Hallo, ich habe 11 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt. Danach habe ich den Beruf gewechselt und bin mitlerweile Beamter. Da ich nicht mehr in die gesetzliche Rentenkasse einzahle sondern pensionsberechtigt bin, kann ich mir meine Beiträge erstatten lassen? Welche Nachteile würden entstehen?
MfG
calmm
Sorry, das ist leider nicht mein Fachgebiet!
Am einfachsten ist es zu der Rentenberatungsstelle Deiner Gemeinde zu gehen oder bei der DRV anzurufen und die Fragen zu stellen.
Das weiß ich leider nicht.
Hallo Calmm,
du hast einen Pensionsanspruch aus deiner jetzigen
Tätigkeit und einen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Krankenkasse.
Es wäre mir neu wenn man hier was zurückfordern könnte.
Grüße
Alex
Leider ist eine Erstattung nur möglich, wenn höchstens 59 Monate mit Neiträgen gezahlt wurden. Ab 60 Monaten hat man die Wartezeit für eine Regelaltersrente erfüllt und somit einen Rentenanspruch. Sonst bitte Rentenauskunft beim Rentenversicherungsträger anfordern. Geht sogar übers Internet.
Hallo, ich habe 11 Jahre in die gesetzliche
Rentenkasse
eingezahlt. Danach habe ich den Beruf gewechselt und
bin
mitlerweile Beamter. Da ich nicht mehr in die
gesetzliche
Rentenkasse einzahle sondern pensionsberechtigt bin,
kann ich
mir meine Beiträge erstatten lassen? Welche Nachteile
würden
entstehen?
MfG
calmm
Hallo Calmm,
NEIN, was die Rentenversicherung hat das hat sie eine
Auszahlung ist nicht möglich!
Im Rentenalter erhälst Du dann Beamtenversorgung UND
Rente.
Das zusammen darf aber nicht mehr sein als 75% Deines
letzten Bruttogehaltes als Beamter.
Mit jeder neuen Erhöhung der Pension oder der Rente
wird neu berechnet.
In meiner Familie habe ich selbst diesen Fall.
Derjenige würde insgesamt (Pension und Rente) auf über
100% des letzten Bruttos kommen aber seine gesetzliche
Rente wird einfach „gestrichen“ obwohl er dafür
jahrelang eingezahlt hat.
Solche Dinge gibt es nur beim Staat, privat bekommt man
jeden Euro den man einzahlt GARANTIERT zurück !
Ein normaler Arbeitnehmer müsste allerdings 70 Jahre
arbeiten bis er die Höhe der Versorgung eines Beamten
erreicht!
Gruß
Franjo
Hallo,
der einzige Nachteil sofern das Geld ausgezahlt wird ist logischer weise der das Sie keine Rente mehr aus diesem Bereich bekommen würden.
Weitere Auskunft kann ich Ihnen leider nicht zu dem Thema geben.
Andreas
Hallo,
eine Beitragserstattung (BE)ist in Ihrem Fall leider
nicht mehr möglich.
Ein BE ist nur dann möglich wenn Sie weniger als 60
Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt
haben. Sie haben somit neben Ihrem Pensionsanspruch
auch einen Anspruch aus der gesetzlichen
Rentenversicherung der Ihnen dann, unter Umständen, bei
Ihrem Pensionsanspruch angerechnet wird (dies kann
Ihnen Ihre Versorgungsdienststelle beantworten).
MfG
Harry61
Hallo, ich habe 11 Jahre in die gesetzliche
Rentenkasse
eingezahlt. Danach habe ich den Beruf gewechselt und
bin
mitlerweile Beamter. Da ich nicht mehr in die
gesetzliche
Rentenkasse einzahle sondern pensionsberechtigt bin,
kann ich
mir meine Beiträge erstatten lassen? Welche Nachteile
würden
entstehen?
MfG
calmm
Bereits beantwortet
Harry61
Hallo, ich habe 11 Jahre in die gesetzliche
Rentenkasse
eingezahlt. Danach habe ich den Beruf gewechselt und
bin
mitlerweile Beamter. Da ich nicht mehr in die
gesetzliche
Rentenkasse einzahle sondern pensionsberechtigt bin,
kann ich
mir meine Beiträge erstatten lassen? Welche Nachteile
würden
entstehen?
MfG
calmm
Guten Tag,
hier kann ich leider nicht helfen.
Viel Erfolg
Hallo,
diese Frage habe ich schonmal beantwortet. Es ist so, du könntest dir deine beiträge nur erstatten lassen, wenn du nicht versicherungspflichtig wärst und du die Wartezeit von 60 Kalendermonaten noch nicht erfüllt hättest.
Da du ja aber bereits 11 Jahre eingezahlt hast, ist eine Erstattung nicht möglich. Aber trotzdem ich keine Rechtliche Beratung geben darf, bin ich der Meinung, dass sich eine Erstattung nur in den seltensten Fällen lohnt. Denn mit Renteneintritt erhälst du die Rente aus der RV ja und dies amortisiert sich bereits nach einigen Jahren.
Grüße
Hallo
eine Rückzahlung ist nicht mehr möglich. Vor einigen Jahren war das mal.
Im Rentenalter gibts dann noch was extra von der gesetzlichen Rentenversicherung.
Dieses wird aber dann mit der Pension verrechnet, da keiner mehr haben darf als er vorher verdient hat.
Hallo,
eine Erstattung ist nur dann sinnvoll, wenn man hundertprozentig weiss, dass man als Beamter solange arbeitet, bis man eine Pension erhält.
Wenn man sich die Beiträge erstatten lässt und wechselt dann doch zwangsweise, sind die Beitragsjahre weg.
Danach könnte man diese Beträge wieder einzahlen, doch das lohnt sich in den allermeisten Fällen nicht, da man gar nicht solange lebt, bis man die eingezahlten Beiträge aufgebraucht hat.