Rentenversicherung - Frist für Kapitalwahlrecht

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ich habe eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen, die über 12 Jahre gelaufen ist und vor dem 31.12.2004 abgeschlossen worden ist. Von meinem ehemaligen Vermieter bekam ich heute einen Brief von der Versicherung übergeben, in dem mir von der Vers. mitgeteilt wird, dass die Rentenzahlung zum 1. Nov beginnt (die haben scheinbar nicht meine Adressänderung mitbekommen, obwohl ich die angeschrieben habe). Kurzum gesagt, ich habe den Termin verpennt und da ich keine Post bekommen habe, ist es mir nicht aufgefallen.

Hier nun meine Fragen:

  1. Generell hätte ich ja das Kapitalwahlrecht, sprich die Wahl, ob ich eine lebenslange monatliche Rente bekomme oder nicht. Im Vertrag habe ich eine Frist für dieses Wahlrecht gefunden (3 Monate vor Ablauf). Ich vermute, dass mir daher die Versicherung die Wahl für eine Kapitalauszahlung nicht mehr gewährt (obwohl der Ablauftermin der Versicherung ja erst am 1. Nov. ist). Hat jemand Erfahrung oder kennt ein Urteil, ob trotz Ablauf der Frist noch eine Kapitalwahl möglich ist ??? Also in der Zeit zwischen Ablauf der Frist und der ersten Zahlung der Rente.

  2. Falls das Kapitalrecht noch möglich wäre: Dann steht ja die Diskussion, was für mich günstiger ist. Also Gesamtsumme vs. Lebenserwartung unter Berücksichtigung der Besteuerung. Wenn ich es recht verstehe, könnte ich mir bei Kapitalwahl den Betrag auszahlen lassen, ohne diesen versteuern zu müssen (wegen Altvertrag vor 2004 und 12 Jahren Laufzeit). Lasse ich mir hingegen eine lebenslange Rente auszahlen, so muß ich den sogenannten Ertragsanteil (Prozentsatz der monatlichen Summe, der altersabhängig ist) versteuern lassen.
    Ist die Annahme richtig oder habe ich etwas falsch verstanden?

Vielen Dank für Eure Antworten, Gruß Bernd

Hallo Bernd,

wenn die Frist f. d. Ausübung des Wahlrechts rum ist, ist sie rum.
Den Nachweis, dass du deine Adressändg. mitgeteilt hast, müßtest du im Zweifel führen, da hierfür immer der Absender verantworltich ist. Sollte der Nachweis möglich sein und die Vers. aber nicht entspr. gehandelt haben, müssen sie dir das Wahlrecht auch nachher noch einräumen.

Alles andere kann von Ferne und ohne Lektüre der konkreten im individuellen Einzelfall vereinbarten Vertragsbedingungen nicht sicher beantwortet werden.
Dazu wendet man sich an den Vermittler / Betreuer des Vertrags.
Für meine Mandanten wäre es selbstverständlich, mich in einer solchen Situation anzusprechen. Für mich auch.

Wenn künftig mal eine (Renten-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schaden- / Leistungsfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens.sternberg.de

Hallo Johannes,

versuche dir die Summe als Einmalzahlung zu holen mit der Begründung, dass du keine Benachrichtigung bekommen hast, obwohl die aktuelle Adresse bekannt war.
Mach dich bitte mal schlau über die Gefahr, dass die Lebensversicherungen genauso betroffen sind von der Schuldenkrise in Europa wie die Banken und Staaten auch. Suche mal bei Google nach dem neuen §89 VAG. Das ist die Vorbereitung auf die kommenden Probleme der Versicherungen. Vorallem schau dir mal an wie unser Finanzsystem aufgebaut ist. Da findest du viel im Internet. Alle Staaten werden früher oder später Pleite sein und der einzige Ausweg wird eine komplette Währungsreform sein. Mal schauen was dann deine Rente noch Wert sein wird.

Gruß
Dennis