Rentenversicherung Nebengewerbe

Guten Tag liebe Leute,

habe eine Frage zu einer Situation
Seit April läuft ein Nebengewerbe, dazu kommt ein soz.versicherungspflichtiges Einkommen. Muss man im Nachhinein Rentenversicherung auf den Gewinn des Nebengewerbes nachzahlen ( der Gewinn übersteigt mtl. 400€ NICHT! ) und wie sieht die Lage aus, wenn man sich jetzt befreien lassen würde für das Nebengewerbe ( befristete Befreiung für Existenzgründer )?
Vielen Dank!

mfg

Hallo,

habe eine Frage zu einer Situation
Seit April läuft ein Nebengewerbe, dazu kommt ein
soz.versicherungspflichtiges Einkommen. Muss man im Nachhinein
Rentenversicherung auf den Gewinn des Nebengewerbes nachzahlen
( der Gewinn übersteigt mtl. 400€ NICHT! )

Unterstellt, es handelt sich um eine dem Grunde nach versicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit, dann liegt bei einem Gewinn unter 400 Euro Versicherungsfreiheit vor und damit keine Beitragspflicht.

und wie sieht die
Lage aus, wenn man sich jetzt befreien lassen würde für das
Nebengewerbe ( befristete Befreiung für Existenzgründer )?

M.E. in dieser Konstellation obsolet, weil bereits Versicherungsfreiheit besteht. Da diese von Gesetzes wegen eintritt und die Befreiung hingegen auf Antrag, geht die Versicherungsfreiheit immer vor.

Greetz
S_E