Rentenversicherung auf mich umschreiben?

Hallo

Ich habe nur eine kurze Frage:

Kann mein Vater seine Rentenversicherung auf mich umschreiben lassen?

Danke

Nadin

Hi Nadin,

Kann mein Vater seine Rentenversicherung auf mich umschreiben lassen?

wovon soll er denn leben, wenn er das Rentenalter erreicht? Willst Du ihn dann erschießen? Nein, im Ernst: Die Rentenversicherung ist entgegen ihrem Namen keine Versicherung, sondern ein Umlageverfahren: Alle die, die arbeiten und in die RV einzahlen, haben die zu ernähren, die nicht mehr arbeiten und mal „Ansprüche“ erworben haben. Nur so funktioniert’s, und darum hat niemand Ansprüche, die er verkaufen, beleihen oder vererben könnte.

Gruß Ralf

Hi Ralf,

ja, das habe ich ihm auch gesagt, vor allem, weil ich ja schon in die Rentenkasse einzahlt, es kann ja nciht sein, das ich das dann quasi „doppelt“ mache, aber er meinte innerhalb der Familie würde das wohl gehen…Ich würde die dann nicht übernehmen, er würde ja weiter einzahlen…oder handelt es sich dann vielleicht um eine private Rentenversicherung, weil er gesagt hat, dass er sich ja dann shcon sicher sein müsste, das ich ihm dann später auch das geld gebe, was ich natürlich selbstverständlich machen würde…

Hi Nadin,

wenn Dir geraten werden soll, dann musst Du schon sagen, wozu das Ganze gut sein soll. Was für Vorteile hätte er denn, wen er sie zunächst Dir überträgt, aber dennoch sicher sein möchte, dass er das Geld später bekommt? Soll da Geld wegen einer Scheidung versteckt werden? Das geht fast immer schief.

Die gesetzliche RV jedenfalls ist nicht übertragbar. Vielleicht solltest Du erstmal klären, um was für eine Art von Versicherung es sich handelt - Lebensversicherung, Sparplan oder was auch immer. Bei jeder Geldanlage kann ein Begünstigter eingetragen werden, der im Erlebens- und / oder Todesfall die Versicherungssumme bekommt, das gilt dann aber erstmal so lange, bis ein Anderer als Begünstigter benannt wird.

Gruß Ralf

Hallo Nadin,

da eine gesetzliche Rentenversicherung nicht umschreibbar ist, gehe ich davon aus, daß es sich um eine private Rentenversicherung (nicht Riester- oder Rürup-Rente) handelt.
Da gibt es vier Beteiligte:
Die Gesellschaft, den Versicherungsnehmer, die versicherte Person und den Bezugsberechtigten.

Die Gesellschaft kann nicht geändert werden.

Der Versicherungsnehmer kann geändert werden. Der VN ist der Kontoinhaber und derjenige, der Weisungen an die Versicherung erteilen kann. Ein Übertrag zu Lebzeiten wäre eine Schenkung, die ggf. zu versteuern wäre (Bemessungsgrundlage: 2/3 der gezahlten Beiträge oder Rückkaufswert). Freibeträge sind je nach Verwandtschaftsgrad und geschenktem Vermögen in den letzten 10 Jahren zu berücksichtigen.

Die versicherte Person kann nicht geändert werden, da die gesamte Vertragskalkulation auf dieser Person beruht.

Der Bezugsberechtigte kann geändert werden. Er erhält i.d.R. das Geld im Todesfall der versicherten Person, je nach Vereinbarung aber auch schon bei Rentenbeginn. Eine steuerliche Wirkung tritt erst bei Zahlung der Rente bzw. der Abfindung beim Begünstigten ein.

Sollte es keine Rentenversicherung, sondern eine Kapital-Lebensversicherung sein, gilt alles entsprechend.

Bei einem Banksparplan kann es ebenfalls vier Beteiligte geben (Bank, Kontoinhaber, Gläubiger, Begünstigter aus Verfügung zugunsten Dritter). Meist sind Gläubiger und Kontoinhaber aber identisch.
Eine Umschreibung eines Kontos ist möglich. Auch hier liegt eine Schenkung vor. Gleiche Steuer-Freibeträge wie oben, aber Bemessungsgrundlage ist der Kontostand.
Die Verfügung zugunsten Dritter kann (sofern es keine unwiderrufliche ist) jederzeit geändert werden. Eine Steuer wird ggf. erst im Todesfall des Kontoinhabers/Gläubigers fällig.

Hilft das schon weiter ?

Gruß
Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]