Hallo,
soeben versucht mir jemand zu erzählen, dass man ab einem Bruttoeinkommen von 4000€ monatl. freiwillig die Rentenbeiträge zahlt, d.h. man kann sich davon befreien lassen, wenn man nachweisen kann dass man privat vorsorgt.
Kann das sein? Ich habe das zum ersten mal gehört.
Danke.
Hallo Nick,
generell ist die Aussage nicht ganz falsch. Nur mit der Grenze selbst haperts
http://www.billigekrankenkassen.de/grenzen/grenzen.html
Gruß Ivo
Grüß’ Euch,
m. W. ist ein nichtbeamteter Arbeitnehmer, so er denn nicht schon vor 1972 befreiend lebensversichert war, unabhängig vom Einkommen heute immer bis zur Beitragsbemessungsgrenze versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Was er nun oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze privat noch tut, ist dann seine Sache.
Herzliche Grüße
Helmut
schön wärs!
Hallo Nick,
die Beitragsbemessungsgrenzen findest du schon im Link von Ivo. Allerdings ist es nicht so, dass du, wenn du mehr verdienst als die Bemessungsgrenze, automatisch von der Beitragspflicht entbunden bist. Lediglich der Teil des Gehaltes bis zur Bemessungsgrenze wird mit den 19,5 % belastet, was darüber hinausgeht ist Rentenversicherungsfrei.
Von der rentenversicherungspflicht bist du als Angestellter nur dann befreit, wenn du eine quasi-Selbständigkeit nachweisen kannst, dazu schickt dir der Rentenversicherungsträger einen Fragebogen. Sinn der Sache ist, so viele wie möglich in die Versicherungspflicht zu zwingen. Kriterien sind z.B. Höhe deiner Gesellschafteranteil an dem Unternehmen, bei dem du angestellt bist, Selbstbestimmung der Arbeitszeiten, berufliche Befugnisse etc. pp.
Der Rest ist so, wie von Helmut beschrieben: bis 1972 gabs die Möglichkeit für Besserverdiener, sich befreien zu lassen gegen den Nachweis privater Vorsorge.
Gruß
Burkh
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