Hallo,
ich habe eine berufliche Reha von der Deutschen Rntenversicherung Bund bewilligt bekommen. Der Haken: Die RV verbietet mir, im Rahmen dieser beruflichen Reha eine Lehrtätigkeit (in meinem Fall Deutschlehrerin für Ausländer) anzustreben.
Dummerweise ist das das Einzige, was ich gelernt habe, und ich halte ein Berufsverbot nicht für einen guten Einstieg in eine berufliche Reha.
Grundlage der Entscheidung ist ein Kreuzchen, das der Medizinische Dienst auf der Basis von sechs Monate alten Akten erstellt hat, persönlich gesprochen hat mich niemand.
Der „Rehaberater“ sagte mir, wenn ich gegen dieses Kreuzchen (das mir nicht zugestellt wurde, sondern von dem ich nur beim Maßnahenträger erfahren habe) Widerspruch einlegen will, verwirke ich gleichzeitig meinen Anspruch auf eine berufliche Reha.
Ich koche natürlich.
1.) Wie erfahre ich, wer der direkte Vorgesetzte meines Reha-Beraters ist?
2.) Wie kann es sein, dass eine so schwerwiegende Entscheidung wie ein Berufsverbot (zumindest für die Dauer der beruflichen Reha) mir mal eben mündlich mitgeteilt wird, ohne Widerspruchsfrist und Rechtsbelehrung?
3.) Kann der MDK oder die Rentenversicherung wirklich die Zusage zur Reha zurückziehen, wenn ich versuche, mich gegen das Berufsverbot zu wehren?
Wäre sehr dankbar für erhellende Kommentare. Bei VDK komme ich schon seit Wochen nicht durch,