Rentenversicherung Pflichtjahre als selbständiger

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Rentenversicherung als Selbständiger.

Bei Handwerkern gibt es ja eine Regelung, dass man 18 Pflichtjahre voll machen muß. (Was bedeutet das? bzw. was ist wenn man die 18 Pflichtjahre nicht voll kriegt?)

Wenn man im geringfügigen Bereich eine Selbständigkeit ausübt bekommt man die Jahre ja nicht angerechnet. Also muß man min 401Euro Gewinn erwirtschaften um einen Mindestbetrag in der REntenversicherung einzahlen zu können. Dies bedeutet aber dass man sich Krankenversichern muß.

Gibt es eine Möglichkeit einen Pflichtbeitrag in der Rentenversicherung zu zahlen und dennoch in der Krankenkasse Familienversichert zu bleiben?

Danke für eure Antworten.

Hallo,

die Frage ist, was will man mit der Zahlung erreichen. Die 18-Jahre-Regelung sagt ja nur, dass man sich zukünftig befreien lassen kann, aber nicht muss. Für die Altersrente reicht eine Versicherungszeit von 5 Jahren aus. Lediglich wenn man auch Wert auf eine Erwerbsminderungsrente legt, macht es Sinn. Ansonsten ist eine Zahlung in eine private RV sinnvoll.

Der Familienhilfeanspruch in der KV ist nicht nur vom Einkommen abhängig. Eine hauptberufliche Selbständigkeit schließt den den Familienhilfeanspruch generell aus. Dabei ist das Einkommen nur ein Kriterium.

Gruß Woko