Rentenversicherung nach Erziehungsurlaub

Hallo,

wir haben folgende Frage: Der Erziehungsurlaub meiner Frau endet in kürze, sie hat ihre Stelle gekündigt, bleibt noch so lange zuhause bis unser Kleiner sich gut im Kindergarten eingelebt hat und möchte sich dann eine Teilzeitarbeit suchen. Wie sieht es nun mit der Rentenversicherung aus. Bei der Krankenversicherung ist sie ab dem Tag X bei mir versichert, aber was ist mit der Rentenversicherung für die Zeit wo sich nicht im Erziehungsurlaub ist, aber auch nicht arbeitet. Ruhen da die Beiträge für die Rentenversicherung…?

besten Dank für Eure Antworten

Gruss Andreas

Hallo,
da mit dem Ende der Tätigkeit auch die Rentenversicherungspflicht endet, wird ab dem
Tag nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses auch keine
Rentanspruchsberechtigung berücksichtigt - Es sei denn, Deine
Frau versichert sich freiwillig in der Rentenversicherung
weiter. Ob sich das lohnt (Aufwand-Ertrag), das kann Dir
am besten ein Rentenberater erklären - Adresse bekommst
Du z.B. bei Deiner Krankenkasse.

Gruss

Günter