Rentenversicherung / Arbeitsagentur / baldiges Ende Selbstständigkeit; was nun?

Frührente / Erwerbsunfähigkeitsrente mit 57?

Hallo Marot,

ich werde in 3 Monaten 57, erhielt diese Woche von der BA eine offizielle Einladung zum 01.12.2009 „ich möchte gerne mit Ihnen über Ihre Selbstständigkeit sprechen“. Vorgestern führte ich dazu ein längeres Gespräch mit meinem Hausarzt, er meinte, Frührente sei für mich die sinnvollste Lösung. Wie das die BFA / BA sieht, entzieht sich völlig meiner Kenntnis. Nach einigen erfolglosen Stunden bei Google zu diesem Thema bitte ich Dich um Deine Meinung.

Bis 1989 war ich 13 Jahre im Exportbusiness in sozialversicherungspflichtigem Job und
verdiente nicht schlecht.
2.
Von 1989 – 2004 selbstständig (Entwicklung & Vertrieb einer EDV – Branchenlösung).
Während der ersten Jahre zahlte ich den „freiwilligen“ Beitrag zur SV ein, dann nicht mehr.
3.
1999 Scheidung von meiner 1. Frau. Nach der Aufrechnung betrug mein Rentenanspruch
lt. BFA damals 864 DM bei „Fälligkeit“, damals mit 63 Jahren denke ich.
4.
1999 lernte ich meine jetzige Frau kennen, wir heirateten 2001. Sie ist seit 19 Jahren in
der Seniorenpflege tätig, seit 2004 in der Einzelbetreuung, allerdings nur zu 75%.
5.
2004 also arbeitslos (keine Ansprüche / Leistung ggb. bzw. von Arbeitsamt)
6.
2005 bis April 2006: Bedarfsgemeinschaft mit meiner Frau. Bewerbungen schreiben etc., das
ging mir dermaßen auf den Nerv, dass ich auf eine bislang nicht vorhandene Geschäftsidee kam: jeweils 1 x pro Woche in einem Seniorenheim einen Stand aufbauen und
für 2 Std. den Bewohnern, die das Heim(gelände) nicht mehr verlassen können / möchten,
die Waren des täglichen Bedarfs anbieten.
7.
Dieses Konzept präsentierte ich im Juni 2006 der BA, es wurde abgesegnet, und neben der Fortzahlung von ALG II bis dato erhielt ich ab 2006 noch für 1 ½ Jahre Einstiegsgeld. Nach entsprechenden Vorbereitungen meldete ich das Gewerbe am 01. Oktober 2006 an.
8…
Die letzte halbjährliche Auswertung seitens der ARGE ergab einen monatlichen
Rohgewinn von € 544,52, davon abzuziehen einen Freibetrag, somit zu berücksichtigen
monatlich € 355,62 auf das ALG II.
9.
Da sich meine Selbstständigkeit auch nach 3 Jahren eben nicht trägt, wohl dieser Gesprächstermin bei der BA.
Ich betreue die Bewohner von 6 Seniorenheimen, und, warum sollte ich lügen, habe eine
ca. 43 – Std. – Woche, und dabei betrifft nicht wenig den Bereich Einkauf, da ich in
den Heimen in etwa zu EDEKA – Preisen verkaufe, nicht zu denen von Tankstellen oder
Kiosks.
10.
Seit gut 2 Jahren bin ich im OPCD – Modell meiner Krankenkasse integriert, das
betrifft eine Atemswegserkrankung, die sich natürlich primär bei starker körperlicher
Belastung auswirkt. – Ohne nun auf weitere gesundheitliche Probleme einzugehen:
ich muss pro Seniorenheim ca. 145 kg aus dem Kombi auf einen kleinen Ladewagen
heben, das Ganze in mehreren Etappen ins Foyer des Heims transportieren, dieses
Gewicht auf 3 Tische hieven, nach dem Verkauf das Ganze minus des Gewichts der
verkauften Waren zurück ins Auto transportieren.

Kurz und knapp: es liegen Röntgenaufnahmen der Lendenwirbel, die Beurteilung eines Orthopäden und eine CT vor. Diese besagen, dass ich diese Arbeit in dieser Form nicht mehr über einen größeren Zeitraum durchführen werden kann.
11.
Neben den „DM 864“ Rentenanspruch nach der Scheidung, den zumindest über einige Jahre geleisteten freiwilligen Beiträgen an die BFA und letztlich den Minimalbeträgen, die die ARGE von 2005 – 2009 an die BFA überwies bzw. noch überweist sind die „15 Jahre“
zwar erfüllt.
Ich habe nicht die geringste Ahnung, was mir bei einer –falls möglichen- Frühberentung zusteht: vielleicht € 300 oder 350? – Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel jedenfalls.
12.
Sicher kann ich in diesem Fall monatlich einen gewissen Betrag X hinzuverdienen, mit 3 statt 6 Seniorenheimen oder Belieferung der Senioren ab Auto, also keine Waren mehr im Foyer aufbauen.
Mein monatlicher Roherlös im Schnitt also € 544,52, als ALG II erhalte ich von der BA
monatlich im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft mit meiner Frau € 80,64. – Irgendwie würden wir das finanziell schon hinbekommen. Hauptsache nicht mehr jahrelang unter den gegebenen gesundheitlichen Voraussetzungen 6 Heime bedienen MÜSSEN.

Nun meine entscheidenden Fragen an DICH bitte vor dem Gespräch bei der BA:

a.
Wenn ein Amtsarzt (neben der von meiner gesetzl. KV anerkannten COPD) die Diagnosen aus Röntgen und CT bestätigt, ich also nicht für weitere Jahre diese Gewichte mehr heben kann …

b.
wenn mir die BA aufgrund meines Alters keine sitzende Tätigkeit mehr vermitteln kann (ich wäre allem ggb. aufgeschlossen, ob Tippkraft, Fremdsprachen oder was auch immer), aber wer stellt denn heutzutage jemanden mit 57 Jahren noch ein …

c.
wenn ich in eventuellen Schulungs- Trainings- oder anderen Monate dauernden Angeboten keinen Sinn erkenne, da ich im Anschluss daran DOCH keinen Job mehr bekomme:

kann ich dann eine Frühberentung oder Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen?

Ich will ja hier kein Geld vom Staat sondern meine mir zustehenden Altersbezüge minus wohl immens hoher Abzüge und nichts mehr mit der BA zu tun haben.

Ich wäre Dir für eine kurze Mail sehr dankbar, Marot, ob Du mir hier auf der Basis meiner Ausführungen helfen kannst / möchtest. Anderenfalls würde ich mich an einen anderen Experten im Forum wenden.

Eine schöne Neue Woche und freundlichen Gruß von

Josef

Hallo,
nur kurz: am wichtigsten hier: sind überhaupt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt?
beim kostenlosen servicetelefon der DRV BUND 0800 100048070 anrufen, gleich fragen, ob diese Vorauss. erfüllt sind und um Beratungstermin in der Nähe - auch gleich für den Rentenantrag, sofern vorauss. erfüllt etc. bitten. Fragen notieren für diesen Termin.
zuvor dann auch unter www.drv-bund.de bei Rente unter publikationen/ Broschüren selber bei der Erwerbsminderungsrente nachsehen.
Voraussetzungen für eine Altersrente mit 60 werden evtl. auch nicht erfüllt sein, prüfen lassen. Schwerbehinderung beim Versorgungsamt beantragen.
Leider etwas in eile,
Gruß
Marot

Guten Abend Marot,

nur ein kurzes Feedback als Dankeschön!

Ich hab die genannte Nummer angerufen, man leitete
mich sofort an die zuständigen Kollegen in Bayern
weiter (geborener Franke und wohnte dort bis vor 7
Jahren, seitdem 12 km südlich von Potsdam).

Die Voraussetzungen (36 Monate Beitragszahlung innerhalb von 5 Jahren sind erfüllt), und am Freitag dieser Woche hab ich bei der einen der beiden Beratungsstellen sogar einen Termin bekommen; dort sind sogar alle relevanten Daten abrufbar.

Also nochmals ganz herzlichen Dank für diese Info!!!

Falls Du irgend wann Zeit haben solltest, eine mir nicht verständliche „Ungereimtheit“ zu erklären:

auf der Homepage der BFA las ich, dass eine Erwerbsminderungsrente in 90% aller Fälle in voller Höhe auch dann gewährt wird, wenn der Antragsteller ein gewisses Alter (hier knapp 57) erreicht hat und auf dem Arbeitsmarkt für 3 - 6 Std. / Tag so gut wie nicht mehr vermittelbar ist.
Diese trifft hier in Brandenburg neben Vorpommern aufgrund der Arbeitslosenquote besonders zu.
Meine letzte nichtselbstständige Beschäftigung als Exportleiter kündigte ich 1989; Fremdsprachenkenntnisse gehen nie ganz verloren, verkümmern halt ohne tägliches Training. Und die Programmiersprache, in der ich von 1989 - 2004 ein Branchen - EDV - Paket für Fleisch verarbeitende Betriebe schrieb, ständig weiterentwickelte und natürlich vertrieb, ist veraltet.

Das Resultat meines „Mobilmarkts für Seniorenheime“ sind zwar nach über 3 Jahren viele zufriedene Bewohner solcher Einrichtungen, aber auch ein lädierter Ischiasnerv und beidseitig ein „Tennisarm“. Ich kann normal laufen wie jeder andere, ebenso beide Arme voll zum Einsatz bringen. - Aber halt nicht mehrmals täglich ca. 145 kg Waren & transportables Mobiliar auf- und abbauen, transportieren.

Was ich dabei nicht begreife: „Vater Staat“ ist dermaßen pingelig, nimmt was er kriegen kann. Und gewährt in solchen Fällen, auch wenn man nicht arm- und gleichzeitig beinamputiert ist, die volle Erwerbsminderungsrente. (In meinem Fall wären dies monatlich € 466,77, lt. BFA - Homepage könnte ich monatlich noch € 400,00 hinzuverdienen).

Dann könnte ich praktisch, wenn das komplette Verfahren durch ist, etwa die Hälfte meiner Senioren wie gewohnt betreuen und die anderen mit Hilfe eines noch zu gestaltenden Farbkatalogs fragen, welche Wünsche sie haben, die Bestellung ab PKW ins Zimmer liefern?

Oder habe ich das -dennoch- falsch interpretiert?

Lieben Gruß und nochmals verbunden mit Danke für Deine Hilfestellung

*Josef*

Hallo Josef,
jetzt ausführlicher: sofort würde ich beim Versorgungsamt die Schwerbehinderung beantragen.

Zu den Erwerbsminderungs (=EM)- Renten:
falls man vom Ärztlichen Dienst (=ÄD)der Rentenversicherung als 3-6stündig eingestuft wird, dann kommt es noch darauf an, ob der ÄD daS ALS MEDIZINISCHEN dAUERZUSTAND BETRACHTET ODER NICHT.
Danach wird geschaut, ob evtl. ein Teilzeitarbeitsplatz vorhanden ist: bei selbständigen wird dies in der Regel bejaht, sodaß dann bei weiterhin selbständigen, die die Tätigkeit krankheitsbedingt nicht aufgeben, nur eine teilweise EM-Rente ( = 1/2 Höhe der vollen EM-Rente) in Frage kommt- es sei denn, der ÄD entscheidet, daß " auf Kosten der Restgesundheit gearbeitet wird".
Nur bei Arbeitslosen, die nicht selbständig tätig sind, kann dann evtl. von einem " verschlossenen Arbeitsmarkt" ausgegangen werden, dann wird die volle EM-Rente gezahlt nur aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes, bei Wiederaufnahme einer Tätigkeit mit ab 400 Eur Verdienst steht dann in der Regel nur noch die teilweise EM-Rente zu.
Neben dem Rentenanspruch wirkt sich ein Hinzuverdienst aber auch auf die Rentenhöhe aus.
Es kommt immer darauf an, in welchem zeitlichen Umfang hinzuverdient wird- mehr als 3 Std. täglich? 3-6std. täglich?
bei einem Verdienst bis zu 400 Eur wird generell unterstellt, daß nicht mehr als 3 Std. am Tag oder 15 Std. / Woche gearbeitet wird, es kommt auf den Arbeitsvertrag an.
bei höherem Verdienst gibt es die volle EM-Rente evtl. in Höhe der Hälfte, bei der teilweisen EM-Rente wird ein Hinzuverdienst fast erwartet, die Hinzuverdienstgrenzen sind dabei recht hoch, richten sich nach dem Verdienst der letzten drei Jahre.

Wenn Sie weiterhin selbständig tätig sind, werden Sie allenfalls die teilweise EM-Rente bekommen, außer daß Sie nicht mehr selber mitarbeiten, sondern nur noch organisieren und Ihre Frau macht die schwere Tätigkeit.

Viel Glück bei der Beratung morgen!
Gruß
Marot