Hallo,
ich bin neu hier und stelle jetzt einfach mal meine Frage.
Ich habe eine Rentenversicherung bei der Versicherungskammer Bayern. Nun habe ich in Erwägung gezogen diese zu kündigen und habe deshalb schriftlich den Rückkaufswert erfragt.
ANTWORT der Versicherungskammer Bayern:
bei diesem Vertrag handelt es sich um eine Rentenversicherung, bei der nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung keine Kündigung vorgesehen ist.
Aufgrund der Vertragsform ist kein Rückkaufswert vorgehesen.
Was heisst das jetzt? Soll ich den Vertrag jetzt ewig laufen lassen bzw. Stilllegen und das Geld versauern lassen. Ich habe immerhin schon 4400 Euro einbezahlt.
Hoffe mir kann jemand helfen?
Liebe Grüße
Janine