Wenn die Selbstständigkeit scheitert, sind Sie grundsätzlich weiterhin in der PKV versichert. Sie müssen in die GKV wechseln, wenn Sie ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen. Wenn Sie ALG I beziehen, werden Sie ebenfalls versicherungspflichtig in der GKV.
Für Selbstständige gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
_"Voraussetzung ist, dass der Antragsteller innerhalb der letzten 24 Monate unmittelbar vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war oder eine so genannte Entgeltersatzleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) bezogen hat. Es muss sich dabei nicht um einen zusammenhängenden Zeitraum von zwölf Monaten handeln; Zeiten der Versicherungspflicht und des Leistungsbezuges werden zusammengerechnet. Grundsätzlich darf die Zeit zwischen beiden Beschäftigungen nicht mehr als einen Monat betragen.
Die freiwillige Versicherung unter den oben genannten Voraussetzungen ist ausschließlich nur Existenzgründern möglich, die dann aber innerhalb eines Monats nach der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, einen entsprechenden Antrag stellen müssen."_
Weitere Infos zum Thema Arbeitslosenversicherung für Selbstständige finden Sie hier:
http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/start…
Von dieser Seite habe ich auch das o. g. kursiv geschriebene Zitat hier rein kopiert.
In Ihrem konkrten Fall scheint die Berechtigung nicht zu bestehen. Damit scheidet auch die o. g. Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV bei ALG I-Bezug aus.