Hallo Ihr Auskunftgebenden,
ein (hier schon mal erwähnter) Freund hat sich wg. akuter Notlage nochmals ans Sozialamt gewandt, um einen kleinen Zuschuß zum Lebensunterhalt zu bekommen. Jetzt ist eine Frage aufgekommen:er hat Anfang 2001 bei einer Versicherungsgesellschaft eine Rentenversicherung abgeschlossen, d.h. er hat eine einmalige Zahlung geleistet und soll nach 12 Jahren dann eine monatliche „Rentenzahlung“ erhalten. Muß er jetzt, wg. Sozialhilfebeantragung und/oder Hartz IV, diese Versicherung wie eine normale Lebensversicherung kündigen, um überhaupt vom Staat Leistungen zu erhalten?
Herzlichen Dank für Eure Antworten
Viele Grüße
Felix
Hallo Felix,
ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber soweit ich weiß, greift in einem solchen Fall (Rentenversicherung als Daseinsvorsorge) die sogenannte Vermögensfreibetrag-Regelung. Faustregel ist bei dieser Regelung: Lebensalter des Antragstellers (Anzahl Jahre) x 200 € = Vermögensfreibetrag.
Dieser individuell errechnete Vermögensfreibetrag wird dann zum Zeitpunkt der Antragsstellung und für den Zeitraum der Bewilligung (ist glaube ich jährlich) dem zu diesem Zeitpunkt zu erreichenden Rückkaufswert der Versicherung gegenübergestellt. Der Rückkaufswert steht entweder im Vertrag für die Laufzeiten als Tabelle aufgelistet, oder man bekommt die Rückkaufwerte jährlich von seiner Versicherungsgesellschaft mitgeteilt. Bei Otto Normalverbraucher liegen die Rückkaufwerte meist unter dem ermittelten Vermögensfreibetrag.
Stellt sich dann nur noch die Frage, ob ggfs. noch anderes verwertbares Vermögen (z.B. Lebensversicherung -wird genauso behandelt- oder anderes) vorhanden ist.
Auskünfte findest Du dazu auch hier: http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstel…
Ab Seite 19 dieses Merkblattes ist das super, sogar mit Beispielen, erläutert.
Einen sonnigen Tag aus Sachsen-Anhalt wünscht
die Dorit.
… sich wg. akuter Notlage nochmals ans Sozialamt gewandt, um einen kleinen Zuschuß zum Lebensunterhalt zu bekommen. Jetzt ist eine Frage aufgekommen…
Das Erste was ich gerade dachte war :
Ah ja, Geld fürn ne Versicherung hat
er, aber nix zu futtern.
Selbst wenn sein Anspruch berechtigt ist,
hat er es falsch verkauft ???