Nennen wir ihn mal „X“. X ist 25, über die Eltern privatversichert und hat bereits einen Bachelorabschluss. Er arbeite an der Uni, ca. 75 Stunden pro Monat à 12 Euro. Also über 800 Euro.
Wie hoch beträgt da seine RV? Habe was von 19% gelesen… aber das kann doch nicht wirklich wahr sein, oder?
kann X, in dem X alle möglichen Bücher, usw… absetzt und unter 800 Euro kommt, da wieder was zurückverlangen?
also ohne die genauen Umstände zu kennen kann ich mir diese Konstellation nur sehr schwer vorstellen.
Wenn du für 800 EUR an der Uni arbeitest (Hiwi, als selbst. Berater,…???) bist du u.U. sozialversicherungspflichtig beschäftigt, was bedeuten würde, dass du Renten-, Kranken-, ArbeitslosenversicherungsPFLICHT besteht. Dann wäre auch deine PKV falsch und dein Arbeitgeber (UNI bzw. die Landesverwaltung) müsste die Beiträge hälftig von dir einbehalten und abführen.
Sprich doch mit dem Rektorat bzw. der Personalstelle der UNI, die sollen das mal klären und deinen Status feststellen.
man, man, so ein Chaos, nur weil man als Studentin ein
bisschen was verdienen will
Studenten haben es da etwas besser als andere Personen. Wenn die Arbeit eine bestimmte Stundenzahl pro Woche nicht übersteigt, bleibt das Sozialversicherungsprivileg erhalten. Vermutlich ist das bei Dir der Fall, klären kannst Du das mit Deiner Personalstelle.
Der Beitragssatz für die Rentenversicherung ist sogar über 19 %, allerdings für den AG und den AN zusammen.
… wird man ja echt dazu geleitet, schwarz zu arbeiten…
Merkwürdige Einstellung. Nur weil einem ein Gesetz nicht paßt in die Illegalität auszuweichen. Hoffentlich studierst Du nicht Jura.
hier besteht natürlich Versicherungspflicht in der Rentenversicherung.
Der Beitragssatz beträgt 19,5% und wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte getragen. Sofern es sich um ein mtl. Einkommen zwischen 401 und 800 € handelt, sind als Midijob etwas geringfügere Beiträge zu zahlen.
Das von Nordlicht angesprochene Werkstudenten-Privileg gilt übrigens nur für die KV und PflV. Deshalb besteht hier keine Versicherungspflicht und die PKV geht in Ordnung. Sollte die PKV allerdings als Beihilfetarif bestehen, sind noch andere Fragen zu klären (Kindergeldanspruch, Beihilfefähigkeit etc).