Rentenversicherung bei LBV NRW

Werte Wissensgesellschaft!

Nehmen wir mal an, jemand bekäme von der Deutschen Rentenversicherung eine Aufstellung seiner bisher geleisteten Beiträge, schwelgte bei der Lektüre in schönen Erinnerungen, vermisste dabei aber zwei Positionen:

  • Zwei Jahre als studentische Hilfskraft (19h/Woche) an einer Universität in NRW
  • Über zwei Jahre Juristischer Vorbereitungsdienst in NRW.

Für diese Tätigkeiten hätte er vom „Landesamt für Besoldung und Versorgung“ Geld erhalten, ohne jedoch Beamter gewesen zu sein. Müssten dann nicht auch Beiträge gezahlt worden sein?

Guten Tag,

  • Zwei Jahre als studentische Hilfskraft (19h/Woche) an einer
    Universität in NRW

Sieht zumindest augenscheinlich nicht nach einer geringfügigen Beschäftigung aus, früher mussten die weder gemeldet werden, noch musste man Beiträge bezahlen. Je nachdem wann es war, könnte es aber auch eine Vorstufe zur derzeitigen Werkstudentenregelung sein. Ordentlich Studierende, die neben dem Studium arbeiten, müssen zur Zeit nur Beiträge zur RV zahlen. Zumindest mein SGB VI sagt, dass bis 1996 Versicherungsfreiheit bestand, also keine Beiträge zur RV zu zahlen waren. KÖNNTE also daran liegen, dass gar keine Beiträge per Gesetz gezahlt werden mussten, zumindest erscheinen mir die 19h/Woche verdächtig, da die Zeitgrenze für Stundenten bei 20h/Woche liegt.

  • Über zwei Jahre Juristischer Vorbereitungsdienst in NRW.

Für diese Tätigkeiten hätte er vom „Landesamt für Besoldung
und Versorgung“ Geld erhalten, ohne jedoch Beamter gewesen zu
sein. Müssten dann nicht auch Beiträge gezahlt worden sein?

Meines Wissens nach sind das aber Beamte, ganz sicher, dass es kein Beamtenstatus war? Beamter auf Widerruf? Aber rum wie num, selbst wenn es ein Beamtenverhältnis war, hätte m.E. eine Nachversicherung erfolgen müssen.

Bleibt wohl nur die Lösung, dem RV-Träger die Sachverhalte mitzuteilen und gleich noch mal gucken, ob man noch Unterlagen findet.

LG
S_E

Guten Tag,

  • Zwei Jahre als studentische Hilfskraft (19h/Woche) an einer
    Universität in NRW

Sieht zumindest augenscheinlich nicht nach einer geringfügigen
Beschäftigung aus, früher mussten die weder gemeldet werden,
noch musste man Beiträge bezahlen. Je nachdem wann es war,
könnte es aber auch eine Vorstufe zur derzeitigen
Werkstudentenregelung sein. Ordentlich Studierende, die neben
dem Studium arbeiten, müssen zur Zeit nur Beiträge zur RV
zahlen. Zumindest mein SGB VI sagt, dass bis 1996
Versicherungsfreiheit bestand, also keine Beiträge zur RV zu
zahlen waren. KÖNNTE also daran liegen, dass gar keine
Beiträge per Gesetz gezahlt werden mussten, zumindest
erscheinen mir die 19h/Woche verdächtig, da die Zeitgrenze für
Stundenten bei 20h/Woche liegt.

genau so sehe ich das auch, und meist bekommen die heute 400 Euro und sind nicht RV Pflichtig.Heute würde das jedoch als geringfügige Beschäftigung im Verlauf des Bescheides erscheinen bis 1996 nicht.

  • Über zwei Jahre Juristischer Vorbereitungsdienst in NRW.

Für diese Tätigkeiten hätte er vom „Landesamt für Besoldung
und Versorgung“ Geld erhalten, ohne jedoch Beamter gewesen zu
sein. Müssten dann nicht auch Beiträge gezahlt worden sein?

Meines Wissens nach sind das aber Beamte, ganz sicher, dass es
kein Beamtenstatus war? Beamter auf Widerruf? Aber rum wie
num, selbst wenn es ein Beamtenverhältnis war, hätte m.E. eine
Nachversicherung erfolgen müssen.

Das sind definitiv keine Beamte sondern Referendare mit GKV Pflicht.Und somit auch mit RV Pflicht.

Bleibt wohl nur die Lösung, dem RV-Träger die Sachverhalte
mitzuteilen und gleich noch mal gucken, ob man noch Unterlagen
findet.

also die zwei Jahre müssten im Verlauf stehen.Ansonsten mit Belegen klären klassen.

Gruß
Gaby

Hallo,

in NRW gibt es seit einiger Referendare, die versicherungspflichtig in der Sozialversicherung sind. Für die Versorgung im Alter, bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bestehen Ansprüche wie bei Beamten. Daher liegt dann in der Rentenversicherung Versicherungsfreiheit vor. Einzelheiten kann man den Gehaltsabrechnungen und/oder den Meldungen für die Krankenkasse entnehmen.

Gruß

RHW

Hallo!

Vielen Dank für die Antworten. Die Beiträge aus dem Referendariat könnten wieder aufgetaucht sein, falls unser Beispielsversicherter zB nebenbei auch noch Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk geworden wäre und da mal in den Unterlagen nachgeschaut hätte…

…aber die Zeit als Studentische Hilfskraft fehlt immer noch. Das war 1996-1997 und definitiv über 19 Stunden pro Woche. Es gab auch durchaus mehr Geld als 400 Euro, nämlich ca. DM 1.200,-. Das müsste doch versicherungspflichitg gewesen sein.

Hallo,
bis zum 30.09.1996 waren Beschäftigungen von Studenten, die nicht mehr als 20 Stunden pro Woche umfassten, versicherungsfrei in der gesamten Sozialversicherung (auch in der Rentenversicherung).

Ab 01.10.1996 besteht in allen neuen Beschäftigungen Rentenversicherungspflicht (über 400 Euro Verdienst).

Beschäftigungen, die bereits vor dem 01.10.1996 begonnen hatten, blieben rentenversicherungsfrei.

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/werks…

Gruß

RHW

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