Hallo zusammen!
Habe eine Rechtsfrage zu folgendem Szenario:
Ein Versicherer bietet einer minderjährigen Person (16 Jahre alt) eine Rentenversicherung über 60 Jahre Laufzeit an. Die Erziehungsberechtigten (die sich nicht auskennen) stimmmen zu, da sie in einem Gespräch vom geschulten Versicherungsberater mit geschickten Argumenten überzeugt worden sind. Der Minderjährige wird irgendwann 20 Jahre alt (beispielhaft), beschäftigt sich erstmals ernsthaft mit seinen Finanzen und merkt, dass der Vertrag eine schlechtere Rendite hat als ein Sparbuch. Er will den Vertrag kündigen und bekommt von seinen Einzahlungen (sagen wir mal ca. 2000 Euro) nichts mehr zurück. Dass es moralisch schonmal nicht in Ordnung ist, eine so junge Person 60 Jahre lang zu „knebeln“, steht mal außer Debatte; aber ist es rechtlich zulässig, einen solchen Vertrag zu schließen bzw. bei einer Kündigung alle Beiträge einzubehalten?
Danke schonmal in Voraus!
Zunächst einmal halte ich es nicht für moralisch verwerflich, einem Jugendlichen schon in jungen Jahren eine günstige Rentenversicherung durch eine lange Laufzeit zu sichern. Im Gegenteil… Dass die Rendite einer vor 4Jahren abgeschlossenen Rentenversicherung schlechter sein soll als die Verzinsung bei einem heutigen Sparkonto, will ich auch stark anzweifeln. Zu der Zeit hat man sich bereits einen Garantiezins von mindestens 2,75% erkauft, der sicher nicht gesenkt wurde (jedenfalls nicht beim laufenden Vertrag). Bei einem normalen Sparkonto beträgt die heutige Verzinsung 0,5% - 1,2%. Selbst wenn ich hier nun auf die Laufzeit die Abschlusskosten mitberechne, liege ich bei der Rentenversicherung deutlich höher. Ich gebe dir aber natürlich Recht. Auch heute gibt es immer noch Anlageformen, bei den man eine deutlich höhere Rendite erwiirtschaften kann. Trotzdem ist die private Rentenversicherung immer noch eine sinnvolle und sichere Anlage. Man sollte aber natürlich immer sehen, was man will und wie das eigene Anlegeverhalten ist. Wenn man mehr Rendite erreichen mag und bereit ist, ein höheres Risiko einzugehen, so soll man das gerne tun. Aber zu deiner eigentlichen Frage… Dieser Link dürfte in deinem Fall alles bringen, was dein Herz begehrt http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/as171.htm
Hallo,
also Verträge mit Minderjährigen sind immer rechtlich schwierig, selbst wenn die gesetzl. Vertreter unterschrieben haben.
Solche Policen sind im allgemeinen leicht anfechtbar. Daher wird von vielen Versicherern ein solcher Antrag abgelehnt.
Bevor man hierbei aber was falsch macht, würde ich empf. einen geeigneten Anwalt zu Rate zu ziehen.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo liebe ® Unbekannte ®,
anonyme Anfragen zu beantworten liegt mir absolut nicht, ich möchte wissen mit wem ich es zu tun habe. Das nur einmal vorweg.
Zu den aufgeworfenen Fragen:
Wenn die minderjährige Person zum Datum des Vertragsabschlusses als Versicherungsnehmer aufgetreten ist, so ist der Vertrag zweifelsohne rechtsungültig. Ist sie allerdings lediglich versicherte Person, dann werden wohl die volljährigen Eltern / Erziehungsberechtigte, den Antrag unterschrieben haben und somit ist daran nichts zu beanstanden, also wäre der Vertrag rechtsgültig. Auch wenn er bis zum Endalter 60 läuft. Es gibt nun einmal in Deutschland Vertragsfreiheit, d.h. Verträge können individuell gestaltet werden. Ob das nun moralisch in Ordnung ist, sei dahingestellt,
Was die Erstattung der Beiträge angeht, so kommt es auf die Gesellschaft an, es gibt gutwirtschaftliche Gesellschaften und eben weniger gutwirtschaftliche. Außerdem kenne ich die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht um hierüber ein Urteil abzugeben.
Ich hoffe hier mit den wenigen Informationen die mir zur Verfügung gestanden haben, ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Heydeck
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Heydeck & Partner
- Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
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31195 Lamspringe - Niedersachsen -
Tel.: 05183 - 2187
Fax: 05183 - 5463
E-Mail: [email protected]
www.versicherungen-check-24.de
Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 1 GewO
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Industrie und Handelskammer Hannover,
Schiffgraben 49, 30175 Hannover
Registrierungsnummer: D - QF5F-KYTPJ-95
Schlichtungsstellen.
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13, 10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Schau einfach mal unter http://www.guenstige-rentenversicherung.org/ nach. Da habe ich eine günstige Rentenversicherung gefunden.