Wird jemand, der freiwillig in der ges. KV versichert war und dann volle Erwerbsminderungsrente erhält automatisch pflichtversichert in der gs. KV? Oder zahlt dann die Rentenversicherung Zuschüsse zur freiwilligen Ges. KV?
Danke
Wird jemand, der freiwillig in der ges. KV versichert war und dann volle Erwerbsminderungsrente erhält automatisch pflichtversichert in der gs. KV? Oder zahlt dann die Rentenversicherung Zuschüsse zur freiwilligen Ges. KV?
Danke
Woher soll ich das wissen? Hab ich geschrieben, dass ich Experte für die GESETZLICHE RV bin???
Hallo,
es kommt darauf an, wie lange man in der GKV versichert war. Wenn man über die Hälfte der Rentenversicherungsbeitragszeit in der GKV versichert war, wird man automatisch pflichtversichert als Rentenbezieher in der GKV. Am besten jedoch die Frage mit deiner aktuellen Krankenkasse rechtzeitig und persönlich abklären.
VG
ayro
Woher soll ich das wissen? Hab ich geschrieben, dass ich
Experte für die GESETZLICHE RV bin???
Ja, tut mir Leid. Sie wurden mir aufgrund der drei Schlagwörter (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Erwerbsminderung) unter vielen anderen als Experte für einen dieser Bereiche vorgeschlagen. Deshalb habe ich u.a. Sie ausgewählt.
Ich wollte Sie nicht belästigen und vielen Dank für die freundlichen Anwort und
gute Besserung.
Danke, bin aber gar nicht krank. Es nervt nur so langsam, dass ich immer wieder Fragen zur GRV bekomme. Ich beantworte hier gerne Fragen und das bestimmt jede Woche 20 Stück, aber nur zu meinen Gebieten.
Beste Grüße
Dennis
Hallo, die Frage ist, warum man bisher in der frw. KV versichert ist.
Wenn die Voraussetzungen für die KV-Pflicht ab Rentenbeginn gegeben sind, dann erfolgt KV-Pflicht, ansonsten weiterhin frw. KV , dann kann ein Beitragszuschuß beim Rentenversicherungsträger beantragt werden.
Knackpunkt ist also, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, die habe ich nur vage im Kopf: seit ca. 1970 ( bin mir sehr unsicher mit dem Datum) muß man zu 9/10 pflichtversichert gewesen sein, aber das kann man sicher irgendwo erfragen bzw. nachlesen.
Gruß
Marot
Hallo
Personen, welche die Erwerbsminderungsrente erhalten und in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse freiwillig versichert sind, können einen Zuschuss zur Krankenversicherung bei der Rentenversicherung beantragen. Sind die nötigen Voraussetzungen erfüllt, wird der Antrag gewährt. Ein Antrag auf Zuschuss zur Pflegeversicherung hingegen ist nicht möglich.
gruß
www.tuerk-versicherungen.de
Wird jemand, der freiwillig in der ges. KV versichert war und
dann volle Erwerbsminderungsrente erhält automatisch
pflichtversichert in der gs. KV? Oder zahlt dann die
Rentenversicherung Zuschüsse zur freiwilligen Ges. KV?Danke
Hallo,
eine automatische Krankenversicherung wird nicht durchgeführt. Im Fall eines Rentenantrages prüft Ihre Krankenkasse eine sogenannte Vorversicherungszeit.
Demnach müssten Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens (= Aufnahme der ersten Beschäftigung bis zum Rentenantrag) zu 9/10 in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein. Sollten Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse freiwillig versichern und zahlen Ihre Beiträge selber. Sie haben dann aber Anspruch auf einen Beitragszuschuss von dem Rentenversicherungsträger. Die Feststellung ob eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung vorliegt trifft allein Ihre Krankenkasse.
LG
Harry61
Hallo,
nach meiner Erfahrung verhält es sich wie folgt:
Ich habe mit Genehmigung meiner EM-Rente eine neue Versicherungskarte bekommen. Davor war ich bei meiner berufstätigen Frau mitversichert. Über die Höhe der KV-Beiträge wurde ich von der DRV informiert.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Ein gutes Neues Jahr und Gesundheit, Gesundheit… wünsche ich Dir
Volker
Nein, nur derjenige, der in der Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung in der 2. Hälfte 9/10 dieser Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, wird versicherungspflichtig. Ansonsten können Sie sich freiwillig weiterversichern und bekommen vom Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur Krankenversicherung.
Für die Pflichtversicherung kommt es an, wie alt man ist und wie lange man privatversichert war. Die Rentenversicherung zahlt m.E. 8% auf die Rente drauf für die Private Krankenversicherung
Wird jemand, der freiwillig in der ges. KV versichert war und
dann volle Erwerbsminderungsrente erhält automatisch
pflichtversichert in der gs. KV?
Das Kriterium ist das Einkommen, nicht der Bezug von Rente. Durch die Erwerbsminderungsrente dürfte man dann allerdings wieder pflichtversichert sein.
Es ist aber auch relativ egal, da der Beitrag in der gesetzlichen praktisch nur vom Einkommen abhängt, egal ob pflicht- oder freiwillig versichert.
Oder zahlt dann die
Rentenversicherung Zuschüsse zur freiwilligen Ges. KV?
Nein, die Krankenversicherungsbeiträge müssen aus der Rente bestritten werden, egal ob pflicht, freiwillig oder privat versichert.
Gruß Dirk
Es gibt eine regelung wann man pflichtversichert wird als rentner:
man muss mind. 90% der zeit (2. Hälfte des erwerbslebens) gesetzlich versichert gewesen sein(egal ob pflicht-,freiwillig oder familienversichert.
erfüllt man das MUSS man in die KvdR (krankenversicherung der rentner) und die rentenkasse hält die beiträge direkt ein.
erfüllt man das nicht wird man freiwillig versicherter rentner und muss selbst beiträge abführen, dann aber auch von allen sonstigen einkünften (vermietung, kapitalerträge, zinsen)
Wird ein Rentenantrag gestellt, wird eine Vorversicherungszeit geprüft.
Um in der Krankenversicherung der Rentern (KVdR) versichert zu sein (=Pflichtversicherung als Rentner), müssen 90% der 2. Arbeitslebenhälfte (=1. tag der Arbeitsaufnahme(Ausbildungsbeginn)und Rentenantrags-datum ist sozusagen der gesamte Arbeitsleben und davon aber die 2. Hälfte) mit Zeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung belegt sein.
Hat man diese 90% erfüllt, wird man in die KVdR aufgenommen. das beudetet, man erhält seine nettorente von der Dt. Rentenversicherung und gut ist.
Hat man diese Vorversicherungzeit (diese 90 %) nicht erfüllt, wird man als freiwilliger Rentner bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Der unterschied ist, dass man dann die bruttorente ausgezahlt bekommt und muss dann selber an die Krankenkasse die Beiträge einzahlen. Es wird aber hier bei der Beitragsberechnung nicht nur auf die Höhe der Rente geschaut, sonder ALLE Einnahmen werden zu Grunde gelegt: Miete, Verpachtung, Zinsen, geringes Einkommen, Erbe…
mM nach nur wenn er die 9/10 tel Regelung erfüllt.