ich bin 53 Jahre alt und habe mich vor etwa vier Jahren
von meinem Mann getrennt. Wir haben uns nicht scheiden
lassen, haben dies auch nicht vor. Wir leben beide wieder
in neuen Partnerschaften. Wir sind vor dem Gesetz seit 35
Jahren verheiratet, davon ca drei Jahre dauernd getrennt
lebend.
Unserer drei Kinder wegen habe ich nur vierzehn Jahre in
Teilzeit gearbeitet, bin jetzt selbstständig. Ich habe
nur geringe Rentenanwartschaften erworben. Im Moment
zahle ich 360 Euro in einen privaten Pensionsfond. Meine
eigene Versorgung wird nicht ausreichen. Das steht fest.
Mein Mann hat immer sehr gut verdient und geht noch in
diesem Jahr in Rente. Er sagte mir, dass er ca 1500 Euro
Rente beziehen wird, was ich definitiv nicht glaube, aber
nicht beweisen kann.
Für mich wäre wichtig, zu erfahren, wie viel er
tatsächlich bezieht, damit ich mir in etwa ausrechnen
kann, was ich möglicherweise mal als Witwenrente beziehen
werde. Ich möchte keinen Streit mit ihm, stelle auch
keine Forderungen. Würde ich ihn auffordern, mir seinen
Rentenbescheid zu zeigen, gäbe es mit Sicherheit böses
Blut.
Meine Frage: habe ich Möglichkeiten, diese Information
über den Rentenversicherungsträger zu erhalten?
Es wäre schön, wenn Sie mir darüber Auskunft geben
könnten.
Hallo Monika,
du hast erst dann die Möglichkeit zu erfahren, wie hoch seine Rente sich beläuft, wenn du Bevollmächtigte wärest.
Sonst steht es dir nicht zu zur Rentenversicherung zu gehen, um die gewünschten Informationen zu erhalten.
Der Rentenversicherungsträger darf dir diese Auskunft nicht geben ohne entsprechende Nachweise.
Solltest du dich scheiden lassen, so würdest du an die Informationen im sogenannten Versorgungsausgleichsverfahren gelangen - hättest aber als geschiedene dann logischerweise keinen Anpruch auf die Witwenrente.
Danke für Ihre interessante Anfrage, ob Sie ohne weiteres den Versicherungsverlauf Ihres getrennt lebenden Ehepartners bekommen können. Das ist natürlich eine Exotenfrage, die ich nicht so ohne weiteres mit Sicherheit beantworten kann. Trotzdem halte ich es für ziemlich unwahrscheinlich, daß das möglich ist und zwar aus Datenschutzgründen.
Ich will aber gerne nochmal meine Kontaktstelle (Selbstverwaltungsbüro) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund fragen, ob ich das richtig sehe. Ich rühre mich dann wieder bei Ihnen und wenn ich es vergessen sollte, dürfen Sie mich nächste Woche gerne nochmal daran erinnern. Meine Mailadresse finden Sie jederzeit in meiner Homepage.
Für heute verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund http://www.fen-net.de/~ea1448
Hallo Frau Neuser,
um die Rentenhöhe beurteilen zu können, sind noch weitere Angaben wichtig, vor allem: wie alt ist ihr Mann bei Rentenbeginn und welche der möglichen Altersrenten bezieht er?
Falls er schon seit vor 16.11.2000 schwerbehindert war, und 35 Versicherungsjahre hat, so kann er mit 60 ohne Abschlag die Altersrente für Schwerbehinderte bekommen, die Altersrente für Arbeitslose gibt es ab 60 nur noch, wenn man am 01.01.2004 arbeitslos war, und dann mit 18 % Abschlag, die Altersrente für langjährig versicherte mit 63 hat 7,2 % Abschlag.
Dies nur als Vergleich, wie viel oder wenig Abschlag es geben kann.
Für die Rentenhöhe sind die Zahl der Jahre und vor allem der jeweilige Bruttoverdienst maßgeblich, jedes Jahr wird verglichen mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten.
Sicher können Sie es probieren, Auskünfte vom Rentenversicherungsträger zu bekommen, ohne Vollmacht gerade bei abweichender Adresse haben Sie jedoch kaum eine Chance.
Ansonsten kommt es bzgl. der Höhe der möglichen Witwenrente darauf an, ob altes oder neues Hinterbliebenenrecht.
In Ihrem Fall wird es das alte Recht sein, in diesem fall wird im Sterbevierteljahr die Witwenrente in Höhe der zuvor gezahlten Altersrente gezahlt, danach 60% hiervon.
Aber: Einkommensanrechnung, soweit Einkommen über ca. 700 Eur monatlich, vom übersteigenden Einkommen wird 40 % auf die Witwenrente angerechnet.
bitte selber noch nachsehen unter www.drv-bund.de ,
dort unter Publikationen Hinterbliebenenrenten.
Für sich selber eine Rentenauskunft beantragen und zuvor das Konto auf Vollständigkeit prüfen!
Gruß
Marot