.Ein Versicherungsmakler hat einem 74jaehrigem für seine drei minderjährigen Enkel Rentenversicherungen verkauft die jeweils 50 Jahre lag mit 30 Euro/Monat zu besparen sind. Er ist Versicherungsnehmer die Enkel sind die versicherten Personen. Bezugsberechtigt im Todesfall sind witzigerweise die nichtvorhandenen Ehepartner der KINDER. Sind solche Vertagsabschluesse ohne Zustimmung der Eltern der Kinder rechtens? Er wird ja nicht selbst die vollen 50 Jahre einsparen können. Danke im Voraus für die Antworten!
Personen. Bezugsberechtigt im Todesfall sind witzigerweise die nichtvorhandenen Ehepartner der KINDER.
Das ist ein handwerklicher Fehler, der allerdings ohne Probleme korrigiert werden kann.
Sind solche Vertagsabschluesse ohne Zustimmung der Eltern der Kinder rechtens?
Da die Kinder nicht zahlungspflichtig sind, sehe ich kein großes Problem. Allerdings würden wir nur mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten policieren. Andere Gesellschaften mögen das anders sehen.
Er wird ja nicht selbst die vollen 50 Jahre einsparen können.
Das verlangt ja auch niemand. Es verlangt auch niemand, dass die Kinder Beiträge zahlen.
Hallo,
Sind solche Vertagsabschluesse ohne Zustimmung der Eltern der Kinder rechtens?
In dieser Hinsicht kann ich keinen Mangel sehen, da die Kinder dadurch ja nicht belastet werden.
Er wird ja nicht selbst die vollen 50 Jahre
einsparen können.
Na für die Abschlussprovisionen wird es wohl noch reichen. Das wird auch der einzige Grund gewesen sein einem 74jährigen einen 50 Jahre laufenden Vertrag anzudienen. Leider ist sowas wohl rechtlich immer noch möglich.
Abseits davon stelle ich mir die Frage, was passiert, wenn Opa morgen stirbt. Erben dann die Eltern der Enkel diese Verträge (angenommen gesetzliche Erbfolge oder Testament würden das so ergeben)? Müssten sie diese dann fortführen? Oder hätte dann die Versicherung oder der Verkäufer Pech?
Grüße
Hallo peking2007,
grundsätzlich muss bei solchen Verträgen immer die Versicherte Person mit unterschreiben, da dies Minderjährige sind, also die Erziehungsberechtigten. Diese Unterschrift ist zwingend notwendig, da ansonsten eine Polisierung der Verträge nicht erfolgen darf und die Verträge angefochten werden können. Natürlich ist hier die Bezugsberechtigung falsch gewählt, dies kann man aber jederzeit ändern lassen.
Ob der Vertrag durch den Versicherungsnehmer über die Zeit gezahlt werden kann ist unerheblich, da diese Verträge automatisch auf die Versicherten Personen übergehen wenn der Versicherungsnehmer versterben sollte.
Gruß Lars
Hallo,
Hallo peking2007,
Ob der Vertrag durch den Versicherungsnehmer über die Zeit
gezahlt werden kann ist unerheblich, da diese Verträge
automatisch auf die Versicherten Personen übergehen wenn der
Versicherungsnehmer versterben sollte.
Hier muss ich widersprechen, die Rechtsnachfolge der Versicherungsnehmereigenschaft kann schriftlich niedergelegt werden.
Hier ist jede andere Person auch möglich.
Gruß Merger