Guten Tag,
- Zwei Jahre als studentische Hilfskraft (19h/Woche) an einer
Universität in NRW
Sieht zumindest augenscheinlich nicht nach einer geringfügigen Beschäftigung aus, früher mussten die weder gemeldet werden, noch musste man Beiträge bezahlen. Je nachdem wann es war, könnte es aber auch eine Vorstufe zur derzeitigen Werkstudentenregelung sein. Ordentlich Studierende, die neben dem Studium arbeiten, müssen zur Zeit nur Beiträge zur RV zahlen. Zumindest mein SGB VI sagt, dass bis 1996 Versicherungsfreiheit bestand, also keine Beiträge zur RV zu zahlen waren. KÖNNTE also daran liegen, dass gar keine Beiträge per Gesetz gezahlt werden mussten, zumindest erscheinen mir die 19h/Woche verdächtig, da die Zeitgrenze für Stundenten bei 20h/Woche liegt.
- Über zwei Jahre Juristischer Vorbereitungsdienst in NRW.
Für diese Tätigkeiten hätte er vom „Landesamt für Besoldung
und Versorgung“ Geld erhalten, ohne jedoch Beamter gewesen zu
sein. Müssten dann nicht auch Beiträge gezahlt worden sein?
Meines Wissens nach sind das aber Beamte, ganz sicher, dass es kein Beamtenstatus war? Beamter auf Widerruf? Aber rum wie num, selbst wenn es ein Beamtenverhältnis war, hätte m.E. eine Nachversicherung erfolgen müssen.
Bleibt wohl nur die Lösung, dem RV-Träger die Sachverhalte mitzuteilen und gleich noch mal gucken, ob man noch Unterlagen findet.
LG
S_E