Rentenversicherung 1889 bis 1957

Hallo!

Angeregt von der Diskussion in einem Politikbrett versuchte ich, Informationen über die frühere Finanzierung der Renten zu erhalten. Google-Suche brachte nur wenig Konkretes. 1889 fing es mit Festbeiträgen für Arbeiter an, Renteneintrittsalter 70 Jahre. Leider finde ich keine Informationen, ob es sich um eine eigenständige Versicherungsanstalt handelte, ob es ein Umlagesystem war oder ob mit den Beiträgen Rücklagen gebildet wurden und von welchem Geld die ersten Renten nach 1889 bezahlt wurden.

Gruß
Wolfgang

Morgen.

Angeregt von der Diskussion in einem Politikbrett versuchte
ich, Informationen über die frühere Finanzierung der Renten zu
erhalten. Google-Suche brachte nur wenig Konkretes. 1889 fing

Das scheint teilweise auch im Dunkeln zu liegen, weil ‚das neue Zeug‘ noch keinen so richtig interessiert hat.

es mit Festbeiträgen für Arbeiter an, Renteneintrittsalter 70
Jahre. Leider finde ich keine Informationen, ob es sich um
eine eigenständige Versicherungsanstalt handelte, ob es ein
Umlagesystem war oder ob mit den Beiträgen Rücklagen gebildet
wurden und von welchem Geld die ersten Renten nach 1889
bezahlt wurden.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenversicherung und Links dazu.
Also eine eigenständige Anstalt (wie z.B. die RUV) war das am Anfang noch nicht, eher eine Spareinlage wie auf einem Bankkonto. Mit dem Unterschied, dass man dieses Geld aber erst ab einem bestimmten Alter abheben konnte. Nicht zu vergleichen mit heute, wo die arbeitende Bevölkerung die Renten der Anspruchsberechtigten zahlt.

Aber ich vermute mal, dass diese Frage im Brett Versicherungen etwas besser passt.

Usui fuit (möge es von Nutzen sein)
mfg M.L.

Hallo Wolfgang,

bei Google mit den Suchworten „Deutschland Geschichte Rentensystem“ habe ich ohne Ende Links erhalten, von denen mir auf den ersten Blick viele als seriös erschienen.

Liebe Grüße
Jana

Hi!

Einführung der Rentenversicherung im Jahre 1889.

Für jeden Arbeiter zwischen 16 und 70 werden 1,7% des Bruttolohnes in die Rentenversicherung eingezahlt, jeweils ein Drittel vom Arbeiter, vom Arbeitgeber und vom Staat. Es entstehen 31 Landesversicherungsanstalten.

Anspruch auf Rente besteht nach 30 Jahren Einzahlung mit Renteneintritt im Alter von 70 Jahren (die durchschnittliche Lebenserwartung lag deutlich niedriger). Die Auszahlungsquote liegt bei etwa 3% des Bruttomonatsgehaltes.

Eingezahlt wird in die Versicherungsanstalten, die das Geld auf einem Konto zinsbringend anlegen.

1911 werden alle Angestellten rentenversicherungspflichtig, für die von Beginn an ein Rentenalter von 65 Jahren gilt. Für sie entsteht 1912 die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte (bis 1945, 1953 Gründung der BfA).

Im Ersten Weltkrieg wird das Kapital der Rentenversicherten für Kriegsausgaben verbraucht. Für die Arbeiter wird das Renteneintrittsalter von 70 auf 65 Jahre gesenkt. Am Ende des Ersten Weltkrieges sind die Rentenversicherer de facto pleite. Die Renten müssen aus Steuermitteln der Weimarer Republik finanziert werden.

Die Inflation 1923, die Weltwirtschaftskrise ab 1929 und die deutsche Kriegswirtschaft fressen erneut die Rentengelder auf. Das angesparte Kapital ist schlicht weg.

1934 schaffen die Nationalsozialisten die Selbstverwaltung der Rentenversicherer ab.

1948 wird die Rente von der Reichsmark auf die D-Mark im Verhältnis 1:1 umgestellt. Die Rente beträgt etwa 30% des Nettoeinkommens.

1957 wird vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren umgestellt und eine automatische Rentenanpassung gemäß der allgemeinen Einkommensentwicklung eingeführt.

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/17/0,1872,2058513,00…
http://www.quarks.de/dyn/8357.phtml
http://www.gesichertes-leben.de/4_2317.htm
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/…

Grüße
Heinrich

Hallo !

Rentenversicherung wird verabschiedet
Am 24. Mai 1889 verabschiedete der Reichstag das dritte große Sozialgesetz zur Alters- und Invaliditätsversicherung, mit dem ein Arbeiter nach 30jähriger Zahlung von Beiträgen in die Rentenkasse einen Rentenanspruch ab dem 70. Geburtstag erwarb. Invalide erhielten Rentenzahlungen, wenn sie mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt hatten.
Die Rentenversicherung galt zunächst für alle in Industrie, Landwirtschaft oder Handwerk beschäftigten Lohnarbeiter. Bereits mit der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung 1883 und der Unfallversicherung im Jahre 1884 hatte das Deutsche Reich eine Vorreiterrolle in der Sozialgesetzgebung übernommen.
Für das Gesetz ergab sich nur eine knappe Mehrheit von 165 zu 145 Stimmen im Parlament. Sozialdemokraten und Linksliberale, aber auch die Konservativen hatten mit „Nein“ votiert, wenngleich auch aus unterschiedlichen Gründen: Während die Konservativen meinten, daß das Gesetz, das auch auf einem Staatszuschuß fußte, nicht finanzierbar sei, lehnten die Liberalen generell eine Beteiligung des Staates an der Rentenfinanzierung ab.

Quelle: Die geschichte der Deutschen. Spiegel.

mfgConrad