Rentenversicherung nachzahlen, obw. nicht pflicht

Hallo,
eine angestellte Person hat seit 2002 ein Nebengewerbe angemeldet.
Hat erst ab 2006 Gewinn, ca. 12000 Euro, aber das Gewerbe ist eigentlich nicht rentenversicherungspflichtig (Massagen ohne ärztl. Verordnung und ohne Weisung).
Dann 2007 drastischer Umsatzrückgang, 2008 gar kein Umsatz, dann arbeitslos, dann Existenzgründer mit Zuschuss vom Arbeitsamt.
Also für diese 9 Monate rentenvers.pflichtig. Da es eine Möglichkeit gibt, sich für diese 9 Monate befreien zu lassen, (bei Umsatz unter 400.-) die Rentenvers. angeschrieben und versucht, sich für diese Zeit befreien zu lassen.
Jetzt schreibt die Rentenvers., befreien geht nicht, und ausserdem sollen für 2006 Beiträge nachgezahlt werden. (Woher auch immer die diese Info haben…)
Ist diese Nachzahlung rechtens?
Grüße
Hary

Nebengewerbe?

Also besteht ein Hauptgewerbe und dieser Mensch ist auch Selbständig?

Und bitte schreibe deine Frage ordentlich, weil so richtig verstehe ich deine Sache nicht was du jetzt eigentlich willst…