"Guten Tag,
ich habe von 1996 bis Juni 2009 als Angestellter gearbeitet. Seit 1. Juli 2009 bin ich Beamter auf Widerruf und werde ca. 2013 Beamter auf Lebenszeit. Kann ich mir meine Rentenversicherungsbeiträge auszahlen lassen? Wenn ja, für welchen Zeitraum? Wenn nochmal ja, wo muss ich das beantragen ?"
Hallo Joeblack1979,
Ich zitiere aus dieser Broschüre der Deutschen Rentenversicherung Bund:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04 Formulare Publikationen/02 info broschueren/04 vor der__rente/beitragserstattung.html)
"Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Beitragserstattung dann möglich ist, wenn aus den eingezahlten Beiträgen keine Leistung gezahlt werden kann. Das trifft sowohl auf den Versicherten selbst als auch auf seine Hinterbliebenen zu.
Zusätzlich können Beiträge auch erstattet werden, wenn Sie durch Ihren Beruf eine andere Form der Altersvorsorge aufbauen, etwa als Beamter oder Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und dadurch den Kontakt zur gesetzlichen Rentenversiche rung verlieren.
Sie können Ihre Beiträge erstattet bekommen, wenn Sie aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschieden sind und sich danach auch nicht mehr freiwillig versichern dürfen.
Bevor Ihnen die Beiträge erstattet werden können, müssen Sie allerdings eine Wartefrist von 24 Monaten einhalten.
Aus der Versicherungspflicht können Sie aus verschiedenen Gründen ausgeschieden sein. Zum einen können Sie Ihre Beschäftigung aufgegeben, die Kindererziehungszeit beendet oder Deutschland verlassen haben. Mit Ihrem neuen Job im neuen Land sind Sie nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland versicherungspflichtig.
Sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig, wird zusätzlich geprüft, ob Sie sich freiwillig versichern dürfen. Dürfen Sie sich freiwillig versichern, ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen
Als Deutscher dürfen Sie sich grundsätzlich immer freiwillig versichern, egal, wo Sie sich gerade aufhalten. Einige Personen dürfen sich allerdings nur dann freiwillig versichern, wenn sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren bereits erfüllt haben. Dazu zählen beispielsweise
>
Beamte und Richter"
Wenn es so ist wie Du schreibst, daß Du von 1996 bis Juni 2009 als Angestellter gearbeitet hast, hast Du die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bereits erfüllt und kannst also diese Beitragserstattung nicht in Anspruch nehmen. Aber ich würde Dir raten, suche Dir über die Internetseite
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18550/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap node.html nnn=true) .
einen Versichertenältesten oder eine Beratungsstelle vor Ort und laß Dich dort vor Ort beraten. Du brauchst dafür einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Personalausweis. Eine solche Beratung ist kostenlos.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448