Rentenversicherung erteilt faktisch Berufsverbot - berufliche Reha - Unterricht

Hallo,

ich habe eine berufliche Reha von der Deutschen Rntenversicherung Bund bewilligt bekommen. Der Haken: Die RV verbietet mir, im Rahmen dieser beruflichen Reha eine Lehrtätigkeit (in meinem Fall Deutschlehrerin für Ausländer) anzustreben.
Dummerweise ist das das Einzige, was ich gelernt habe, und ich halte ein Berufsverbot nicht für einen guten Einstieg in eine berufliche Reha.
Grundlage der Entscheidung ist ein Kreuzchen, das der Medizinische Dienst auf der Basis von sechs Monate alten Akten erstellt hat, persönlich gesprochen hat mich niemand.
Der „Rehaberater“ sagte mir, wenn ich gegen dieses Kreuzchen (das mir nicht zugestellt wurde, sondern von dem ich nur beim Maßnahenträger erfahren habe) Widerspruch einlegen will, verwirke ich gleichzeitig meinen Anspruch auf eine berufliche Reha.

Ich koche natürlich.

1.) Wie erfahre ich, wer der direkte Vorgesetzte meines Reha-Beraters ist?
2.) Wie kann es sein, dass eine so schwerwiegende Entscheidung wie ein Berufsverbot (zumindest für die Dauer der beruflichen Reha) mir mal eben mündlich mitgeteilt wird, ohne Widerspruchsfrist und Rechtsbelehrung?
3.) Kann der MDK oder die Rentenversicherung wirklich die Zusage zur Reha zurückziehen, wenn ich versuche, mich gegen das Berufsverbot zu wehren?

Wäre sehr dankbar für erhellende Kommentare. Bei VDK komme ich schon seit Wochen nicht durch,

Servus,

der zentrale Teil des Sachverhaltes

ist dermaßen schwammig formuliert, dass es nicht möglich ist, hierzu irgendwas mit Hand und Fuß zu sagen. Dazu kommt, dass wesentliche Teile des Sachverhalts wohlweislich verschwiegen werden.

Na gut.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

offensichtlich verschweigst du hier wesentliche Teile der Geschichte.

Eine Reha-Maßnahme kommt immer dann zum Tragen, wenn man in seinem erlernten Beruf nicht mehr körperlich oder geistig arbeiten kann,siehe INFO der RV

ährlich erfahren etwa eine Million Menschen, dass ihr Körper nicht mehr
den Belastungen am Arbeitsplatz gewachsen ist oder dass die
gesundheitlichen Probleme eine berufliche Neuorientierung erforderlich
machen. Dank einer Rehabilitationsleistung steigen Ihre Chancen auf
einen erfolgreichen Neustart erheblich. Das Ziel jeder Rehabilitation
lautet: Versicherte mit akuten oder chronischen Erkrankungen sollen
wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in einen anderen Beruf
einsteigen können. Eine Rehabilitation der Rentenversicherung kann sich
im Einzelfall von einer medizinischen Leistung über die Umschulung bis
hin zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erstrecken.

Offensichtlich ist der medizinische Dienst zu der Ansicht gelangt, das Du eben diesen
Beruf

Lehrtätigkeit (in meinem Fall Deutschlehrerin für Ausländer

nicht mehr ohne gesundheitliche Probleme ausüben kannst.

Natürlich kannst du gegen die Entscheidung der RV Widerspruch einlegen, was allerdings dann
zum Aufheben der Maßnahme führen wird.

Desweiteren wirst du natürlich mit einer neuerlichen Untersuchung durch einen anderen
Amtsarzt rechnen müssen.

Hallo,

was wurde denn genau in den Unterlagen angekreuzt (genauer Wortlaut)? Ggf. eine Kopie der Unterlagen geben lassen.

Steht in der Bewilligung der Umschulung eine Aussage zu einer Erwerbstätigkeit während der Reha?

Gruß
RHW