Hallo Marita,
folgenden Artikel habe ich dazu gefunden (ansonsten einmal unter http://www.minjob-zentrale.de nachsehen):
Minijobs
Handfeste Vorteile durch höhere Beiträge
Wer auf 400-Euro-Basis arbeitet, für den zahlt der Arbeitgeber zwar in der Regel pauschal 23 Prozent an Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung. Doch davon hat die Teilzeitkraft in der Krankenversicherung nichts und in der Rentenversicherung eine Rentenerhöhung von gerade mal 2,60 Euro für jedes Jahr, in dem (12 x 400 =) 4800 Euro verdient wird.
Die 400-Euro-Jobber können aber durch Aufstockung des Rentenversicherungsbeitrags um bis zu 30 Euro monatlich (= 7,5 Prozent von 400 Euro) erhebliche Ansprüche hinzu gewinnen. Das betrifft zwar die Höhe der Rente nur marginal (die pro Beschäftigungsjahr um bis zu 4,25 Euro statt 2,60 Euro pro Monat steigt). Doch sind die übrigen Vergünstigungen handfest. Mit der Teilzeitbeschäftigung können
– Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation (zum Beispiel Kuren) erworben werden und das schon nach einem halben Jahr, im Regelfall sogar mit Freistellung von der Zuzahlung
– die Voraussetzungen für alle Rentenarten erfüllt werden, auch für einen vorzeitigen Rentenbeginn vor dem 65. Geburtstag,
– der Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung aufrechterhalten oder wieder erworben werden.
Was ist zu tun, um per Zusatzbeitrag im Grundsatz dieselben Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben wie Vollzeitbeschäftigte, die mehr als den zehnfachen Beitrag berappen? Die Teilzeitkraft teilt ihrem Arbeitgeber mit, dass sie „versicherungspflichtig in der Rentenversicherung“ sein will – das allerdings für die gesamte Dauer dieser Beschäftigung. Hat eine Teilzeitkraft mehrere Arbeitsverhältnisse auf 400-Euro-Basis, so gilt ihre Erklärung für alle; sie kann sich also nicht eines „herauspicken“.
Außerdem: Die Zusatzbeiträge zur Rentenversicherung sind mindestens aus einem monatlichen Arbeitsverdienst von 155 Euro zu zahlen – auch wenn weniger als 155 Euro verdient wird. Das heißt: Der Arbeitgeber zieht einer „400-Euro-Kraft“ 30 Euro vom Verdienst ab und leitet den Beitrag an die Bundesknappschaft als Minijob-Zentrale weiter. Bei einem Monatsverdienst von zum Beispiel nur 100 Euro muss der Arbeitnehmer den vom Arbeitgeber zu entrichtenden Pauschalbeitrag von (= zwölf Prozent aus 100 Euro =) zwölf Euro um 18,23 Euro auf 30,23 Euro Mindestbeitrag aufstocken (= 19,5 Prozent aus 155 Euro). Der Arbeitgeber führt insgesamt 41,23 Euro an die Minijob-Zentrale ab.
Zusatz-Tipp: Aus einer Beschäftigung mit 400 Euro Monatsverdienst und pauschaler Beitragszahlung durch die Firma (zwölf Prozent von 400 Euro = 48 Euro im Monat) erwächst neben dem Rentenanspruch von 2,60 Euro monatlich eine rentenrechtliche „Wartezeit“ von 1,4 Monaten pro Jahr der Beschäftigung. Allein aus solchen Tätigkeiten kann somit erst nach 42 Jahren (!) die Wartezeit für eine Altersrente vom 65. Geburtstag an erfüllt werden. Mit dem Zusatzbeitrag der Teilzeitkraft von bis zu 30 Euro ergibt jedes Beschäftigungsjahr zwölf statt 1,4 Monate Pflichtversicherungszeit, also fast das Neunfache.
Liebe Grüße
Karin