Rentenversicherung für selbständige

hallo www-ler,
auch wenns vielleicht nicht 100% passt,
unter welchen umständen unterliegt man der gesetzlichen renten - kranken - und sonstigen versicherungen nicht mehr?

fällt da automatisch jeder selbständige raus?

wenn ja, wie macht ihr frisch-selbständigen das dann mit euren versicherungen?

gruß
claus

*dersichdiesenschrittauchüberlegt*

Hi Claus,

bevor Du in dieser Richtung wirklich was unternimmst, mußt Du Dich umfassend von einem kompetenten Menschen, dem Du am besten auch vertraust, ausführlich beraten lassen. Manche Entscheidungen/Schritte sind nämlich nicht rückgängig zu machen.

Mit etwas Glück wird Dir Walter Hüttenhein, der an dieser Stelle reichlich Sachverstand und Seriosität bewiesen hat, antworten.

Hallo und guten Tag!
Bei der gesetzl. Rentenversicherung ist sehr wichtig, wie lange Sie vor der Selbständigkeit pflichtversichert waren:
Unter 60 Beitragsmonaten besteht überhaupt kein Anspruch auf irgendeine Rente und ab
dem 61. Monat ist es vom vorherigen Angegestellteneinkommen abhängig:
Bitte hier unbedingt von der BfA in Berlin
oder der jeweiligen LVA (Adresse steht in
den Rentenunterlagen) schriftlich einen Versicherungsverlauf anfordern UND die Berechnung der bisherigen Ansprüche bei Berufs- und Erwerbsunfähikgeitsrente.
Erst wenn diese Zahlen vorliegen, sollten Sie entscheiden, ob sich dafür der Mindestbeitrag von ca. DM 125 mtl. lohnt oder nicht. Diese DM 125 dienen lediglich dem Erhalt des Anspruches auf BU-/EU-Rente; die Erhöhung der Altersrente durch diesen Beitrag ist minimal: nur ca. 50 Pfennige mtl. - bitte dann unbedingt darauf achten, daß nur eine FREIWILLIGE Versicherung beantragt wird!
Wenn die freiwillige Versicherung läuft müssen die Ansprüche, die Sie daraus haben, jedes Jahr oder längstens jedes 2. von Ihnen
bei der REntenversicherung angefordert werden um zu sehen, ob sich Ihre Investition des Mindestbeitrags im Verhältnis zu den Leistungen noch lohnt.

Bei der KRANKENVERSICHERUNG kommt es auf
Ihre persönliche Situation an:

  • Single/Alleinstehend: private KV günstiger

  • mit Familie und 2 Kindern: privat oder GKV

Wichtige Gesichtspunkte sind auch:

  • Alter

  • Gesundheit

  • Versicherungsumfang/Leistungen

  • Krankengeld ab ? Woche/Tag?

  • Betriebliche Fixkosten (diese sind NICHT über das Krankengeld abzusichern, sondern nur separat möglich!!!)

  • der geforderte Beitrag der GKV: dieser kann zwischen knapp DM 200 (aber nur ausnahmesweise die ersten max. 6 Monate) über DM 400 (Mittelbeitrag) bis zu fast
    DM 1.000 im Monat liegen: Der Beitrag richtet sich nach dem gemeldeten Einkommen und wird von der GKV jährlich überprüft.

Aus der Ferne lassen sich nur allgemeine Hinweise geben - schildern Sie mir kurz Ihre Situation damit ich Ihnen konkret weiterhelfen kann.

Viele Grüße
Heinz

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Hallo Claus,

Versicherungen in Verbindung mit einer Existenzgründung stellen ein sehr komplexes Thema dar. Es ist daher kaum möglich, hier im Forum ausreichend zu antworten. Um es dennoch im groben Überblick tun zu können, müsstest Du schon ein paar Angaben mehr zu Dir und Deinem Vorhaben machen.

Wie alt bist Du?
Wie ist Dein Familienstand?
Wo bist Du jetzt krankenversichert?
Wo bist Du rentenversichert (BfA, LVA, Knappschaft)?
Welche selbständige Tätigkeit willst Du ggf. ausüben?

Deine (wirklich notwendigen und existenzsichernden) Versicherungen kannst Du in zwei Bereiche einteilen:

  1. Privater bzw. persönlicher Bereich
  2. Geschäftlicher Bereich

Für jeden dieser Bereiche gibt es zahlreiche wichtige, notwendige, aber auch unsinnige Versicherungsmöglichkeiten. Es kommt ganz auf Deinen individuellen Fall und Bedarf an. Es wäre also falsch, hier pauschale Empfehlungen auszusprechen, ohne nähere Angaben zu haben.

Es wäre auch total falsch, bezügl. Deiner künftigen Rentenversicherung als selbständig Tätiger, Tipps zu geben ohne zu wissen

  • welche Versicherungszeiten bisher vorliegen,
  • ob Dein Rentenkonto nach dem aktuellen Gesetzesstand geklärt ist,
  • wie hoch Deine derzeitigen Rentenanwartschaften sind,
  • ob nicht ggf. Scheinselbständigkeit nach den Gesichtspunkten der GRV vorliegen wird,
  • ob nicht ggf. Versicherungspflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger gegeben sein wird
  • ob nicht evtl. Pflichtversicherung als selbständig tätiger Handwerker vergeschrieben ist
  • usw., usw., usw. … .

Wenn Du nähere sachdienliche Informationen haben möchtest, dann musst Du bitte etwas ausführlicher über Dich und Dein Vorhaben berichten.

Antworten kann ich allerdings erst in ca. 8-10 Tagen, denn bis dahin bin ich auf Achse.

Gruß und schönes Wochenende
WALTER

thanx
danke erstmal für diese infos.
ich sehe, das erfordert noch viel beratung und überlegung, bis ich soweit bin.
ich werde mir diese zeit nehmen!

gruß
claus