Liebe Experten,
gibt es hier jemanden, der sich mit der Rentenversicherung auskennt? 
Voraussetzung für eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthaltSG ist u.a., dass der Antragsteller (also der Ausländer) 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweist.
Wenn man nun so einen Versicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung vor sich liegen hat und daran ermitteln soll, ob genügend Beiträge erbracht wurden, kann man, wenn man keine Ahnung hat, ziemlich verzweifeln 
Der Antragsteller hat immer wieder gearbeitet, dann nicht, oft nur Tage. Was ist denn dann ein „Monat“? Vom 01.01.01 bis zum 15.02.01 - wären das ein Monat, anderthalb oder wie?
Es dankt für Hilfe:
Levay
nur Tage. Was ist denn dann ein „Monat“? Vom 01.01.01 bis zum
15.02.01 - wären das ein Monat, anderthalb oder wie?
Rentenrechtlich sind das zwei Beitragmonate. Die Rentenversicherung kennt nur ganze Monate. Also würde hier der Febraur als Beitragsmonat mitgezählt. Wen Du mir den Kontoauszug ohne Namen und Geb.Datum mailst, kann ich ihn Dir auswerten.
Das ist relativ einfach: 1 Tag im Monat Rentenbeitrag gezahlt, ist ein Monat für die Wartezeit. Nicht jedoch bei Minijobs (bis 400,- EUR), es sei denn, man stockt den Beitrag auf (Verzicht auf die Versicherungsfreiheit). Man kann auch die kostenfreie Beratung der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Adressen unter http://www.ihre-vorsorge.de/Beratungsstellen.html
Weitere Infos zu Minijobs: http://www.minijob-zentrale.de
http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum.html hilft bei Fragen weiter.
„Wen Du mir den Kontoauszug ohne Namen und Geb.Datum mailst, kann ich ihn Dir auswerten.“
Vorsicht! Hier „droht“ eine unzulässige persönliche Rechtsberatung, auch ohne Name und Geburtsdatum.
Keine Sorge. Ich werde ihm das zwar nicht schicken, aber ich suche keinen „persönlichen“ Rechtsrat (s. meine Visitenkarte).
Levay
Vorsicht! Hier „droht“ eine unzulässige persönliche
Rechtsberatung, auch ohne Name und Geburtsdatum.
Da irrst Du. Die Auswertung von Kontoauszügen der GRV ist in der Versicherungsbranche Alltag. Eine rechtliche Beratung wird dabei nicht vorgenommen.