf ( nicht nur A n l e r n job ) ich geeignet bin.
Hallo, zur Formulierung eines Einspruchs empfehle ich einen Rechtsanwalt oder preiswerter ein Sozialverband (entweder VdK oder SoVD). Der Einspruch kann nicht auf Grund der beschriebenen Informationen erstellt werden. Die Rechtslage (SGB IX) ist komplex und hängt stark von verschiedenen Gutachten und Tests ab. In jedem Fall ist eine gewisse Hartnäckigkeit ratsam.
Bei der Suche nach einem Qualifizierungsziel ist ein gutes Assessment wichtig. Hinweise und regionale, qualifizierte Angebote sind über www.arge-bfw.de zu finden. Als Berufsziel könnte ich mir beispielsweise eine Ausbildung zum KiG (Kaufmann im Gesundheitswesen) vorstellen. Für die Entscheidung wichtig sind: Eignung, Neigung, berufliche Vorerfahrung und regionaler Arbeitsmarkt. Viel Erfolg!