Rentenversicherung - Renteneintrittsalter

Guten Morgen Zusammen,

sehe ich das richtig ?

Ein im öffentlichen Dienst vollbeschäftigter Mann, der im Januar 1951 geboren ist, kann am 01.07.2016 in den Ruhestand eintreten ?

Ein 6 jähriges Altersteilzeit-Blockmodell könnte folglich am 01.07.2010 beginnen.

Stimmt es auch, dass er mit diesem Modell bereits am 01.02.2008 beginnen kann und dadurch am 01.02.2014 in den Ruhestand gehen kann, dass es möglich ist, aber er mit erheblichen lebenslangen Abschlägen zu rechnen hat (0,3 % pro vorzeitiger Mont, in diesem Fall also 8,7%) ?

Habe ich das alles richtig kapiert ? Oder ist irgendwo ein Fehler drinne ?

Falls mir jemand weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Ricky

Guten Tag Ricky,
Ihre Teilzeit-Arbeitsblock-Geschichte kommentiere ich einmal nicht, denn das liegt etwas neben der Versicherungsspur im Bereich
Dienst- und Tarifrecht. Ansonsten aber muss jeder, der vorzeitig
seine Rente beansprucht, mit Abschlägen rechnen - lebenslang, klar.
Denn sonst macht ein Abschlag keinen Sinn. Die 0,3 % pro Monat
sind dafür da, einen gerechten Ausgleich innerhalb der Versichertengemeinschaft herzustellen und den Liquiditätskollaps öffentlichkeitswirksam in die Zukunft zu verschieben.
Gruß
Günther

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