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Einführung der Rentenversicherung im Jahre 1889.
Für jeden Arbeiter zwischen 16 und 70 werden 1,7% des Bruttolohnes in die Rentenversicherung eingezahlt, jeweils ein Drittel vom Arbeiter, vom Arbeitgeber und vom Staat. Es entstehen 31 Landesversicherungsanstalten.
Anspruch auf Rente besteht nach 30 Jahren Einzahlung mit Renteneintritt im Alter von 70 Jahren (die durchschnittliche Lebenserwartung lag deutlich niedriger). Die Auszahlungsquote liegt bei etwa 3% des Bruttomonatsgehaltes.
Eingezahlt wird in die Versicherungsanstalten, die das Geld auf einem Konto zinsbringend anlegen.
1911 werden alle Angestellten rentenversicherungspflichtig, für die von Beginn an ein Rentenalter von 65 Jahren gilt. Für sie entsteht 1912 die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte (bis 1945, 1953 Gründung der BfA).
Im Ersten Weltkrieg wird das Kapital der Rentenversicherten für Kriegsausgaben verbraucht. Für die Arbeiter wird das Renteneintrittsalter von 70 auf 65 Jahre gesenkt. Am Ende des Ersten Weltkrieges sind die Rentenversicherer de facto pleite. Die Renten müssen aus Steuermitteln der Weimarer Republik finanziert werden.
Die Inflation 1923, die Weltwirtschaftskrise ab 1929 und die deutsche Kriegswirtschaft fressen erneut die Rentengelder auf. Das angesparte Kapital ist schlicht weg.
1934 schaffen die Nationalsozialisten die Selbstverwaltung der Rentenversicherer ab.
1948 wird die Rente von der Reichsmark auf die D-Mark im Verhältnis 1:1 umgestellt. Die Rente beträgt etwa 30% des Nettoeinkommens.
1957 wird vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren umgestellt und eine automatische Rentenanpassung gemäß der allgemeinen Einkommensentwicklung eingeführt.
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/17/0,1872,2058513,00…
http://www.quarks.de/dyn/8357.phtml
http://www.gesichertes-leben.de/4_2317.htm
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/…
Grüße
Heinrich