Hallo Experten,
gibt es bei Änderungskündigungen, bei denen das Bruttogehalt gleich bleibt, negative Auswirkungen auf die Rentenversicherung? Jemand hat mir etwas von „Bruch im Versicherungsverlauf“ erzählt.
Wer weiss genaues?
Gruß
Stefan
Hallo Experten,
gibt es bei Änderungskündigungen, bei denen das Bruttogehalt gleich bleibt, negative Auswirkungen auf die Rentenversicherung? Jemand hat mir etwas von „Bruch im Versicherungsverlauf“ erzählt.
Wer weiss genaues?
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
dir wurde also gekündigt und gleichzeitig ein neuer Posten mit gleichem Lohn angeboten?
Angestelltenverhältnis?
Gruß
MArco
Hallo Marco,
dir wurde also gekündigt und gleichzeitig ein neuer Posten mit
gleichem Lohn angeboten?
Es ist noch nicht soweit und auch etwas komplizierter, aber man kann es so zusammenfassen.
Angestelltenverhältnis?
Yep.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
warum sollte sich dann was ändern?
Dein Arbeitgeber muss an den Sozialversicherungsträger, du unterliegst ja einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung, direkt 19,1% deines sozialversicherungspflichtigen Bruttogehaltes mit- oder unmittelbar anschließend überweisen. Davon tragen du und dein AG jeweils die Hälfte.
Daran bemisst sich später dein Rentenanspruch. Wichtig ist nur, dass du eine lückenlose Beschäftigung vorweisen kannst oder für den Fall, dass du zwischenzeitlich arbeitslos bist, solltest du dich sofort beim Arbeitsamt melden, um keine Lücke zu riskieren…
sonst wäre mir kein Grund bekannt, warum da eine Lücke entstehen soll.
Gruß
Marco
Hallo Stefan,
was die gestezliche Rentenversicherung betrifft, kann ich Marco zustimmen. Da dürfte sich nichts ändern. Mit „Bruch im Versicherungsverlauf“ meint man den Wechsel von regulärer Beschäftigung zu Zeiten der Nichtbeschäftigung, Teizeitarbeit oder vorübergehender Selbständigkeit. Früher liefen die meisten Berufsleben mehr oder weniger gradlinig. Heute sind sie oft voller „Brüche“. Dies führt dazu, daß die Rente entsprechend niedriger ausfällt.
Was Dich betrifft, bist Du sehr zurückhaltend mit Infos, was sich da abspielt, daher nur der Tipp: Schau, daß Dir bei dieser Änderung keine Ansprüche auf betriebliche Zusatzversorgung verloren gehen! Durch Ausgliederung von Unternehmensteilen, werden hier gerne alte Rechte stillschweigend beseitigt. Für den AN ändert sich scheinbar nichts - Aber wenn man genau hinschaut, sind plötzlich Zusatzversorgung, tariflicher Kündigungsschutz
etc. ausgehöhlt.
Nur so zum Nachdenken
Gruß Gero
Danke euch beiden!
Hi!
Was Dich betrifft, bist Du sehr zurückhaltend mit Infos, was
sich da abspielt, daher nur der Tipp: Schau, daß Dir bei
dieser Änderung keine Ansprüche auf betriebliche
Zusatzversorgung verloren gehen! Durch Ausgliederung von
Unternehmensteilen, werden hier gerne alte Rechte
stillschweigend beseitigt. Für den AN ändert sich scheinbar
nichts - Aber wenn man genau hinschaut, sind plötzlich
Zusatzversorgung, tariflicher Kündigungsschutz
etc. ausgehöhlt.
Die Sache ist zu kompliziert, um sie hier zu posten. Es geht nur darum, ob/was einem Mitarbeiter für Nachteile entstehen in einer bestimmten Situation. Dazu gehörte eben auch die Rentenversicherung. Aber wenn da kein Schaden entsteht, ist es ja gut.
Gruß
Stefan