Rentenversicherung frühzeitiger

Frage: Wenn man früh-PENSIONIERT ist (also:ehemals Beamter war) und aus Arbeiter-Zeiten noch ALTE Ansprüche an den Rentenversicherungsträger (LVA) hat, kann man diese alten Ansprüche auch krankheitsbedingt VOR dem 65. Lebensjahr beantragen.
Wenn man dann aber derzeit noch jemanden zu Hause pflegt und dafür Pflegegeld erhält (402,00 EURO) bekommt man dann auch wenn eine Erwerbsunfähigkeit besteht das Pflegegeld trotzdem weiter oder wird das dann gestrichen so nach dem Motto wenn Du Erwerbsunfähig bist kannst Du auch niemanden mehr pflegen (z. B. die eigene Ehefrau).
Klartext: Wird die Zahlung von Pflegegeld verweigert, wenn man Erwerbsungähigkeitsrente bezieht. Und weiß jemand ob die Erwerbsunfähigkeitsrente dann wieder von der Pension abgezogen wird. Also es praktisch finanziell gesehen am Ende das gleiche rauskommt.
DANKE für Antworten.
Mariele

Hallo,

die Frage bzgl. des Pflegegeldes hat sich eigentlich bereits erübrigt. Wenn die Beitragszeiten an die Rentenversicherung („LVA“) mehr als 5 Jahre zurückliegen, besteht kein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung (hierfür müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre an Pflichtbeiträgen vorhanden sein).

Viele Grüße
Florian

Hallo Florian,
WIESO hat sich die Frage bzgl. des Pflegegeldes erübrigt - verstehe ich nicht?..
Grüße
Mariele

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

WIESO hat sich die Frage bzgl. des Pflegegeldes erübrigt -
verstehe ich nicht?..

Weil Florian der Meinung ist, dass kein Anspruch auf EU-Rente besteht, das Pflegegeld also mit nichts anderem verrechnet werden kann.

Weil Florian der Meinung ist, dass kein Anspruch auf EU-Rente
besteht, das Pflegegeld also mit nichts anderem verrechnet
werden kann.

Danke für die Ergänzung!