Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich habe eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen, die über 12 Jahre gelaufen ist und vor dem 31.12.2004 abgeschlossen worden ist. Von meinem ehemaligen Vermieter bekam ich heute einen Brief von der Versicherung übergeben, in dem mir von der Vers. mitgeteilt wird, dass die Rentenzahlung zum 1. Nov beginnt (die haben scheinbar nicht meine Adressänderung mitbekommen, obwohl ich die angeschrieben habe). Kurzum gesagt, ich habe den Termin verpennt und da ich keine Post bekommen habe, ist es mir nicht aufgefallen.
Hier nun meine Fragen:
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Generell hätte ich ja das Kapitalwahlrecht, sprich die Wahl, ob ich eine lebenslange monatliche Rente bekomme oder nicht. Im Vertrag habe ich eine Frist für dieses Wahlrecht gefunden (3 Monate vor Ablauf). Ich vermute, dass mir daher die Versicherung die Wahl für eine Kapitalauszahlung nicht mehr gewährt (obwohl der Ablauftermin der Versicherung ja erst am 1. Nov. ist). Hat jemand Erfahrung oder kennt ein Urteil, ob trotz Ablauf der Frist noch eine Kapitalwahl möglich ist ??? Also in der Zeit zwischen Ablauf der Frist und der ersten Zahlung der Rente.
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Falls das Kapitalrecht noch möglich wäre: Dann steht ja die Diskussion, was für mich günstiger ist. Also Gesamtsumme vs. Lebenserwartung unter Berücksichtigung der Besteuerung. Wenn ich es recht verstehe, könnte ich mir bei Kapitalwahl den Betrag auszahlen lassen, ohne diesen versteuern zu müssen (wegen Altvertrag vor 2004 und 12 Jahren Laufzeit). Lasse ich mir hingegen eine lebenslange Rente auszahlen, so muß ich den sogenannten Ertragsanteil (Prozentsatz der monatlichen Summe, der altersabhängig ist) versteuern lassen.
Ist die Annahme richtig oder habe ich etwas falsch verstanden?
Vielen Dank für Eure Antworten, Gruß Bernd