Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Rentenversicherung als Selbständiger.
Bei Handwerkern gibt es ja eine Regelung, dass man 18 Pflichtjahre voll machen muß. (Was bedeutet das? bzw. was ist wenn man die 18 Pflichtjahre nicht voll kriegt?)
Wenn man im geringfügigen Bereich eine Selbständigkeit ausübt bekommt man die Jahre ja nicht angerechnet. Also muß man min 401Euro Gewinn erwirtschaften um einen Mindestbetrag in der REntenversicherung einzahlen zu können. Dies bedeutet aber dass man sich Krankenversichern muß.
Gibt es eine Möglichkeit einen Pflichtbeitrag in der Rentenversicherung zu zahlen und dennoch in der Krankenkasse Familienversichert zu bleiben?
Danke für eure Antworten.