Rentenversicherung gesetzlich

Hallo,

wenn man eine Frühpensionsregelung annimmt, die bis zum frühstmöglichen Bezug eines gesetzlichen Rentenanspruchs aus der gesetzlichen Rentenversicherung laufen soll, mit welchem Alter kann man dann gesetzliche Rentenbezüge bekommen?

Ich hatte immer so im Kopf, dass man bis Jahrgang 1952 und früher mit Vollendung des 62.Lebensjahres Rente mit Abschlag beziehen kann.

1953 und jünger können keine vorgezogene Rente in Anspruch nehmen; sondern erst mit 65 Jahren die volle Rente in Anspruch nehmen.

Vielen Dank für entsprechende Hinweise.

Guten Tag Supermann,
leider wird für mich nicht so richtig klar, was mit der Frühpensions-
regelung bis zum Bezug der gesetzlichen Rente gemeint ist.
Darüber hinaus gilt grundsätzlich: Die Rentenreform von 1992 und das
Rentensparpaket aus 1997 bedingen eine Fülle von Regelungen für
den Bezug einer vorzeitigen Rente. Ohne genaue Angaben zu Deiner
Situation wird eine Darstellung zur Vorlesung. Und das will ja
keiner.

Schönen Gruß

Günther

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also dann frage ich mal etwas globaler und einfacher:

ab welchem Alter kann man derzeit gesetzliche Rente in Anspruch nehmen- ich habe mal von de Passus gehört. dass dieses mit 18 % Abschlag mit Vollendung des 63. Lebensjahres geht.

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Hallo Supermann 28,
grundsätzlich gilt, dass derjenige, der vorzeitig eine Altersrente
möchte, für jeden Monat vor dem 65. Lebensjahr einen Abschlag in
Höhe von 0,3 % und insgesamt höchstens 18 % (bei Bezug ab dem 60.
Lebensjahr und damit 5 Jahre früher, was 60 Monate zu je 0,3 %
Abschlag entspricht)hinnehmen muß. Vorausgesetzt, dass die sonstigen
Voraussetzungen für den Rentenbezug aus der Gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sind. Beispiel: Ein 64-jähriger
Arbeitsloser, der seine Altersrente beantragt, muß mit 12 Monaten
zu je 0,3 % = 3,6 % Abschlag rechnen.

Schönen Gruß

Günther

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