Rentenversicherung, PKV,

Ich will mich direkt nach dem Studium als Softwareentwickler selbständig machen und habe ein paar Fragen:

Im Moment bin ich privat versichert. Was passiert wenn die Selbstständigkeit nach z.B. einem halben Jahr scheitert? Wie komme ich aus der PKV wieder raus?

Wie verhält es sich mit der Arbeitslosenversicherung? Ich war keine 12 Monate vorher pfichtversichert. Wie kann ich mich hier absichern?

Vielen Dank für die Hilfe

Hallo,

also wenn Sie ihr Gewerbe abmelden, sind Sie automatisch wieder in der GKV als pflichtversicherte Person gemeldet durch das Arbeitsamt, wo Sie sich ja arbeitssuchend melden müssen.
Wenn Sie keine 12 Monate gearbeitet haben, bekommen Sie aber Harz 4, wobei das genaue Vorgehen dort sicherlich genauer von der Arbeitsagentur geklärt werden kann.

Dadurch, das wir ein internationaler Versicherungsmakler sind,haben wir die Möglichkeit Ihrem Lohn abzusichern, welcher bis max. 1500 Euro netto zu versichern ist, falls Sie arbeitslos werden sollten. Aber um Ihnen dies genauer zu erklären müsste ich hier aber einen Roman schreiben. Wir sind Kooperationspartner und gleichzeitig mit diesem Produkt monopolist in Deutschland.

Falls Sie an einem Vorschlag interessiert sein sollten, würde ich mich über Ihre Zuschrift freuen.
Würde Ihnen dazu dann per E - Mail Unterlagen zukommen lassen.

Meine Kontaktadresse:

[email protected]

Mit freundlichem Gruß

Steverding

Hallo

zu 1)
Die gesetzliche Krankenversicherung steht Ihnen wieder offen, wenn Sie nach einer Selbständdigkeit (wieder) in eine sozialversicherungspflichtiige Beschäftigung eintreten (Arbeitnehmer). Hartz IV Bezug begründet keine Pflichtmitgliedschaft mehr in der gesetzl. KV.
Also nach einer Selbständigkeit reicht eine Beschäftigung mit einem Einkommen über 400,-- €, um eine Mitgliedschaft zu begründen.

zu 2)
Eine freiwillige Absicherung bei Arbeitslosigkeit ist stets eine WEITERversicherung, die eine Voversicherung voraussetzt. In Ihrem Falle ist diese Vorversicherungszeit wohl nicht erreicht. EIne private Absicherung ist eher unwirtschaftlich und nicht zu empfehlen.

Bitte beachten Sie, dass gerade bei einer privaten Krankenversicherung, die audf Dauer abgeschlossen wird, die Preisstabilität wichtig ist. Vergleichen Sie die Beitragshistorien, da oftmals Tarife angeboten weden, bei denen bereits bei Abschluss eine Instabilität der Beiträge vorhersehbar ist. Beauftragen Sie einen seriösn Makler mit der Tarifwahl.

Alles Guite bei Ihrem Vorghaben

Esser

Ich will mich direkt nach dem Studium als Softwareentwickler

selbständig machen und habe ein paar Fragen:

Im Moment bin ich privat versichert. Was passiert wenn die
Selbstständigkeit nach z.B. einem halben Jahr scheitert? Wie
komme ich aus der PKV wieder raus?

Wie verhält es sich mit der Arbeitslosenversicherung? Ich war
keine 12 Monate vorher pfichtversichert. Wie kann ich mich
hier absichern?

Vielen Dank für die Hilfe

Wenn die Selbstständigkeit scheitert, sind Sie grundsätzlich weiterhin in der PKV versichert. Sie müssen in die GKV wechseln, wenn Sie ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen. Wenn Sie ALG I beziehen, werden Sie ebenfalls versicherungspflichtig in der GKV.

Für Selbstständige gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.

_"Voraussetzung ist, dass der Antragsteller innerhalb der letzten 24 Monate unmittelbar vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war oder eine so genannte Entgeltersatzleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) bezogen hat. Es muss sich dabei nicht um einen zusammenhängenden Zeitraum von zwölf Monaten handeln; Zeiten der Versicherungspflicht und des Leistungsbezuges werden zusammengerechnet. Grundsätzlich darf die Zeit zwischen beiden Beschäftigungen nicht mehr als einen Monat betragen.

Die freiwillige Versicherung unter den oben genannten Voraussetzungen ist ausschließlich nur Existenzgründern möglich, die dann aber innerhalb eines Monats nach der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, einen entsprechenden Antrag stellen müssen."_

Weitere Infos zum Thema Arbeitslosenversicherung für Selbstständige finden Sie hier:

http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/start…

Von dieser Seite habe ich auch das o. g. kursiv geschriebene Zitat hier rein kopiert.

In Ihrem konkrten Fall scheint die Berechtigung nicht zu bestehen. Damit scheidet auch die o. g. Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV bei ALG I-Bezug aus.

Hallo

Das sind Fragen die sich seit meiner eigenen Selbtstständigmachung so grundlegend geändert haben daß ich empfehle beim Versicherer/Arbeitsamt direkt Erkundigungen nach der aktuellen Gesetzteslage einzuholen. Das scheint mir zu wichtig um Dritte mutmaßen zu lassen

Gruß

Danke für die Anfrage, aber zu dieser spezifischen KV-Frage bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.
Viel Erfolg,
merker4u

Sobald man sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, muss man sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Selbstständigkeit heisst Risiko. Eine solziale Hängematte für Selbstständige gibt es nicht.

Guten Tag masiriba,
ich habe leider so einen Fall in meiner Tätigkeit noch
nicht gehabt und kann da keine konkrete Auskunft aus
meinem Erfahrungsschatz machen. Tut mir leid.

Ich bin mehr im Bereich Beratung „zur richtigen PKV“
tätig und da seit vielen Jahren kompetent. Wenn ein
bestimmter Sachverhalt noch nicht vorkam, bin ich da
leider quasi genauso „unbedarft“.

Mein Tipp:
Auskunft geben sollte aber die PKV, wo die Versicherung
jetzt besteht, bzw. auch die gesetzliche Kasse am Ort,
die AOK, die dann die Versicherung weiterbezahlt, wenn
Leistungen erfolgen (Arbeitslosigkeit oder Hrtz-Leistungen, sofern Versicherter mittellos). Man bekommt
in der Regel auch eine vernünftige Auskunft !

Das ist nur eine Einschätzung, keine Rechtsberatung oder
ähnliches :wink:. Einfach meine Einschätzung zu meinem
Wissens-Stand ohne eigene praktische Erfahrung zu dem
Thema. Danke für das Verständnis.