Hallo zusammen,
vor kurzem habe ich einen Nebenjob angenommen, für den ich 500 Euro pro Monat erhalte. Bei meiner ersten Gehaltsabrechnung diesen Monat wurden allerdings 9,75% (also knapp 50 EUR) für die Rentenversicherung abgezogen.
Da ich mich in diesem Bereich überhaupt nicht auskenne, bin ich entsprechend hilflos. Muss ich als Student überhaupt die Abgaben in die Rentenversicherung leisten - oder wird das Studium nicht sowieso (zumindest teilweise) für die Rente angerechnet?
Falls ich diese Abgaben für die Rente nicht leisten muss, würde es Sinn machen, diese im Hinblick auf die Verbesserung der Rente trotzdem zu zahlen?
Für hilfreiche Antworten wäre ich äußerst dankbar!
Hallo
warum sollten Jobs neben dem Studium denn, gerade weil dieses bei der Rente angerechent wird, denn nicht rentenversicherungspflichtig sein?
Bis auf wenige Ausnahmen sind auch Studentenjobs (wenn Sie auf Lohnsteuerkarte ausgeübt werden, was bei Dir ja sicher der Fall ist) rentenversicherungspflichtig. Entgegen anderslautender Gerüchte ist es dem Finanzamt auch völlig gleich, ob Du Student bist. Falls es Dich beruhigt, der AG musste nochmal das Gleiche bezahlen…
Oberhalb einer gewissen Grenze zahlst du dann auch Lohnsteuer.
Greetz
T.
vor kurzem habe ich einen Nebenjob angenommen, für den ich 500
Euro pro Monat erhalte. Bei meiner ersten Gehaltsabrechnung
diesen Monat wurden allerdings 9,75% (also knapp 50 EUR) für
die Rentenversicherung abgezogen.
Da ich mich in diesem Bereich überhaupt nicht auskenne, bin
ich entsprechend hilflos. Muss ich als Student überhaupt die
Abgaben in die Rentenversicherung leisten - oder wird das
Studium nicht sowieso (zumindest teilweise) für die Rente
angerechnet?
Falls ich diese Abgaben für die Rente nicht leisten
muss, würde es Sinn machen, diese im Hinblick auf die
Verbesserung der Rente trotzdem zu zahlen?
Für hilfreiche Antworten wäre ich äußerst dankbar!
Hallo,
zum Thema sozialversicherungspflicht möchte ich dir folgenden Link empfehlen:
http://www.bfa.de/nn_5910/de/Inhalt/Publikationen/Br…
Glaube, dass du das ganze kopieren musst, ich kann nicht richtig verlinken 
Das ist eine Broschüre der BfA, ab Seite 23 findest du etwas zu den Niedriglohn-Jobs (Niedriglohnsektor 400,01 - 800 Euro). Es sind auch einige verständliche Beispiele enthalten. Da die Broschüre recht verständlich ist (habe mir anhand derer vieles beigebracht, vertieft, …), gehe ich davon aus, dass du das verstehst, wenn nicht, schreib noch einmal.
(So haste das wenigstens von offizieller Seite schwarz auf weiß.)
Vielleicht solltest du dir überlegen, ob du nicht nur auf 400 Euro-Basis arbeiten gehst, dann dürfte der Verdienst (netto) fast genau so hoch sein (würd ich jedenfalls so machen).
Zum Thema Studium und Rentenversicherung:
Ja es ist richtig, dass Studienzeiten bei der RV angerechnet werden (bis zu einer Höchststudienzeit), auch Schulzeiten.
Es sollen aber in der Zukunft Schulzeiten, die an allegmeinbildenden Schulen zurückgelegt wurden und auch Studienzeiten nicht mehr berücksichtigt werden. Sollen, ob schon beschlossen, kann ich nicht sagen.
Die Zeiten deines Bschäftigungsverhältnissen fangen die Zeit aber auf jeden Fall wieder auf.
Bei 400 Euro Jobs zählt die Zeit in der Rentenversicherung jedoch nicht fürs volle jahr, es sei denn, du zahlst freiwillig einen Aufstockungsbetrag. Beim Niedriglohn-Job zählt die gesamte Beschäftigungszeit. Eine hoher Rentenanspruch ergibt sich daraus zwar nicht, ist aber besser als gar kein Rentenanspruch.
Nähers: siehe ebenfalls in der Broschüre nach.