Guten Tag liebe Leute,
habe eine Frage zu einer Situation
Seit April läuft ein Nebengewerbe, dazu kommt ein soz.versicherungspflichtiges Einkommen. Muss man im Nachhinein Rentenversicherung auf den Gewinn des Nebengewerbes nachzahlen ( der Gewinn übersteigt mtl. 400€ NICHT! ) und wie sieht die Lage aus, wenn man sich jetzt befreien lassen würde für das Nebengewerbe ( befristete Befreiung für Existenzgründer )?
Vielen Dank!
mfg